Meinereiner: Urteil: Nutzer müssen Nutzung von Piwik widersprechen können

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Urteil: Nutzer müssen Nutzung von Piwik widersprechen können

Meinereiner
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    Ole
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    Datenschutz

    Gunther
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        Der Martin
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            hotti
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      Matthias Apsel
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        Gunther
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          Alternative: Do Not Track

          Gunther
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              Gunther
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                Matthias Apsel
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        hotti
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    Nutzer müssen Nutzung von Piwik widersprechen können, oder ...

    Gunther
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      hotti
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    Malcolm Beck´s
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    misterunknown
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    noch viel harmlosere Daten sind nicht harmlos

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Da ich es bisher irgendwie nur bei Golem gelesen habe und ohne deren Beitrag gar nichts davon wüsste, poste ich es auch mal hier...

http://www.golem.de/news/urteil-zu-tracking-nutzer-muessen-piwik-analyse-widersprechen-koennen-1403-105055.html

Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main müssen Nutzer dem Einsatz des Programms widersprechen können, auch wenn das Analyse-Tool Piwik die IP-Adressen anonymisiert!

Dazu reicht ein Link unter "Kontakt" (vorliegender Fall) oder evtl. auch unter "Impressum" ggf. nicht aus, sondern es muss einen "deutlich sichtbaren" Hinweis _auf der Startseite_ der Webseite geben! Hierbei reicht ein Opt-Out als Widerspruchsmöglichkeit offenbar aus. Aber selbst das fehlt ja auf vielen Webseiten, die Piwik nutzen, noch - bzw. meistens gibt's das nur unter Impressum oder anderswo... daher mein Hinweis.

  1. Hallo!

    Da ich es bisher irgendwie nur bei Golem gelesen habe und ohne deren Beitrag gar nichts davon wüsste, poste ich es auch mal hier...

    Danke für die Info!

    http://www.golem.de/news/urteil-zu-tracking-nutzer-muessen-piwik-analyse-widersprechen-koennen-1403-105055.html

    Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main müssen Nutzer dem Einsatz des Programms widersprechen können, auch wenn das Analyse-Tool Piwik die IP-Adressen anonymisiert!

    Dazu reicht ein Link unter "Kontakt" (vorliegender Fall) oder evtl. auch unter "Impressum" ggf. nicht aus, sondern es muss einen "deutlich sichtbaren" Hinweis _auf der Startseite_ der Webseite geben! Hierbei reicht ein Opt-Out als Widerspruchsmöglichkeit offenbar aus. Aber selbst das fehlt ja auf vielen Webseiten, die Piwik nutzen, noch - bzw. meistens gibt's das nur unter Impressum oder anderswo... daher mein Hinweis.

    Deutschland und seine Gesetze ...,
    die teils bar jeglicher Realität und vor allem jedweder technischen Umsetzbarkeit sind.

    Und seit wann kann man anhand einer IP-Adresse eine Person identifizieren?
    Imho lässt sich damit allenfalls ein bestimmter Rechner, bzw. bestimmtes Netzwerk "identifizieren". Eine Verknüpfung mit einer Person wird doch erst durch Daten des jeweiligen Anbieters möglich. Und der unterliegt doch selbst wiederum dem Datenschutzgesetz.

    Und wenn jetzt also ein Besucher meiner Website der Nutzung widerspricht, wie soll ich diese dann für ihn ausschließen, wenn ich ihn nicht "identifizieren" kann!?

    Ein solches Urteil würde mich bspw. aber auch bedeuten, dass jeder Parkhaus-Betreiber seinen Nutzern das Recht auf einen entsprechenden Widerspruch einräumen müsste, und im Falle des Widerspruchs die Kennzeichen meines Fahrzeugs auf den Überwachungsvideos "unkenntlich" machen müsste!

    Und da fallen mir noch hundert andere Beispiele ein ...!

    Also vielleicht einfach mal "die Kirche im Dorf" lassen, anstatt den "Abmahn-Abzockern" wieder neue Türen zu öffnen!

    Zumal jeder User selber dafür Sorge tragen kann, bspw. nicht von Google Analytics "erfasst" zu werden (passend dazu: Der Einsatz von Reichweitenanalysediensten im Internet  (PDF))

    Gruß Gunther

    1. Und seit wann kann man anhand einer IP-Adresse eine Person identifizieren?

      a) Seit je her, wenn entsprechende andere Informationen vorhanden sind.
      b) Erzähl das mal jemandem, der Probleme hat was bei einem Versandhändler zu bestellen, nur weil er in einer bestimmten Straße wohnt.

      Imho lässt sich damit allenfalls ein bestimmter Rechner, bzw. bestimmtes Netzwerk "identifizieren". Eine Verknüpfung mit einer Person wird doch erst durch Daten des jeweiligen Anbieters möglich.

      Wenn schon denn schon, so könnte man nur den Anschlußinhaber identifizieren.

      Ein solches Urteil würde mich bspw. aber auch bedeuten, dass jeder Parkhaus-Betreiber seinen Nutzern das Recht auf einen entsprechenden Widerspruch einräumen müsste, und im Falle des Widerspruchs die Kennzeichen meines Fahrzeugs auf den Überwachungsvideos "unkenntlich" machen müsste!

      Möglich, aber was keine Sau mit solchen Argumenten interessiert, verbietet das Datenschutzgesetz bei weiten nicht jede Datenerhebung/-verarbeitung.

      Und da fallen mir noch hundert andere Beispiele ein ...!

      Genau, wer das Datenschutzgesetz befolgt, darf selbstverständlich keine Lieferadresse für eine Bestellung erheben und speichern.

      Also vielleicht einfach mal "die Kirche im Dorf" lassen, anstatt den "Abmahn-Abzockern" wieder neue Türen zu öffnen!

      Vielleicht mal zur Kenntnis nehmen, daß die Kirche im Datenschutz steht.

      1. Hallo,

        Und seit wann kann man anhand einer IP-Adresse eine Person identifizieren?
        a) Seit je her, wenn entsprechende andere Informationen vorhanden sind.

        nein - wie du auch weiter unten selbst einräumst, kann man anhand der IP-Adresse bestenfalls den Anschlussinhaber ermitteln, aber nicht eine bestimmte Person. Die bestimmte Person bzw. den Rechner und/oder Browser, den die Person nutzt, kann man natürlich anhand der "anderen Informationen" identifizieren. Dazu braucht man die IP-Adresse aber nicht.

        b) Erzähl das mal jemandem, der Probleme hat was bei einem Versandhändler zu bestellen, nur weil er in einer bestimmten Straße wohnt.

        Das ist eine Information, die oft nicht aus der IP-Adresse ableitbar ist - zumindest nicht bei den Millionen privater Internet-Anschlüsse, denen der Zugangsprovider je nach Bedarf dynamisch Adressen aus seinem Pool zuweist. Diese Adressen sind dann eventuell einer Region zuzuordnen, weil der Provider einen bestimmten Nummernblock mit einem Einwahlknoten verknüpft. Aber auch das muss nicht sein. Beispielsweise scheint 1&1 seine IP-Adressen quer durch die Republik zu streuen: Ich werde von Diensten, die glauben, mich anhand der IP orten zu können, zwar meistens in BaWü verortet, war aber oft auch schon angeblich irgendwo in Niedersachsen oder Bayern.

        Ciao,
         Martin

        --
        Wenn der Computer wirklich alles kann,
        dann kann er mich mal kreuzweise.
        Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
        1. Die bestimmte Person bzw. den Rechner und/oder Browser, den die Person nutzt, kann man natürlich anhand der "anderen Informationen" identifizieren. Dazu braucht man die IP-Adresse aber nicht.

          Außer die IP ist ein Pusselstück um verschiedene Nutzeraktionen bzw. -daten miteinander verknüpfen zu können.

          Und immer wieder werden irgendwelche Leute ermittelt mit der IP als Kettenglied. Daß noch andere Umstände dazukommen müssen änder nichts daran, daß die IP ggf. ein unverzichtbares Glied ist.

          b) Erzähl das mal jemandem, der Probleme hat was bei einem Versandhändler zu bestellen, nur weil er in einer bestimmten Straße wohnt.

          Das ist eine Information, die oft nicht aus der IP-Adresse ableitbar ist -

          "Aufgrund von Nutzungen aus Ihrer IP-Range ... warten Sie 10 Minuten."

          Es werden scheinbar unverfängliche Daten in einer Weise genutzt die den Nutzer ungerechtfertigt benachteiligt.

          1. hi,

            Außer die IP ist ein Pusselstück um verschiedene Nutzeraktionen bzw. -daten miteinander verknüpfen zu können.

            Ich habe nicht umsonst weiter oben im Thread eine traceroute gepostet. Bei jedem Post sind nicht nur die Endgeräte (IP-IP) im Spiel sondern ein paar Hops auf der Route und dahinter verbergen sich ganze Netzwerke mit ungezählten Geräten und ebensoviel ungezählten Mitarbeitern. Das Internet ist keine IP-IP-Verbindung, d.h., an den Endgeräten vorliegende IP-Adressen erlauben in keinster Weise eine Aussage darüber zu treffen, ob eine Aktion auf dem Endgerät, z.B. eine Tastatureingabe, auch mit dem übereinstimmt, was am Server ankommt. Wir schenken den Betreibern der ganzen Technik ein schier unendliches Vertrauen, wenn wir immer davon ausgehen, dass das so ist; obwohl wir die Betreiber der Netztechnik gar nicht kennen und sich obendrein auch die Routen ändern.

            Schönes Wochenende!

            1. Außer die IP ist ein Pusselstück um verschiedene Nutzeraktionen bzw. -daten miteinander verknüpfen zu können.

              Ich habe nicht umsonst weiter oben im Thread eine traceroute gepostet. Bei jedem Post sind nicht nur die Endgeräte (IP-IP) im Spiel sondern ein paar Hops auf der Route und dahinter verbergen sich ganze Netzwerke mit ungezählten Geräten und ebensoviel ungezählten Mitarbeitern. Das Internet ist keine IP-IP-Verbindung, ...

              Und?

  2. hi,

    Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main müssen Nutzer dem Einsatz des Programms widersprechen können, auch wenn das Analyse-Tool Piwik die IP-Adressen anonymisiert!

    Ok, ich spiele jetzt mal einen Seitenbesucher, sehe, dass da piwik läuft und möchte dem widersprechen. Wie soll den so ein Widerspruch aussehen (inhaltlich, formlich) und an wen gerichtet?

    Vermutlich gerichtet an den Webseitenbetreiber. Also gut, der kriegt meinen Widerspruch und was dann?

    Horst Unklar

    1. Om nah hoo pez nyeetz, hotti!

      Ok, ich spiele jetzt mal einen Seitenbesucher, sehe, dass da piwik läuft und möchte dem widersprechen. Wie soll den so ein Widerspruch aussehen (inhaltlich, formlich) und an wen gerichtet?

      Vermutlich gerichtet an den Webseitenbetreiber. Also gut, der kriegt meinen Widerspruch und was dann?

      Piwik macht es dem Webseitenbetreiber einfach. Der kann nämlich einen iframe in seine Seite einbauen und der User sieht dann

      "Deaktivierung durchgeführt! Ihre Besuche auf dieser Webseite werden von der Webanalyse nicht mehr erfasst.
      Bitte beachten Sie, dass auch der Piwik-Deaktivierungs-Cookie dieser Webseite gelöscht wird, wenn Sie die in Ihrem Browser abgelegten Cookies entfernen. Außerdem müssen Sie, wenn Sie einen anderen Computer oder einen anderen Webbrowser verwenden, die Deaktivierungsprozedur nochmals absolvieren.

      [ ] Ihr Besuch dieser Webseite wird aktuell von der Piwik Webanalyse nicht erfasst. Klicken Sie hier, um Ihren Besuch wieder erfassen zu lassen."

      Matthias

      --
      Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Bett und Bettler.

      1. Om nah hoo pez nyeetz, Matthias!

        Piwik macht es dem Webseitenbetreiber einfach. Der kann nämlich einen iframe in seine Seite einbauen und der User sieht dann

        "Deaktivierung durchgeführt! Ihre Besuche auf dieser Webseite werden von der Webanalyse nicht mehr erfasst.
        Bitte beachten Sie, dass auch der Piwik-Deaktivierungs-Cookie dieser Webseite gelöscht wird, wenn Sie die in Ihrem Browser abgelegten Cookies entfernen. Außerdem müssen Sie, wenn Sie einen anderen Computer oder einen anderen Webbrowser verwenden, die Deaktivierungsprozedur nochmals absolvieren.

        [ ] Ihr Besuch dieser Webseite wird aktuell von der Piwik Webanalyse nicht erfasst. Klicken Sie hier, um Ihren Besuch wieder erfassen zu lassen."

        Setzt aber voraus, dass der User überhaupt Cookies akzeptiert.
        Das dürfte ja gerade genau bei solchen "Paranoikern" nicht der Fall sein ...!

        Und iFrames sind eh "ätzend".

        Im übrigen ist ja bereits in einigen Kommentaren (zu den hier im Thread verlinkten Artikeln) die "Problematik" der Server Logfiles angesprochen worden.

        Wer stehe ja eher auf dem Standpunkt, wer aus welchen Gründen auch immer bspw. seine IP Adresse "verbergen" möchte, der soll sich doch bitte selber darum kümmern und solche Dinge wie "Thor" nutzen.

        Oder ansonsten wird ja keiner gezwungen, das Internet zu nutzen ...!

        Aber bitte nicht allen "normalen" Webseitenbetreibern dieses (fast) verunmöglichen, weil es defakto (fast) nicht mehr möglich ist, in Deutschland eine Webseite "sinnvoll" und dabei gleichzeitig auch rechtskonform zu betreiben ...!

        Gruß Gunther

        1. Om nah hoo pez nyeetz, Matthias!

          BTW: Da halte ich solche "Lösungsansätze" für weit besser geeignet ... Do Not Track

          Gruß Gunther

          1. Om nah hoo pez nyeetz, Gunther!

            Du wirfst da zwei Sachen in einen Topf:

            #1# Den Websitenbetreiber, der auch den technisch völlig unbedarften Besuchern seiner Seite die Möglichkeit zwischen Tracking und NoTracking bieten soll.

            #2# Leute mit technischem Sachverstand, die nicht getrackt werden wollen.

            BTW: Da halte ich solche "Lösungsansätze" für weit besser geeignet ... Do Not Track

            DNT-Anfragen müssen noch nicht akzeptiert werden.

            Matthias

            --
            Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Verdi und Verdienstausfall.

            1. Om nah hoo pez nyeetz, Matthias!

              Du wirfst da zwei Sachen in einen Topf:

              Sehe ich nicht so ...! ;-)

              #1# Den Websitenbetreiber, der auch den technisch völlig unbedarften Besuchern seiner Seite die Möglichkeit zwischen Tracking und NoTracking bieten soll.

              #2# Leute mit technischem Sachverstand, die nicht getrackt werden wollen.

              #1 ist aber nicht "Aufgabe" eines Websitenbetreibers (außer demnähst vlt. in Deutschland)!

              #2 anders formuliert: Wer nicht getrackt werden will, sollte über den nötigen technischen Sachverstand verfügen.

              (Es kann doch nicht die Aufgabe jedes einzelnen Websitenbetreibers sein, jedem Besucher ggf. fehlenden technischen Sachverstand zu vermitteln. Wo kämen wir denn da hin ...!?)

              Wenn ich etwas "benutze", dann sollte ich mich zumindest ein bisschen damit auskennen. Und wenn mir meine Privatsphäre so wichtig ist, dass ich auch nicht in anonymisierter Form getrackt werden möchte, dann muss *ich* mich darüber schlau machen, wie dies verhindern/ unterbinden kann!

              BTW: Da halte ich solche "Lösungsansätze" für weit besser geeignet ... Do Not Track

              DNT-Anfragen müssen noch nicht akzeptiert werden.

              Was willst du mir / uns damit sagen!?

              Gruß Gunther

              1. Om nah hoo pez nyeetz, Gunther!

                (Es kann doch nicht die Aufgabe jedes einzelnen Websitenbetreibers sein, jedem Besucher ggf. fehlenden technischen Sachverstand zu vermitteln. Wo kämen wir denn da hin ...!?)

                Das ist meine Meinung auch. Aber offensichtlich nicht die der Richter und nur darauf beziehe ich mich.

                Wenn ich etwas "benutze", dann sollte ich mich zumindest ein bisschen damit auskennen. Und wenn mir meine Privatsphäre so wichtig ist, dass ich auch nicht in anonymisierter Form getrackt werden möchte, dann muss *ich* mich darüber schlau machen, wie dies verhindern/ unterbinden kann!

                Das ist meine Meinung auch. Aber offensichtlich nicht die der Richter und nur darauf beziehe ich mich.

                DNT-Anfragen müssen noch nicht akzeptiert werden.
                Was willst du mir / uns damit sagen!?

                Weltweit sind Internetseiten gesetzlich noch nicht verpflichtet, DNT-Anfragen zu respektieren und zu beachten.

                Matthias

                --
                Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Fan und Fango.

                1. Om nah hoo pez nyeetz, Matthias!

                  (Es kann doch nicht die Aufgabe jedes einzelnen Websitenbetreibers sein, jedem Besucher ggf. fehlenden technischen Sachverstand zu vermitteln. Wo kämen wir denn da hin ...!?)

                  Das ist meine Meinung auch. Aber offensichtlich nicht die der Richter und nur darauf beziehe ich mich.

                  Wenn ich etwas "benutze", dann sollte ich mich zumindest ein bisschen damit auskennen. Und wenn mir meine Privatsphäre so wichtig ist, dass ich auch nicht in anonymisierter Form getrackt werden möchte, dann muss *ich* mich darüber schlau machen, wie dies verhindern/ unterbinden kann!

                  Das ist meine Meinung auch. Aber offensichtlich nicht die der Richter und nur darauf beziehe ich mich.

                  Schön wenn wir derselben Meinung sind.
                  Und wenn es noch mehr Leute mit dieser Meinung gibt, gelingt es ja vielleicht ganz eventuell zukünftig auch Richter von dieser Meinung zu überzeugen.

                  DNT-Anfragen müssen noch nicht akzeptiert werden.
                  Was willst du mir / uns damit sagen!?

                  Weltweit sind Internetseiten gesetzlich noch nicht verpflichtet, DNT-Anfragen zu respektieren und zu beachten.

                  Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden sind sich jedoch einig, dass das Setzen des DNT-Headers auf 1 „der Erklärung eines Widerspruchs im Sinne von § 15 Abs. 3 TMG gleichkommt“[21]. Solche Widersprüche seien von Anbietern von Telemedien zu beachten. Diensteanbieter dürfen also, wenn diese Option gesetzt ist, auch dann keine Nutzungsprofile erstellen, wenn sie auf den Einsatz von Cookies verzichten. (Quelle: wie deine, nur der nächste Absatz)

                  Also zumindest sind sie sich in Deutschland schon mal darüber einig, was man als Webseitenbetreiber alles nicht darf ...!

                  Das Hauptproblem bei dem DNT Header sehe ich aber eigentlich darin, dass sich die Einstellung nur browserweit pauschal einstellen lässt.

                  Wenn daraus jetzt wieder ein neuer "Hype" wird, und jeder den Header auf 1 setzt, dann muss man zukünftig wohl doch wieder seine Serverlogs auswerten ...! ;-)

                  Gruß Gunther

              2. Servus Gunther,

                Wenn ich etwas "benutze", dann sollte ich mich zumindest ein bisschen damit auskennen. Und wenn mir meine Privatsphäre so wichtig ist, dass ich auch nicht in anonymisierter Form getrackt werden möchte, dann muss *ich* mich darüber schlau machen, wie dies verhindern/ unterbinden kann!

                Im Allgemeinen könnte ich dir zustimmen, aber rational gesehen ist das nicht realisierbar. Und jetzt mal ganz weit abgesehen davon, wie realitätsfremd das Thema uns noch erscheint:
                Webseiten fallen in den Bereich der Telemedien und diese sind "fernsehähnlich" (TMG §2 Absatz 6), sie dienen also zur Information und Unterhaltung. Wenn ich mich demnach vor einen Fernseher setze, ist "bisschen" damit auskennen, wie man die Sachen anmacht und ausmacht. Das reicht, für die allgemeine Wissensbildung oder wie auch immer. Da sollte nicht mehr gefordert sein!! (Stichwort Barrierefreiheit)
                Das ist in den Telemedien nicht anders. Nicht jeder ist etwa Informatiker. Die meisten Menschen möchten die Telemedien nur nutzen. Würden sie sich damit auskennen, bräuchte man keine Leute, die gegen Bezahlung einem die Dinge richten. Das ist in allen Berufen so. Wenn jemand Ahnung hat, macht er es auch selbst, hat er keine Ahnung engagiert er jemanden oder er weiß einfach nichts von so Dingen. Nur wenn man von allen erwartet, dass sie sich bisschen hier und da auskennen, könnte man nicht mehr von Wirtschaft sprechen. Dann schustert sich jeder was zusammen. Anzüge die mit einem Stoffstück geflickt werden, zerreisen darunter. Das sollte jeder Wissen. Bisschen oberflächlich Informieren bringt nichts, da sollte man schon mehr - besonders im Internet - wissen. Fernseher, Internetseiten und Handys sind doch fürs an und ausmachen konzipiert, warum sollte jemand Wissen welche Möglichkeiten sind noch darauß ergeben. ;)

                Aus der Sicht eines Webseitenbetreibers/ Webseitenerstellers ist es zugegebenermaßen oft wünschenswert, wenn der Benutzer/Kunde mal bisschen mehr Ahnung hätte. Und ihr seht das nun genau aus der Sicht was ihr auch seid, aber auch nur, weil ihr die Ahnung habt und denkt es wäre selbstverständlich sowas einfaches zu wissen. Klar, meint der Atomphysiker auch, der ist da nicht anders.

                Sicher hat kein Laie die richtigen Kenntnisse, um die Sachen richtig zu machen/anzuwenden. Ein bisschen Informieren reicht leider nicht aus, weil es zu viele Möglichkeiten gibt. Vor allem weil die Quellen und die darin enthaltenden Informationen verschieden sind und ein Benutzer niemals wirklich entscheiden kann, welche Informationen nun richtig und wichtig sind. Deswegen gibt es Laien und Experten, der Experte kann aus Erfahrung sagen, was gut und was schlecht ist. Der kennt das wahrscheinlich seit Jahren. Das Internet jedoch ist an Möglichkeiten schier unbegrenzt - wo soll der Benutzer dann wissen, was er jetzt tun soll?

                Überhaupt ist auch das Internet kein rechtsfreier Raum. Nutzungsdaten dürfen nur erhoben werden, wenn sie unbedingt notwendig sind (TMG §15 Absatz 1-2). Von deiner Sicht aus mag es für dich notwendig sein um deine Seite zu analysieren die IP zu speichern, für den Benutzer und andere nicht unbedingt. Die IP brauchst du auch nicht unbedingt, selbst wenn du nichts damit anfangen kannst weil die Provider die Daten dazu nicht rausrücken. Aber sie könnten es.
                Und ich verstehe oft auch nicht die Haltung, die dahinter existiert. Ein "bisschen" sollte man sich als Webseitenbetreiber nämlich damit auskennen, dass er Anonymität, besonders wenn die Daten an andere Seiten übermittelt werden, NICHT gewährleisten kann. Alle Betreiber können dir zwar versprechen, dass es so ist, die Realität spricht aber eine andere Sprache als die der Fantasie. Für dich soll das heißen: Auch wenn du nun die Daten nur bei dir speicherst, kann der Nutzer noch lange nicht sehen, ob du wirklich Anonymität gewährleistet. Das ist wieder ein anderer Knackpunkt.

                Ob dieses Gesetz in anderer Hinsicht, in der Kontrolle ob Daten nun gesammelt werden oder nicht nachkommen kann, ist dann ein anderer Punkt. Meiner Meinung nach nicht überwachbar, zumindest in der jetzigen Gegenwart. Aber wie viele Dinge, die der Mensch tut, sind wirklich kontrollierbar?

                lg,
                Rowland

                --
                "Dont't believe everything you read on the Internet, just because there's a quote with a name next to it." - Abraham Lincoln
              3. #1# Den Websitenbetreiber, der auch den technisch völlig unbedarften Besuchern seiner Seite die Möglichkeit zwischen Tracking und NoTracking bieten soll.

                #2# Leute mit technischem Sachverstand, die nicht getrackt werden wollen.

                #1 ist aber nicht "Aufgabe" eines Websitenbetreibers (außer demnähst vlt. in Deutschland)!

                Es ist deren Aufgabe den Datenschutz zu beachten.

                #2 anders formuliert: Wer nicht getrackt werden will, sollte über den nötigen technischen Sachverstand verfügen.

                Hast Du den technischen Sachverstand einen Schutzhelm aufzusetzen?

                Wenn ich etwas "benutze", dann sollte ich mich zumindest ein bisschen damit auskennen.

                Also machst Du erst mal eine chemische Analyse von gekauften Getränken, weil da Allergene oder ähnliches drin sein dürfen sollen?

                1. Also machst Du erst mal eine chemische Analyse von gekauften Getränken, weil da Allergene oder ähnliches drin sein dürfen sollen?

                  Wenn ich Allergiker bin, schaue ich sicherlich vorher drauf, was drin ist.

                  Ich fände es als Nichtallergiker aber recht nervig, wenn mir jeder Lebensmittelhersteller vor dem Öffnen einer Packung erstmal eine weitere Umverpackung drumrum packt, auf der er mich nochmal in aller Deutlichkeit darauf hinweist, dass etwas drin sein KÖNNTE, auch wenn es eigentlich gar nicht drin ist.

                  1. Also machst Du erst mal eine chemische Analyse von gekauften Getränken, weil da Allergene oder ähnliches drin sein dürfen sollen?

                    Wenn ich Allergiker bin, schaue ich sicherlich vorher drauf, was drin ist.

                    Ja, das mit der Inhaltsangabe klappt ähnlich gut wie das mit dem Datenschutz.

                    Aber selbst wenn es drauf steht, gibt es nun mal Stoffe die aus gutem Grund nicht drin sein dürfen, auch wenn jeder Kunde ein anderes Produkt kaufen könnte.

            2. #1# Den Websitenbetreiber, der auch den technisch völlig unbedarften Besuchern seiner Seite die Möglichkeit zwischen Tracking und NoTracking bieten soll.

              #2# Leute mit technischem Sachverstand, die nicht getrackt werden wollen.

              #3# Leute mit technischem Sachverstand, die nicht getrackt werden wollen ohne das erst erklären zu wollen.

        2. Aber bitte nicht allen "normalen" Webseitenbetreibern dieses (fast) verunmöglichen, weil es defakto (fast) nicht mehr möglich ist, in Deutschland eine Webseite "sinnvoll" und dabei gleichzeitig auch rechtskonform zu betreiben ...!

          Was verstehst Du denn unter "sinnvoll", daß deine Aussage wahr wird?

      2. Piwik macht es dem Webseitenbetreiber einfach. Der kann nämlich einen iframe in seine Seite einbauen

        Soweit richtig. Allerdings hatte mein Piwik (0.5.5) das noch nicht und ich habe auch keine Möglichkeit gefunden, mal eben ein solches Plugin nachzuinstallieren. Daher musste ich nun Piwik insgesamt updaten. Klar, das sollte man eh immer mal, aber ganz so einfach ist das ja immer nicht, wenn man die alten Daten mitnehmen möchte.

        AnonymizeIP hatte ich aktiviert. Wie sich damit ein Webseitenbenutzer tatsächlich identifizieren lassen soll, erschließt sich mir nicht. Selbst wenn ich die komplette IP hätte, wüsste ich noch lange nicht, WER der Besucher ist. Letztlich dient das alles nur der Wiedererkennung und eben NICHT der Identifizierung. Aber die Realität ist den Gerichten ja sowieso gern mal egal...

        1. Piwik macht es dem Webseitenbetreiber einfach. Der kann nämlich einen iframe in seine Seite einbauen

          Soweit richtig. Allerdings hatte mein Piwik (0.5.5) das noch nicht ...

          Na und? Eine Software, die nicht rechtskonform zu betreiben ist, darf man nicht einsetzten.

          AnonymizeIP hatte ich aktiviert. Wie sich damit ein Webseitenbenutzer tatsächlich identifizieren lassen soll, erschließt sich mir nicht. Selbst wenn ich die komplette IP hätte, wüsste ich noch lange nicht, WER der Besucher ist. Letztlich dient das alles nur der Wiedererkennung und eben NICHT der Identifizierung. Aber die Realität ist den Gerichten ja sowieso gern mal egal...

          Dir ist sie offenbar egal. Wenn man Besucher wiedererkennen kann, kann man andere Daten darüber miteinander in Verbindung bringen.

          "Da Piwik mit Hilfe anderer Daten dennoch pseudonymisierte Profile erstelle, müsse der Nutzer darauf hingewiesen werden und dem Einsatz widersprechen können, urteilten die Richter."

          Eigentlich sollte dem niemand widersprechen müssen, weil es nicht von sich aus gemacht werden sollte.

          1. Na und? Eine Software, die nicht rechtskonform zu betreiben ist, darf man nicht einsetzten.

            Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Speicherung einer IP-Adresse, bei der die letzten 3 Stellen fehlen, rechtskonform ist. Offenbar war das nun falsch. Zumindest behauptet ein LG das nun. Ich sehe das immer noch anders. Nützt aber erstmal nichts.

            Dir ist sie offenbar egal. Wenn man Besucher wiedererkennen kann, kann man andere Daten darüber miteinander in Verbindung bringen.

            Hätte man, könnte man... Ich mache es nicht. Und selbst wenn ich es machen wollte, wäre das immer noch nicht so einfach machbar, wie Du darzustellen versuchst. Selbst mit vollständiger IP-Adresse (die ich gar nicht habe!) müsste ich immer noch die restlichen Daten durch ein Gericht herausgeben lassen. Und dieses Gericht ist (ebenfalls) an Datenschutzgesetze gebunden. Aber dafür hätte ich ja AnomizeIP weglassen müssen. Habe ich aber nicht. Und "andere Daten", die Piwik speichert helfen mir genauso wenig bei der Identifizierung einer Person.

            "Da Piwik mit Hilfe anderer Daten dennoch pseudonymisierte Profile erstelle, müsse der Nutzer darauf hingewiesen werden und dem Einsatz widersprechen können, urteilten die Richter."

            Eigentlich sollte dem niemand widersprechen müssen, weil es nicht von sich aus gemacht werden sollte.

            Du weisst schon, was "pseudonymisiert" bedeutet, oder? Und Du weisst auch, dass es hier um Webseitenstatistiken geht und nicht um Nutzerprofilisierung, die irgendwelche Nachteile für den Seitenbesucher mit sich bringen könnte, oder? Mir ist zumindest nicht bekannt, dass ich mit Piwik einzelne Nutzer und ihr Verhalten "verfolgen" könnte, wenn ich das wollte. Und selbst wenn ich das wollte, wären die Daten zu ungenau, weil wichtige Aspekte fehlen (z.B. die letzten 3 Stellen der IP-Adresse)...

            1. Dir ist sie offenbar egal. Wenn man Besucher wiedererkennen kann, kann man andere Daten darüber miteinander in Verbindung bringen.

              Hätte man, könnte man... Ich mache es nicht.

              Dann können wir ja gleich alle Regelungen zur Datenerhebung über Bord schmeißen. Es reicht ja, wenn die Verarbeitung verboten ist.

              Und selbst wenn ich es machen wollte, wäre das immer noch nicht so einfach machbar, wie Du darzustellen versuchst. Selbst mit vollständiger IP-Adresse (die ich gar nicht habe!) müsste ich immer noch die restlichen Daten durch ein Gericht herausgeben lassen.

              Die anderen Daten können auch woanders herkommen, der Nutzer selbst kann sie bei verschiedenen Gelegenheiten preisgeben. Sind die Daten dann verküpfbar, sind sie verknüpfbar.

              Du weisst schon, was "pseudonymisiert" bedeutet, oder?

              Du weißt schon  wer >hier beliebigen Künstlernamen einsetzen< ist, oder? Auch mit einem Pseudonym lassen sich Daten verknüpfen.

              1. Dann können wir ja gleich alle Regelungen zur Datenerhebung über Bord schmeißen. Es reicht ja, wenn die Verarbeitung verboten ist.

                Meine Rede. Käme auf's gleiche raus, würde aber nicht über's Ziel hinausschießen, so wie es momentan der Fall ist...

                Die anderen Daten können auch woanders herkommen, der Nutzer selbst kann sie bei verschiedenen Gelegenheiten preisgeben. Sind die Daten dann verküpfbar, sind sie verknüpfbar.

                Können, können, können. Sie tun es aber nicht.

                Du weißt schon  wer >hier beliebigen Künstlernamen einsetzen< ist, oder? Auch mit einem Pseudonym lassen sich Daten verknüpfen.

                Ein selbst gewähltes Pseudonym vielleicht. Ein zufällig vergebenes an irgendeine Person, deren wahre Idendität man gar nicht kennt, bringt einem am Ende doch recht wenig. Vor allem schränkt es diese Person in keinster Weise ein. Und darum allein geht es mir... Paranoide Überreaktionen schränken nützliche Funktionen ein. Und das müsste nicht sein.

                1. Dann können wir ja gleich alle Regelungen zur Datenerhebung über Bord schmeißen. Es reicht ja, wenn die Verarbeitung verboten ist.

                  Meine Rede. Käme auf's gleiche raus, ...

                  Du verkennst die Natur der Sache. Überlege bloß mal was beim Mautsystem immer wieder für Vorstöße unternommen werden.

                  Die anderen Daten können auch woanders herkommen, der Nutzer selbst kann sie bei verschiedenen Gelegenheiten preisgeben. Sind die Daten dann verküpfbar, sind sie verknüpfbar.

                  Können, können, können. Sie tun es aber nicht.

                  Nie, bei niemandem? Wie stellst Du Dir Gesetze vor, spezifisch für jede Webseite und jeden Nutzer?

                  Du weißt schon  wer >hier beliebigen Künstlernamen einsetzen< ist, oder? Auch mit einem Pseudonym lassen sich Daten verknüpfen.

                  Ein selbst gewähltes Pseudonym vielleicht. Ein zufällig vergebenes an irgendeine Person, deren wahre Idendität man gar nicht kennt, bringt einem am Ende doch recht wenig.

                  Es bringt die Möglichkeit der Verknüpfung von Daten. Hab ich das schon erwähnt? Hab ich.

                  Paranoide Überreaktionen schränken nützliche Funktionen ein. Und das müsste nicht sein.

                  Das Datenschutzgesetz ist viel vernünftiger was die Zulässigkeit der Speicherung von Daten angeht, als Du denkst. Hab ich auch schon erwähnt.

                  1. Du verkennst die Natur der Sache. Überlege bloß mal was beim Mautsystem immer wieder für Vorstöße unternommen werden.

                    Achso und deshalb ist das Mautsystem ab sofort verboten bzw. jeder Nutzer hat die Möglichkeit, der Erfassung zu widersprechen? Nein? Warum dann bei Webseitenstatistiken?

                    Nie, bei niemandem? Wie stellst Du Dir Gesetze vor, spezifisch für jede Webseite und jeden Nutzer?

                    Jetzt verstehst Du es langsam. Nur weil es theoretisch möglich sein könnte, dass irgendjemand die von PIWIK gesammelten Daten mit irgendwelchen eigenen erfassten Daten verknüpfen KÖNNTE, müssen jetzt alle anderen PIWIK-Nutzer handeln, obwohl sie derartiges gar nicht machen. WENN, dann sollte dem so sein, WENN man es macht und nicht schon, weil man irgendwas machen KÖNNTE, was man aber gar nicht MACHT. Das ist es, was ich paranoid nenne...

                    Es bringt die Möglichkeit der Verknüpfung von Daten. Hab ich das schon erwähnt? Hab ich.

                    Ich glaube, ich habe auch schon erwähnt, dass eine MÖGLICHKEIT, die gar nicht stattfindet, am Ende nicht das gleiche ist wie eine Tat. Jeder Mensch hat die MÖGLICHKEIT, morgen jemanden zu erschlagen. Kommen jetzt alle allein für die Möglichkeit ins Gefängnis? Oder erst, wenn man es tatsächlich auch tut?

                    Kurzform: Wer die gewonnenen Daten mit eigenen Daten verknüpft und auswertet, sollte darauf hinweisen bzw. den Widerspruch ermöglichen. Wer nicht, der nicht.

                    Das Datenschutzgesetz ist viel vernünftiger was die Zulässigkeit der Speicherung von Daten angeht, als Du denkst. Hab ich auch schon erwähnt.

                    Mit "Vernunft" hat es meines Erachtens nur noch in den seltensten Fällen zu tun. Allen voran Thilo Weichert, der offenbar völlig paranoid ist. Aber den findest Du sicherlich auch super.

                    1. Du verkennst die Natur der Sache. Überlege bloß mal was beim Mautsystem immer wieder für Vorstöße unternommen werden.

                      Achso und deshalb ist das Mautsystem ab sofort verboten bzw. jeder Nutzer hat die Möglichkeit, der Erfassung zu widersprechen? Nein? Warum dann bei Webseitenstatistiken?

                      Weil es nach dem Datenschutzgesetz nicht zulässig wäre, wurde ein Gesetz geschaffen was nur eine Mehrheit gefunden hat, weil jegliche andere Nutzung der Daten (z.B. auch zur Aufklärung bei Morden) verboten wurde. Außerdem ist das wenigstens eine halbwegs kontrollierbare Umgebung und nicht Hinz und Kunz.

                      Vielleicht kannst Du den Gesetzgeber überzeugen, daß der allgemeine Nutzen deines Anliegens auch so hervorsticht, daß man eine (sehr enge) gesetzliche Ausnahme schafft.

                      Jetzt verstehst Du es langsam. Nur weil es theoretisch möglich sein könnte, dass irgendjemand die von PIWIK gesammelten Daten mit irgendwelchen eigenen erfassten Daten verknüpfen KÖNNTE, müssen jetzt alle anderen PIWIK-Nutzer handeln, obwohl sie derartiges gar nicht machen.

                      Ja, Du verstehst die Natur der Sache wirklich nicht.

                      WENN, dann sollte dem so sein, WENN man es macht und nicht schon, weil man irgendwas machen KÖNNTE, was man aber gar nicht MACHT. Das ist es, was ich paranoid nenne...

                      Nach dem Motto, sobald man dann so wirklich gegen das Gesetz verstöß, soll man sich dran halten.

                      Ich glaube, ich habe auch schon erwähnt, dass eine MÖGLICHKEIT, die gar nicht stattfindet, am Ende nicht das gleiche ist wie eine Tat.

                      Wenn Dir nicht ansatzweise klar ist, was Kontrolle über eigene Daten zu haben bedeutet, und wo die Kontrolle verloren geht, brauche ich Dir auch nicht erklären, warum bereits die Erhebung der Daten die "Tat" ist. Und die verknüpfbare Erhebung kann man doch gar nicht ausschließen, wenn man Benutzer, die Nutzeraktionen ausführen, wiedererkennt.

                      Es sei denn, die Möglichkeit, daß der Nutzer relevant Daten preisgibt, ist tatsächlich ausgeschlossen (wie auch immer das aussehen soll). Dann verstößt die fragliche Nutzung von Piwiki womöglich nicht gegen das Gesetz. An der Stelle muß ich fragen, ob Dir klar ist, daß Urteile grundsätzlich anhand konkreter Umstände im strittigen Fall gesprochen werden und nicht auf jeden nur ansatzweise ähnlichen Fall übertragbar sind.

                      Oder hat das Gericht geurteilt das jegliche Nutzung von Piwiki in strittiger Form unter allen Umständen unzulässig ist?

                      Jeder Mensch hat die MÖGLICHKEIT, morgen jemanden zu erschlagen. Kommen jetzt alle allein für die Möglichkeit ins Gefängnis? Oder erst, wenn man es tatsächlich auch tut?

                      Dennoch war der Gesetzgeber der Meinung den Besitz und das Führen von Schußwaffen zu beschränken.

                      Du verkennst die Natur der Sache. Überlege bloß mal was beim Mautsystem immer wieder für Vorstöße unternommen werden.

                      Achso und deshalb ist das Mautsystem ab sofort verboten bzw. jeder Nutzer hat die Möglichkeit, der Erfassung zu widersprechen? Nein? Warum dann bei Webseitenstatistiken?

                      Weil es nach dem Datenschutzgesetz nicht zulässig wäre, wurde ein Gesetz geschaffen was nur eine Mehrheit gefunden hat, weil jegliche andere Nutzung der Daten (z.B. auch zur Aufklärung bei Morden) verboten wurde. Außerdem ist das wenigstens eine halbwegs kontrollierbare Umgebung und nicht Hinz und Kunz.

                      Vielleicht kannst Du den Gesetzgeber überzeugen, daß der allgemeine Nutzen deines Anliegens auch so hervorsticht, daß man eine (sehr enge) gesetzliche Ausnahme schafft.

                      Jetzt verstehst Du es langsam. Nur weil es theoretisch möglich sein könnte, dass irgendjemand die von PIWIK gesammelten Daten mit irgendwelchen eigenen erfassten Daten verknüpfen KÖNNTE, müssen jetzt alle anderen PIWIK-Nutzer handeln, obwohl sie derartiges gar nicht machen.

                      Ja, Du verstehst die Natur der Sache wirklich nicht.

                      WENN, dann sollte dem so sein, WENN man es macht und nicht schon, weil man irgendwas machen KÖNNTE, was man aber gar nicht MACHT. Das ist es, was ich paranoid nenne...

                      Nach dem Motto, sobald man dann so wirklich gegen das Gesetz verstöß, soll man sich dran halten.

                      Ich glaube, ich habe auch schon erwähnt, dass eine MÖGLICHKEIT, die gar nicht stattfindet, am Ende nicht das gleiche ist wie eine Tat.

                      Wenn Dir nicht ansatzweise klar ist, was Kontrolle über eigene Daten zu haben bedeutet, und wo die Kontrolle verloren geht, brauche ich Dir auch nicht erklären, warum bereits die Erhebung der Daten die "Tat" ist. Und die verknüpfbare Erhebung kann man doch gar nicht ausschließen, wenn man Benutzer, die Nutzeraktionen ausführen, wiedererkennt.

                      Es sei denn, die Möglichkeit, daß der Nutzer relevant Daten preisgibt, ist tatsächlich ausgeschlossen (wie auch immer das aussehen soll). Dann verstößt die fragliche Nutzung von Piwiki womöglich nicht gegen das Gesetz. An der Stelle muß ich fragen, ob Dir klar ist, daß Urteile grundsätzlich anhand konkreter Umstände im strittigen Fall gesprochen werden und nicht auf jeden nur ansatzweise ähnlichen Fall übertragbar sind.

                      Oder hat das Gericht geurteilt das jegliche Nutzung von Piwiki in strittiger Form unter allen Umständen unzulässig ist?

                      Jeder Mensch hat die MÖGLICHKEIT, morgen jemanden zu erschlagen. Kommen jetzt alle allein für die Möglichkeit ins Gefängnis? Oder erst, wenn man es tatsächlich auch tut?

                      Dennoch war der Gesetzgeber der Meinung den Besitz und das Führen von Schußwaffen zu beschränken.

                      Das Datenschutzgesetz ist viel vernünftiger was die Zulässigkeit der Speicherung von Daten angeht, als Du denkst. Hab ich auch schon erwähnt.

                      Mit "Vernunft" hat es meines Erachtens nur noch in den seltensten Fällen zu tun.

                      Gehe ich recht in der Annahme, daß Du keine Sekunde darauf verwendet hast, dich zu informieren, inwiefern Datenerhebung und Nutzung auch nach dem Datenschutzgesetz zulässig ist?

                      Allen voran Thilo Weichert, der offenbar völlig paranoid ist. Aber den findest Du sicherlich auch super.

                      Es gibt auch Pazifisten, dennoch steht es selbst einem pazifistischem Staat nicht zu einerseits das Gewaltmonopol zu beanspruchen und andererseits seine Bürger Gewalttaten anderer auszusetzen. Und so ist Thilo Weichert verpflichtet die berechtigten Interessen auch von Teilen der Bevölkerung zu wahren bzw. für genügend Berücksichtigung bei Abwägungen zu sorgen.

                      Aber selbstverständlich muß niemand Angst haben, wenn er in einer Bibliothek nach den Begriffen "Gentrification" und "Prekarisierung" sucht, selbst wenn das mitgelogt werden sollte, wird man deswegen nicht befürchten müssen zum Ziel jahrelanger Beobachtungen des BND zu werden.

      3. hi,

        Bitte beachten Sie, dass auch der Piwik-Deaktivierungs-Cookie dieser Webseite gelöscht wird, wenn Sie die in Ihrem Browser abgelegten Cookies entfernen.

        Ja, das ist interessant, zumindestens technisch. Wenn der Besucher nun auch den No-Tracking-Cookie nicht annimmt, bleibt ihm nichts weiter übrig, als die Seite fluchtartig zu verlassen.

        Genau das hätte er aber auch einfacher haben können  ;)

  3. Hallo!

    Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main müssen Nutzer dem Einsatz des Programms widersprechen können, auch wenn das Analyse-Tool Piwik die IP-Adressen anonymisiert!

    Je länger ich darüber nachdenke, umso absurder finde ich das Urteil ...!

    Und überhaupt, was heißt denn hier "müssen Nutzer dem Einsatz des Programms widersprechen können"!?

    Mal etwas "überspitzt" formuliert:

    "Diese Website verwendet das Analyse Tool "xyz" um "blablabla" zu analysieren. Ihre IP-Adresse wird vor der Datenverarbeitung durch dritte Unternehmen vollständig anonymisiert. Sollten Sie dennoch damit nicht einverstanden sein, verwenden Sie bitte entweder einen Browser mit "Do not track" Unterstützung und entsprechender Einstellung, oder verlassen Sie umgehend diese und alle weiteren Seiten dieser Webpräsenz!
    Besten Dank!"

    Gruß Gunther

    1. hi,

      Je länger ich darüber nachdenke, umso absurder finde ich das Urteil ...!

      Ich finde alles zusammen so bekloppt, dass mir einfach die Worte fehlen.

      Rufen wir die Netzbeteiber in den Zeugenstand:
      D:>tracert -d forum.de.selfhtml.org

      Routenverfolgung zu forum.de.selfhtml.org [213.198.84.177]  über maximal 30 Abschnitte:

      1    <1 ms     1 ms    <1 ms  10.0.0.1
        2    37 ms    36 ms    37 ms  217.0.119.35
        3    38 ms    37 ms    38 ms  217.0.65.210
        4    38 ms    38 ms    38 ms  62.154.14.126
        5    38 ms    39 ms    38 ms  80.157.128.230
        6    39 ms    39 ms    38 ms  129.250.2.161
        7    38 ms    38 ms    39 ms  213.198.52.146
        8    39 ms    38 ms    38 ms  213.198.54.80
        9    39 ms    54 ms    39 ms  213.198.84.177

      Ablaufverfolgung beendet.

      Die Vernehmung könnte länger werden....

  4. હેલો

    http://www.golem.de/news/urteil-zu-tracking-nutzer-muessen-piwik-analyse-widersprechen-koennen-1403-105055.html

    Lobbyisten von Google? Was ist mit Analytics?

    બાય

    --
     .
    ..:
  5. Moin,

    Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main müssen Nutzer dem Einsatz des Programms widersprechen können, auch wenn das Analyse-Tool Piwik die IP-Adressen anonymisiert!

    Muss eine Internetseite zwangsläufig die Möglichkeit bieten, den Tracking-Mechanismus auszuschalten, oder kann man den User auch einfach darauf hinweisen, dass er die Website verlassen muss, wenn er nicht getrackt werden will?

    Grüße Marco

    --
    Ich spreche Spaghetticode - fließend.
    1. Muss eine Internetseite zwangsläufig die Möglichkeit bieten, den Tracking-Mechanismus auszuschalten, oder kann man den User auch einfach darauf hinweisen, dass er die Website verlassen muss, wenn er nicht getrackt werden will?

      Wenn man den Datenschutz aufgeben will, kann man das zulassen, wollen die Richter aber nicht.

      1. Wenn man den Datenschutz aufgeben will, kann man das zulassen, wollen die Richter aber nicht.

        Wenn ich nicht möchte, dass Facebook meine Daten sammelt, bleibt mir auch nur, Facebook nicht zu nutzen (oder noch besser: direkt komplett zu blocken). Facebook muss mir aber nicht sein Angebot zur Verfügung stellen ohne meine "Gegenleistung" in Form gesammelter Daten zu erhalten. Warum sollte das bei einer anderen Webseite anders sein? Der "ich möchte nicht erfasst werden"-Button sollte daher durchaus auf den Ausgang verweisen können oder die Webseite zeigt nach gesetztem "Ich will nicht"-Cookie schlicht keine Inhalte mehr an außer ggf. einem entsprechenden Hinweis. Ob man sich das gegenüber seinen Besuchern "erlauben" kann, sei dahingestellt. Wie irgendwelche realitätsfernen Richter das dann wiederum bewerten, logischerweise auch...

        Ich selbst habe übrigens kein Problem mit dem Opt-Out auf der Startseite. 99% meiner Besucher kommen über eine Suchmaschine über Unterseiten auf die Webseite. Und selbst, wenn sie es dann direkt deaktivieren, habe ich immer noch den für mich wichtigsten Faktor bereits erhalten: Den Referer-Link oder den Suchmaschinen-Begriff, der sie zu mir führte. Alles andere interessiert mich nur am Rande. Auch die Gesamtaufrufe-Zahl der Webseite dürfte sich kaum ändern... und die Anzahl derer, die tatsächlich den Cookie setzen, dürfte auch gering sein. OptIn wäre da schlimmer. Aber sicherlich nur eine Frage der Zeit, bis irgendein Gericht das so anordnet...

        1. Wenn man den Datenschutz aufgeben will, kann man das zulassen, wollen die Richter aber nicht.

          Wenn ich nicht möchte, dass Facebook meine Daten sammelt, bleibt mir auch nur, Facebook nicht zu nutzen (oder noch besser: direkt komplett zu blocken). Facebook muss mir aber nicht sein Angebot zur Verfügung stellen ohne meine "Gegenleistung" in Form gesammelter Daten zu erhalten. Warum sollte das bei einer anderen Webseite anders sein?

          Weil andere webseiten bzw. deren Betreiber vom deutschen Recht eher greifbar sind?! Weil europäischer Datenschutz dem deutschen Datenschutz hinterherhinkt?! Weil das Datenschutzgesetz nachlässig durchgesetzt wird aber dennoch besagt was es besagt?!

          Facebook muss mir aber nicht sein Angebot zur Verfügung stellen ohne meine "Gegenleistung" in Form gesammelter Daten zu erhalten.

          Mit der Gegenleistung ist das tatsächlich so eine Sache, irgendwie muß der Service finanziert werden. (Immerhin, geht man mit facebook ein Vertragsverhältnis mit Nutzungsbedingungen ein, wobei die Einwilligung über AGB im Sinne des BDSG so wohl eher nicht wirksam ist, schätze ich*.)

          Nur wird facebook kein bezahltes Porfil anbieten, schon weil sie unmöglich den Preis verlangen können, den die Daten wert sind (um sei im Gegenzug nicht zu erheben und zu verwenden), denn das ist bestimmt mehr als der Service wert ist, den sie ihren Nutzern bieten.

          * Wenn eigentlich die Schriftform verlangt ist, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist, ist die Einwilligung online über AGBs  doch sehr weit weg.

  6. Zufällig habe ich mitbekommen, daß man offenbar bei Bestellungen mit Smartphone oder Tablet schon mal höhere Preise bezahlt als bei OnLINE-Bestellungen vom PC aus. Hier ein Artikel:
    http://www.golem.de/news/onlineshopping-hoehere-preise-bei-bestellung-per-smartphone-oder-tablet-1404-105501.html

    Irgend so ein Hoschie von irgendeinem Händlerverband, meinte dann, daß für Smartphones, wegen dem kleineren Bildschirm, andere Versionen der Seite ausgeliefert werden als an PCs und daß es deshalb technisch unmöglich ist, den Smartphone-Nutzern die gleichen Angebote zu machen, zumindest zur gleichen Zeit. Ja, nee, Du mich auch.

      1. Bleibt nur noch die Frage, was das mit PIWIK zu tun hat...

        1. Bleibt nur noch die Frage, was das mit PIWIK zu tun hat...

          Das steht im Titel, selbst so harmlose Daten, wie welche "Klasse" von Gerät man benutzt, werden mißbraucht.