ADZ: leicht offtopic: Gewährleistungsanspruch bei Reparatur

Vor knapp 2 Jahren wurde bei meinem Auto die Klimaanlage repariert. Letztlich war der Kompressor kaputt. Das Auto war gebraucht, ohne Gewährleistung gekauft (Kauf schon länger her). Also hab ich in den sauren Apfel gebissen und die Reparatur durchgeführt. Jetzt knapp 2 Jahre später ging Klimaanlage nicht. Also wurde heute in der Werkstatt der Kompressor ausgetauscht, da dieser wieder defekt ist. Diesesmal auf Garantie (da die erste Reparatur noch keine 2 Jahre her ist).

Nun sagte man mir in der Werkstatt aber, das die Gewährleistung sich dadurch nicht verlängert. Also sollte jetzt der Kompressor in den nächsten Monaten kaputt gehen (was aber unwahrscheinlich wäre, so deren Aussage), so könnte ich jetzt aber keine Garantie mehr geltend machen. Denn so die Aussage der Werkstatt, die Garantie läuft in kürze ab. Eine Reparatur oder Austausch eines defekten Teils verlängert den Anspruch nicht. Ich jedoch bin der Meinung, das wenn nun z.B. in 6 Monaten dieser Kompressor wieder kaputt ist, das ich dann ja eigentlich wieder eine Garantie auf den Kompressor habe.

Ähnlich wäre ja auch bei einem PC. Nehmen wir an, mein Laptop hat nach 1,5 Jahren ein defektes Board und das wird ausgetauscht und 9 Monate später ist das Board wieder kaputt, dann müßte ich eigentlich erneut Anspruch auf einen Austausch haben. Denn so könnte es ja sein, das der PC Hersteller mir ein altes Board einbaut (ist hypothetisch ist klar, aber wäre denkbar). Ähnlich bei meinem Auto.

Oder ich lass mir ein Haus bauen und die Haustüre schließt nicht richtig. So nun wird es repariert und es treten immer wieder Fehler auf. Plötzlich sind die 2 Jahre um und der Handwerker sagt "Ätsch, 2 Jahre sind vorbei".

Eigentlich nicht ganz richtig oder?

  1. Moin!

    Oder ich lass mir ein Haus bauen und die Haustüre schließt nicht richtig. So nun wird es repariert und es treten immer wieder Fehler auf. Plötzlich sind die 2 Jahre um und der Handwerker sagt "Ätsch, 2 Jahre sind vorbei".

    Eigentlich nicht ganz richtig oder?

    Du kaufst ein Gerät (Häuser lasse ich mal außen vor, da gibts eigene Gesetze). Der Gesetzgeber gibt dir 2 Jahre Gewährleistung (wobei du nach 6 Monaten beweisen musst, dass das Problem schon zum Übergabe- bzw. Kaufzeitpunkt bestand).

    Im besten Fall kriegst du also nach 1 Jahr 11 Monaten und 28 Tagen aufgrund der Gewährleistung ein repariertes oder fabrikneues Gerät zur weiteren Nutzung. Aber die Gewährleistung ended egal, ob deinem Gerät was passiert ist oder nicht, nach 2 Jahren ab Kauf.

    Davon unabhängig ist die Garantie. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, d.h. er kann die Bedinungen frei bestimmen. Wenn er bestimmt, dass die Garantiezeit nicht verlängert wird, obwohl er dir ein Austauschgerät gibt, ist das sein Recht.

    Garantie und Gewährleistung sind lediglich Aussagen, dass du _AB_KAUF_ eine gewisse Zeit lang davon ausgehen können sollst, dass das Gerät funktioniert und nutzbar ist. Da du durch den Garantie- oder Gewährleistungfall zwar eventuell ein neues Gerät kriegst (oder es auch nur repariert), dieses Gerät aber nicht neu kaufst und Geld bezahlst, endet die Garantie- und die Gewährleistungsfrist irgendwann.

    Ansonsten wäre der einmalige Kauf nahezu ein unlimitiertes Anrecht auf lebenslange Geräteerneuerung. Eigentlich nicht ganz richtig, oder?

    - Sven Rautenberg

  2. Hello,

    siehe auch
    https://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
    https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrechtsmodernisierung

    Was Dich vermutlich interessiert, ist die Gewährleistung. Die dauert mWn seit der Schuldrechtsreform 2001 immer zwei Jahre. Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer beweisen, dass er nicht für den Schaden aufkommen muss (Kunde war schuld), in den folgenden 1,5 Jahren bis zum Ablauf der Gewährleistung muss der Kunde beweisen (glaubhaft machen), dass der Verkäufer / Hersteller Schuld hat.

    Wenn der Schaden nun kostenlos für Dich behoben wird, verlängert sich auch kein Gewährleistungsanspruch. Nur wenn eine neue kostenpflichtige Reparatur stattfindet, wentstehen neue Rechte.

    Es wäre daher also plausibel, wenn die Werkstatt das jetzt "erstmal so" macht (kein Neuteil) und dann in einem halben Jahr, wenn das Ding wieder kaputt ist, eine kostpflichtige Reparatur (mit Neuteilen) anbietet. Dann beginnt die Gewährlesitung aber wieder von vorne.

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

    --
     ☻_
    /▌
    / \ Nur selber lernen macht schlau
    http://bikers-lodge.com
  3. Hallo,

    zunächst eine allgemeine Klarstellung vorweg: Wir müssen zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung und der freiwillig angebotenen Garantie unterscheiden. Gewährleisung heißt: Innerhalb von 6 Monaten muss der Händler bzw. Dienstleister Mängel an seiner Leistung kostenfrei nachbessern. Alles, was darüber hinausgeht, ist Garantie und kann vom Anbieter frei festgelegt werden.

    Vor knapp 2 Jahren wurde bei meinem Auto die Klimaanlage repariert. Letztlich war der Kompressor kaputt. Das Auto war gebraucht, ohne Gewährleistung gekauft (Kauf schon länger her). Also hab ich in den sauren Apfel gebissen und die Reparatur durchgeführt. Jetzt knapp 2 Jahre später ging Klimaanlage nicht. Also wurde heute in der Werkstatt der Kompressor ausgetauscht, da dieser wieder defekt ist. Diesesmal auf Garantie (da die erste Reparatur noch keine 2 Jahre her ist).

    Das heißt, die Werkstatt, die damals die Reparatur durchgeführt hat, gewährt eine zweijährige Garantie. Normalerweise hättest du jetzt sogar nachweisen müssen, dass der erneute Ausfall Folge eines Fehlers war, der von Anfang an bestand (Beweislastumkehr). Dass die Werkstatt das nicht verlangt hat, ist schon sehr kulant.

    Nun sagte man mir in der Werkstatt aber, das die Gewährleistung sich dadurch nicht verlängert.

    Falsch. Es muss Garantie heißen, nicht Gewährleistung. Auf die durchgeführte Reparatur gilt wieder die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten. Eine darüber hinausgehende Garantie ist davon (je nach Vertragsbedingungen) tatsächlich nicht betroffen.

    Ähnlich wäre ja auch bei einem PC. Nehmen wir an, mein Laptop hat nach 1,5 Jahren ein defektes Board und das wird ausgetauscht ...

    ... dann wäre das eine Garantieleistung, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.

    und 9 Monate später ist das Board wieder kaputt, dann müßte ich eigentlich erneut Anspruch auf einen Austausch haben.

    Nein. Das kann der Händler selbst festlegen.

    Eigentlich nicht ganz richtig oder?

    Du solltest dir die gesetzlichen Regelungen zu Garantie und Gewährleistung noch einmal sehr genau durchlesen.

    Ciao,
     Martin

    --
    There are 10 types of people in the world: Those who understand the binary system, and those who don't.
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