felix_wen: Nutzungsrechte, Startup, kein Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

wir haben Anfang des Jahres einen Entwickler an Bord unseres Startups geholt.
Er wurde mit Anteilen kompensiert, jedoch wurde nichts schriftlich festgehalten.
Es gibt also keinen Arbeitsvertrag und keine Abtretung der Nutzungsrechte oder irgendetwas anderes Schriftliches. Gegründet haben wir nicht, da wir uns für das EXIST Gründerstipendium bewerben wollten und man im Bewerbungsprozess noch nicht gegründet haben darf.

Dieser hat von uns geplante Teilaufgaben an der Plattform bekommen. D.h. die Plattform bestand bereits und er sollte an gewissen stellen weiterentwickeln.

Ebenfalls hat er die Oberflächen designed.

Jetzt hat er entschieden keine Lust mehr auf die Sache zu haben da er wieder anfangen möchte zu studieren. Nun ist die Frage, bei wem die Nutzungsrechte liegen.

Am liebsten würde ich mich hier auf § 69b des Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen berufen.

(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.

Die Frage ist jedoch ob es sich überhaupt um ein Dienstverhältnis handelt (Arbeitsverhältnis würde soziale Abhängigkeit bedeuten, was nicht der Fall war).

Danke und Gruß
Felix

  1. Mahlzeit,

    Am liebsten würde ich mich hier auf § 69b des Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen berufen.

    Meine Meinung als Nicht-Anwalt: Keine Firma, kein Vertrag, dieser Paragraph greift hier nicht.
    Das Urheberrecht bleibt beim Programmierer, vor allem dann, wenn er keine Gegenleistung erhalten hat.

    Wenn es mündliche Absprachen gegeben hat und diese beweisbar sind, gelten natürlich die. Ein Vertrag kann natürlich auch mündlich geschlossen werden.

    Du brauchst in jedem Fall einen Fachwanwalt, denn alles andere ist pure Spekulation, da du bestimmt nicht alle relevanten Fakten bekanntgegeben hast. Das ist in diesem Fall auch nicht sinnvoll, weil du keine Rechtsberatung bekommen darfst.

    --
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    1. Das Urheberrecht bleibt beim Programmierer, vor allem dann, wenn er keine Gegenleistung erhalten hat.

      Das Urheberrecht ohnehin. Nutzungsrechte räumt man aber in dem Moment ein, wo man sagt, ich mache das für euch. Das Nutzungsrecht ist auch nicht rückwirkend doch nicht erteilt oder zurückgezogen, nur weil es keine Vergütung gab (hier auch nur keine unmittelbare Vergütung). Beide Seiten haben den Vertrag zu erfüllen. Eine unangemessene Vergütung (z.B. keine) kann im Urheberrecht auch nicht wirksam vereinbart werden.
      § 32 Angemessene Vergütung

  2. Jetzt hat er entschieden keine Lust mehr auf die Sache zu haben da er wieder anfangen möchte zu studieren. Nun ist die Frage, bei wem die Nutzungsrechte liegen.

    Am Besten wäre doch, darüber zu sprechen und sich zu einigen. Ich habe es so verstanden, dass er die Arbeit unentgeltlich geleistet hat in der Hoffnung, an der künftigen Firma beteiligt zu sein.

    Diese Absprache bliebe wohl gültig, auch wenn er ausscheidet.

    Einigt euch über die geleistete Arbeitszeit, falls die nicht protokollert wurde. Und das ist dann sein Anteil im Verhältnis zur Gesamt-Arbeitszeit.

    Im Laufe der Zeit, wenn die anderen weiterarbeiten, wird dieser Anteil prozentual kleiner. Wenn die Firma Gewinnn abwirft, könnte ihm also eine kleine "Rente" gezahlt werden, was ich fair finde.

    Linuchs

    1. Habe ich noch vergessen:

      Da ihm wohl (meine Meinung) das Urheberrecht auf seine Leistungen zusteht, sollte er euch die Genehmigung erteilen, diese Arbeitsergebnisse zu nutzen und ggf. an Kunden zu lizensieren.

      Wenn er dem nicht zustimmt,ist seine Arbeit für euch nichts wert und er ist vermutlich raus aus der Firma.

      Schätzt ab, welchen Aufwand es macht, seine Arbeit erneut zu leisten. Danach richtet es sich, ob ihr Geld für eine anwaltliche Beratung ausgeben wollt / könnt.

      Linuchs

  3. wir haben Anfang des Jahres einen Entwickler an Bord unseres Startups geholt.
    Er wurde mit Anteilen kompensiert, jedoch wurde nichts schriftlich festgehalten.
    Es gibt also keinen Arbeitsvertrag und keine Abtretung der Nutzungsrechte ...

    Doch, wenn auch keinen Arbeitsvertrag im strengen Sinne. Er hat die Arbeit für euch gemacht, also hat er ein Nutzungsrecht eingeräumt. Fraglich ist der Umfang, aber welchen Zweck* ihr verfolgt habt, wißt ihr selber ab besten. Die Vergütung ist auch geregelt, fraglich ist, wie ihr mit dem Ausscheiden umgeht. Abfindung? Veräußerung des Anteils? Einigt euch oder streitet euch.

    Jetzt hat er entschieden keine Lust mehr auf die Sache zu haben da er wieder anfangen möchte zu studieren. Nun ist die Frage, bei wem die Nutzungsrechte liegen.

    *
    "§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
    ...
    (5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt."
    § 31 UrhG