neerd: OT: Misstände als Kunde im Internet äußern

Hallo Forks ;-)

mir wurde geite die Frage gestellt, ob ein Kunde z.B in einem Forum auf die Misstände in einem Lebensmittelmarkt aufmerksam machen darf? Ich würde es eigentlich mit ja beantworten da Meinungsfreiheit und es ist ja eigentlich auch eine Rezension oder nicht? Was denkt ihr?

  1. Om nah hoo pez nyeetz, neerd!

    mir wurde geite die Frage gestellt, ob ein Kunde z.B in einem Forum auf die Misstände in einem Lebensmittelmarkt aufmerksam machen darf? Ich würde es eigentlich mit ja beantworten da Meinungsfreiheit und es ist ja eigentlich auch eine Rezension oder nicht? Was denkt ihr?

    Würde das hier in diesem Forum mit voller Adresse des Marktes geschehen, so würde ich den Thread löschen. Der Grat zwischen Meinungsäußerung und Verleumdung ist schmal.

    Matthias

    --
    Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Hans und Hansestadt.

    1. mir wurde geite die Frage gestellt, ob ein Kunde z.B in einem Forum auf die Misstände in einem Lebensmittelmarkt aufmerksam machen darf?

      Würde das hier in diesem Forum mit voller Adresse des Marktes geschehen, so würde ich den Thread löschen. Der Grat zwischen Meinungsäußerung und Verleumdung ist schmal.

      Der ist überhaupt nicht schmal, eine Verleumdung ist eine unwahre Behauptung, eine Lüge. So einfach ist das.
      Nicht einfach mag es für Dritte jedoch sein, eine unwahre Behauptungen als solche zu erkennen.

  2. Hallo neerd!

    mir wurde geite die Frage gestellt, ob ein Kunde z.B in einem Forum auf die Misstände in einem Lebensmittelmarkt aufmerksam machen darf?

    Dafür gibt es andere (bessere) Wege, z.B. https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/13_Hinweise_Missstaende/HinweiseMissstaende_node.html.

    Warum hat Matthias ja schon geschrieben.

    Gruß
    Gunther

  3. Tach!

    mir wurde geite die Frage gestellt, ob ein Kunde z.B in einem Forum auf die Misstände in einem Lebensmittelmarkt aufmerksam machen darf? Ich würde es eigentlich mit ja beantworten da Meinungsfreiheit und es ist ja eigentlich auch eine Rezension oder nicht? Was denkt ihr?

    Es gibt bei Ketten sicherlich die Möglichkeit, sich gegenüber einer übergeordneten Stelle zu äußern. Zum Thema Grundrechte sei angemerkt, dass diese nicht immer und nicht überall in vollem Umfang und gegenüber allem möglichen angewendet werden können. In der Regel gelten diese zwischen Bürger und Staat. Zwischen den Bürgern gelten auch noch andere Rechte.

    dedlfix.

  4. Mahlzeit,

    mir wurde geite die Frage gestellt, ob ein Kunde z.B in einem Forum auf die Misstände in einem Lebensmittelmarkt aufmerksam machen darf? Ich würde es eigentlich mit ja beantworten da Meinungsfreiheit und es ist ja eigentlich auch eine Rezension oder nicht? Was denkt ihr?

    Es gab kürzlich erst wieder ein Urteil, dass negative Bewertungen, solange sie zutreffen, nicht gelöscht werden müssen. Ähnliches würde wohl auch hier greifen.

    Das kommt natürlich drauf an, wie der Kommentar geschrieben wurde ;) Im Urteil ging es um Ebay, glaub ich, hab den Link grad nicht greifbar.

    Grundsätzlich wäre ich aber vorsichtig, denn eine falsche Formulierung kann für einen ANwalt gefundenes Fressen sein. Da ich keiner bin, ist das natürlich keine Rechtsberatung.

    --
    eigentlich ist mir bewusst, dass ich hin und wieder einfach mal die Klappe halten sollte. Doch genau in den unpassendsten Momenten erwische ich mich dabei, wie ich dennoch etwas sage ...
    1. Hi,

      mir wurde geite die Frage gestellt, ob ein Kunde z.B in einem Forum auf die Misstände in einem Lebensmittelmarkt aufmerksam machen darf? Ich würde es eigentlich mit ja beantworten da Meinungsfreiheit und es ist ja eigentlich auch eine Rezension oder nicht? Was denkt ihr?
      Es gab kürzlich erst wieder ein Urteil, dass negative Bewertungen, solange sie zutreffen, nicht gelöscht werden müssen. Ähnliches würde wohl auch hier greifen.

      ja, ich erinnere mich, dass ich davon auch in den Nachrichten gehört habe.

      Das kommt natürlich drauf an, wie der Kommentar geschrieben wurde ;) Im Urteil ging es um Ebay, glaub ich, hab den Link grad nicht greifbar.

      Ich weiß nicht mehr, war's ebay oder amazon, eines der bekannten Online-Handelsportale jedenfalls. Und ja, ich habe das auch so verstanden, dass eine negative Aussage in Ordnung ist, solange sie den Tatsachen entspricht und sachlich ist. Aber sobald man sich zu emotionalen oder unsachlichen Behauptungen, Andeutungen oder Unterstellungen hinreißen lässt, begibt man sich wohl schnell auf sehr dünnes Eis.

      Ich verstehe aber auch Matthias, wenn er sagt, dass er sowas prophylaktisch löschen würde, wenn es hier im Forum auftaucht. Es ist IMO immer noch ein Unterschied, ob man für seine eigenen Aussagen geradestehen muss, oder für die Aussagen eines unbekannten Dritten zur Rechenschaft gezogen werden kann. Mitstörerhaftung ...

      Grundsätzlich wäre ich aber vorsichtig, denn eine falsche Formulierung kann für einen ANwalt gefundenes Fressen sein. Da ich keiner bin, ist das natürlich keine Rechtsberatung.

      Dito.

      Ciao,
       Martin

      --
      Männer sind ungerecht: Sie sehen immer nur den Baum, den eine Frau mit dem Auto gerammt hat. Aber die vielen Bäume, die sie nicht einmal gestreift hat, sehen sie nicht.
      Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
  5. Wenn man nicht nur Dampf ablassen sondern tatsächlich was erreichen will, würde ich mir eine Hotline oder Mailadresse suchen und dort mein Anliegen erklären. In einem höflichen und sachlichen Ton, damit der Bearbeiter nicht schon nach dem ersten Satz keine Lust mehr hat. Das hat die größte Chance auf Abhilfe.

    In Foren gibt es sicher wenig über das nicht irgendjemand schimpft. Außerdem machen so manche dieser Beiträge nicht gerade den hellsten Eindruck.
    Deswegen glaube ich relevantes Interesse wird so ein Beitrag nicht finden. Es wird so viel Mist gepostet, das interessiert doch keine Sau mehr wirklich. Was übrig bleibt ist nur noch ein eventuelles rechtliches Problem.

    Dann wäre noch fraglich wer das liest und wen das betrifft. Wenn man sich über einen Laden in Köln aufregt, das 10000 andere ebenso sehen die nur alle woanders her kommen und noch nie in dem Laden waren, dann ist der Effekt gleich Null.

  6. Die erste Frage bei sowas ist immer "Warum?".
    Wenn in einem Supermarkt der Boden dreckig ist, werden das auch andere Kunden bemerken und der Umsatz sinkt. Dann kommen die üblichen Spielchen. Zu erst ein paar Mitarbeiter feuern, dann mehr Geld ins Marketing. Am Ende ist der Umsatz wieder der selbe, 25% weniger Mitarbeiter, 50% mehr Marketingkosten, aber der Boden ist immer noch dreckig :D.
    Nagut im Ernst. Banale Sachen sind es nicht wert mit Investition von Lebenszeit verfolgt zu werden. Wenn dich ein Mitarbeiter blöd anmacht...na und? Lache und die Welt lacht mit dir!
    Wenn jemand gegen geltendes Recht verstößt und dabei auch noch andere schädigen kann (z.B. verschimmeltes Obst) würde ich erstmal einen Verantwortlichen auf die Missstände aufmerksam machen und im letzten Schritt mich an ein zuständiges Amt richten.
    Wenn es etwas ist wo du dich verarscht fühlst, dann würde ich zu erst ganz lieb mit einer Hotline reden, dann mit einer Verantwortlichen stelle. Wenn das alles nix bring, einfach das Unternehmen wechseln.
    Ab und an bringt es auch etwas einen richtig penetranten Deutschen zu spielen. Deshalb bin ich bei O2 Premiumkunde und musste bei meinen letzten 3 ausgetauschten Routern 0,nix zahlen.

    Gruß
    Premiumkunde
    T-Rex

  7. Moin,

    mir wurde geite die Frage gestellt, ob ein Kunde z.B in einem Forum auf die Misstände in einem Lebensmittelmarkt aufmerksam machen darf?

    Wenn der Lebensmittelmarkt selbst ein Forum betreibt, ist ein diesbezüglicher POST dort sicher gut aufgehoben. Da kann dann in aller Ruhe geklärt werden, ob der Schimmel auf dem Käse so gewollt ist oder nicht.

    Wenn Du jedoch siehst, dass ein Regalfüller in die Milchflaschen pinkelt, ist sofortiges Handeln angesagt! Ebenfalls verdächtig machen sich Fleischverkäufer, die jedes Stück beschnuppern, bevor sie es auf die Waage legen :)

    Ich würde es eigentlich mit ja beantworten da Meinungsfreiheit und es ist ja eigentlich auch eine Rezension oder nicht? Was denkt ihr?

    Manchmal hilft ein befreiender Schrei: So ein Sauladen hier ;)

    PS: Eintrag im Gästebuch in einem Baumarkt: Die Verkäuferinnen sind sexy, sie sollten mehr Körper zeigen.

    1. Mahlzeit,

      Manchmal hilft ein befreiender Schrei: So ein Sauladen hier ;)

      Und schon kannst du Probleme bekommen mit einer solchen Aussage ...

      --
      eigentlich ist mir bewusst, dass ich hin und wieder einfach mal die Klappe halten sollte. Doch genau in den unpassendsten Momenten erwische ich mich dabei, wie ich dennoch etwas sage ...
      1. hi,

        Manchmal hilft ein befreiender Schrei: So ein Sauladen hier ;)

        Und schon kannst du Probleme bekommen mit einer solchen Aussage ...

        Mildernde Umstände: Affekthandlung ;)

        MfG

  8. mir wurde geite die Frage gestellt, ob ein Kunde z.B in einem Forum auf die Misstände in einem Lebensmittelmarkt aufmerksam machen darf? Ich würde es eigentlich mit ja beantworten da Meinungsfreiheit

    Er darf. Er muss sich allerdings darauf einstellen, das, was er da niedergelegt hat, vor Gericht zu verteidigen. Die Begriffe Verleumdung (wissentlich falsche Tatsachen behaupten) und üble Nachrede (die Vermutung einer üblen Tatsache verbreiten) sind hier ja schon gefallen – von der Beleidigung (eine Wertfeststellung), bei der die Meinungsfreiheit in Deutschland aufhört, ganz zu schweigen.

    Aber selbst, wenn es in keine der drei Kategorien fällt, bleibt immer noch die Frage, ob sich der Ärger lohnt, denn dass ein Betroffener (hier: Lebensmittelmarkt) sich ein geschäftsschädigendes Verhalten, legal oder nicht, in aller Regel erstmal nicht so einfach gefallen lassen wird, sollte nachvollziehbar sein.
    Der Gang zum Marktleiter, zur Verbraucherzentrale, zur Lebensmittel- oder Gewerbeaufsicht oder zur Presse ist da einfacher und schützt sowohl den Miesgemachten (vielleicht hatte er einen schlechten Tag) als auch den Miesmacher (im direkten Gespräch lässt man sich selten zu unüberlegtem Gequake hinreissen).

    Zum Weiterlesen:
    Amazon-Kunde muss nicht für schlechte Bewertung zahlen
    Ärzte müssen Online-Bewertungen dulden

    1. Er darf. Er muss sich allerdings darauf einstellen, das, was er da niedergelegt hat, vor Gericht zu verteidigen. Die Begriffe Verleumdung (wissentlich falsche Tatsachen behaupten) und üble Nachrede (die Vermutung einer üblen Tatsache verbreiten) sind hier ja schon gefallen – von der Beleidigung (eine Wertfeststellung), bei der die Meinungsfreiheit in Deutschland aufhört, ganz zu schweigen.

      Ja. Und das kann sehr schwierig werden, weil deutsche Gerichte den starken Hang dazu haben, zu Gunsten von Mördern, Betrügern, sonstigen Kriminellen und anderen Politikern einen "Strengbeweis" zu fordern.

      Das heisst, unter 3 strengläubigen Katholiken als Zeugen kannst Du in Köln gleich damit rechnen, dass Dir das Maul verboten wird. In Hamburg sind natürlich Protestanten von Nöten, in Berlin Schiiten, in Duisburg Salafisten und in Bochum wohl Wahabiten. In Marburg gelten nur straffe NPD-Mitglieder oder wenigstens deren Freunde aus ähnlichen völkischen Vereinen als glaubwürdige Zeugen. Braunhemd ist Pflicht, denn die SS-Uniform tragen privat die R..... privat zu Hause.

      Du denkst, es reicht ein Foto? Falsch gedacht! Wenn der Marktleiter den Amtsrichter kennt, dann wird der natürlich mit einem Beweisverwertungsverbot durchkommen, weil die Hausordnung das Fotografieren untersagt.

      Natürlich ist das Schwarzmalerei. Aber glaube mir, ich habe schon alle Arten auch gröbster Fehlentscheidungen erlebt und allein in diesem Jahr habe ich vier mal vor das OLG in Düsseldorf gemusst um dort den groben Unsinn rheinischer Landrichter aufheben und deren Beschlüsse bzw. Urteile umkehren zu lassen.

      Früher fragte ich mich, wieso man vor Gericht einen Anwalt braucht. Jetzt weiß ich es: Offenbar damit gesichert ist, dass wenigstens die Parteien je einen Person mit wenigsten einem Mindestmaß an Gesetzeskenntnis für das Verfahren stellen. Einige Landgerichte haben damit ein Problem und schicken studierte Laien mit einem Doktor in Marxismus-Leninismus oder meinetwegen buddistischer Ameisenzucht in die Verhandlung. Bei Staatsanwälten kommen mir auch immer mehr Zweifel - und denke niemand, wenigstens ein Gerichtsdirektor wäre ein Kenner des Rechtes.

      Du denkst, Du zeigst einen Richter wegen Rechtsbeugung an und das Problem wird kleiner? Weit gefehlt! Um einen Richter wegen Rechtsbeugung zu verurteilen muss man in Deutschland seine Aussage haben, dass er das Recht vorsätzlich beugen wollte. Komischerweise wissen die sonst das Gesetz nicht kennenden (oder nicht kennen wollenden) Richter dann aber sehr genau, dass sie DAS natürlich sagen dürfen. Und selbst wenn sie es gesagt haben fabuliert ein Staatsanwalt dann darüber, was diese damit eigentlich sagen wollten und kommt natürlich zu ganz eigenartigen Ergebnissen.

      Wie auch immer: Wer in Deutschland seine Meinung sagt, der muss sogar damit rechnen, dass ein Satz wie "Meiner Meinung nach ist das alles beschissen." über bis zu drei Instanzen als unwahre Tatsachenbehauptung durchgeht, weil der Richter Kacke im Hirn oder sonst schlechte Laune oder keine Zeit, die Akten zu lesen oder keine Lust zum Nachdenken hat.

      Jörg Reinholz