ralphi: Quittungs- Rechnungsdruck für Gutscheine

Hi Leute,

sorry  - viel Text für einfache Frage :-|

Ein Wirt hat mich gebeten einen ‘schnellen’ Rechnungs-/Quittungsausdruck in die Hand zu geben.
Seine Gäste wollen beim Kauf eines Gutscheins (zu Weihnachten) eine Rechnung haben.

So – jetzt hab ich google gefragt, was der Gutscheinkäufer (meist Firmen) überhaupt bekommen sollte.
Nach stöbern im
Netz, bin ich zu folgenden Erkenntnissen gelangt:
Zum Zeitpunkt des Gutscheinkaufs hat die Person (noch kein Kunde) kein Anrecht auf eine Rechnung.
Er hat nur Bargeld gegen einen Wertgutschein getauscht.
D.h. er bekommt lediglich eine Quittung über die getauschte Summe – keine Rechnung.
Die Rechnungsstellung erfolgt erst beim bewirten. (Kassenbon)

Ist das korrekt ?
Ich bin etwas verwirrt, weil sowohl die Gäste als auch im Web, die Rede von einem Steuerfreibetrag (ca. 44 euros pro Mitarbeiter) erwähnen ?

Im Netz hab ich jetzt nach ‘Vordruck Gutschein Quittung’ gekuckt und finde nur die Standardblöcke (mit MwSt)
Was für einen Text sollte ich in die Quittung schreiben ?
Kennt sich jemand aus ?

Viele Grüße aus LA

--
ralphi
  1. Zum Zeitpunkt des Gutscheinkaufs hat die Person (noch kein Kunde) kein Anrecht auf eine Rechnung.
    Er hat nur Bargeld gegen einen Wertgutschein getauscht.
    D.h. er bekommt lediglich eine Quittung über die getauschte Summe – keine Rechnung.
    Die Rechnungsstellung erfolgt erst beim bewirten. (Kassenbon)

    Ich bin KEIN Anwalt nur ich habe heute zufällig einen Gutschein gekauft zwar nicht für ein Lokal sondern für ein Buch. An der Kasse habe ich bezahlt, hab ein Kassenbon bekommen und da ich dieses für die Firma benötigte, habe ich um eine „richtige“ Rechnung gebeten, die ich auch anstandslos erhalten habe.

    Wenn ich also ein Gutschein bei dir kaufe, dann habe ich auch ein Recht auf eine Rechnung.

  2. Ein Wirt

    Seine Gäste wollen beim Kauf eines Gutscheins (zu Weihnachten) eine Rechnung haben.

    Netz, bin ich zu folgenden Erkenntnissen gelangt:
    Zum Zeitpunkt des Gutscheinkaufs hat die Person (noch kein Kunde) kein Anrecht auf eine Rechnung.
    Er hat nur Bargeld gegen einen Wertgutschein getauscht.
    D.h. er bekommt lediglich eine Quittung über die getauschte Summe – keine Rechnung.
    Die Rechnungsstellung erfolgt erst beim bewirten. (Kassenbon)

    Ist das korrekt ?

    Nein.

    Erstmal muss festgestellt werden, um was für Gutscheine es sich handelt. Gutscheine gegen eine Leistung ("Ein Bier") sind bei Ausgabe als Anzahlung zu verstehen und somit sofort umsatzsteuerpflichtig – damit erübrigt sich auch die Frage der Rechnungsausgabe.

    Gutscheine gegen einen Betrag ("20 €") sind hingegen der von dir beschriebene Zahlungsmitteltausch und, mangels Leistung, nicht umsatzsteuerpflichtig.

    Eine Rechnung kann für den Kunden in beiden Fällen ausgestellt werden, lediglich der Ausweis der Umsatzsteuer muss entsprechend der Gutscheinart gehändelt werden.

    Siehe dazu auch das Papier der Oberfinanzdirektion, auf das du verwiesen hattest, Punkt 2.1, letzter Absatz, letzter Satz: "Bei Ausstellung der Wertschecks ist auf einer Rechnung keine Umsatzsteuer auszuweisen.": Rechnung ja, aber ohne Umsatzsteuer.

    Was für einen Text sollte ich in die Quittung schreiben ?

    Schreibe eine normale Rechnung über "einen Gutschein für" bzw. "in Höhe von".

    Ich bin etwas verwirrt, weil sowohl die Gäste als auch im Web, die Rede von einem Steuerfreibetrag (ca. 44 euros pro Mitarbeiter) erwähnen ?

    Das hat nichts mit der Ausgabe von Gutscheinen für Kunden zu tun. Die 44 Euro sind ein monatlicher Freibetrag aus der Einkommensteuer, den der Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann für Leistungen, die sein Arbeitgeber ihm zusätzlich zum Einkommen zukommen lässt.

    Gutscheine vom Arbeitgeber sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, denn ansonsten könnte man seine Angestellten ja nur in Gutscheinen für Supermarkt, Bäcker, Tankstelle und Kino entlohnen und sie bräuchten keinen Cent Einkommensteuer mehr bezahlen, weil sie "doch gar kein Geld bekommen haben".
    Nur, falls die Gutscheine unter 44 € monatlich liegen, brauchen sie in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.

    1. Also-

      Erstmal muss festgestellt werden, um was für Gutscheine es sich handelt. Gutscheine gegen eine Leistung ("Ein Bier") sind bei Ausgabe als Anzahlung zu verstehen und somit sofort umsatzsteuerpflichtig – damit erübrigt sich auch die Frage der Rechnungsausgabe.

      hab mich jetzt auch mit Anderen unterhalten, die GELD – Gutscheine ausgeben (keine warenbezogenen).

      Und in der Tat, ist hier nur eine Quittung fällig - keine Rechnung.

      Es handelt sich um ein Geschenk, keine Spende oder Arbeitslohn. D.h. da hat man als Schenkender keinen Einfluss drauf, ob und was der Beschenkte mit der Ersatzwährung macht.
      Der Beschenkte bekommt dann die Rechnung beim Einlösen.

      Das hat nichts mit der Ausgabe von Gutscheinen für Kunden zu tun. Die 44 Euro sind ein monatlicher Freibetrag aus der Einkommensteuer, den der Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann für Leistungen, die sein Arbeitgeber ihm zusätzlich zum Einkommen zukommen lässt.

      Korrekt :-)
      andere Abteilung im FA

      Viele Grüße aus LA

      --
      ralphi