michig: Download mit Zustimmung

Hallo,

ich möchte einen Download erstellen der nur nach Zustimmung von AGBs funktioniert.
Komme da aber nicht wirklich weiter.

Vielen Dank.

Gruß

  1. Om nah hoo pez nyeetz, michig!

    ich möchte einen Download erstellen der nur nach Zustimmung von AGBs funktioniert.
    Komme da aber nicht wirklich weiter.

    Ohne serverseitige Programmiersprache wird das wohl nichts.

    Matthias

    --
    Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Sex und Sextant.

    1. @@Matthias Apsel:

      nuqneH

      ich möchte einen Download erstellen der nur nach Zustimmung von AGBs funktioniert.

      Es gibt keine AGBs. Es gibt AGB. Das ist bereits Plural.

      Ohne serverseitige Programmiersprache wird das wohl nichts.

      Wieso nicht?

      <form action="download">  
        <input type="checkbox" id="terms-accepted" required="required"/>  
        <label for="terms-accepted">Ich habe die AGB zähneknirschend zur Kenntnis genommen.</label>  
        <button>Download</button>  
      </form>
      

      Für alte und unfähige neue Browser (Safari) per JavaScript das Default-Aktion des Buttons (Abschicken des Formulars) unterbinden; prüfen, ob Häkchen gesetzt ist; wenn ja, abschicken.

      Und damit man das Formular ohne JavaScript nicht abschicken kann, dieses erst mit JavaScript erstellen.

      Qapla'

      --
      „Talente finden Lösungen, Genies entdecken Probleme.“ (Hans Krailsheimer)
      1. Aloha ;)

        <form action="download">

        <input type="checkbox" id="terms-accepted" required="required"/>
          <label for="terms-accepted">Ich habe die AGB zähneknirschend zur Kenntnis genommen.</label>
          <button>Download</button>
        </form>

          
        Die Lösung gefällt mir ziemlich, ziemlich gut... Vor allem wäre ich so nie drauf gekommen. Der Stern kommt von Herzen ;)  
          
        Grüße,  
          
        RIDER  
          
        
        -- 
        Camping\_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller  
          
        ch:? rl:| br:> n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:) fl:( ss:| ls:[  
        
        
      2. ich möchte einen Download erstellen der nur nach Zustimmung von AGBs funktioniert.
        Ohne serverseitige Programmiersprache wird das wohl nichts.
        Wieso nicht?

        Weil es ohne serverseitigen Mechanismus potentiell unsicher ist.

        1. @@Mitleser:

          nuqneH

          ich möchte einen Download erstellen der nur nach Zustimmung von AGBs funktioniert.
          Ohne serverseitige Programmiersprache wird das wohl nichts.
          Wieso nicht?

          Weil es ohne serverseitigen Mechanismus potentiell unsicher ist.

          Was genau ist hier unsicher?

          Die Ressource soll ja runtergeladen werden können – allerdings erst nach Nutzerinteraktion (Zustimmung zu AGB).

          Die Aushebelung des JavaScripts wäre auch eine Nutzerinteraktion – und zwar mit krimineller Energie. Ich glaub nicht dass sich jemand, der die Ressource runterläd, darauf berufen kann, den AGB nicht zugestimmt zu haben. Es sollte mich überraschen, wenn ein Richter das anders sähe.

          Qapla'

          --
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          1. @@Gunnar Bittersmann:

            nuqneH

            Die Ressource soll ja runtergeladen werden können – allerdings erst nach Nutzerinteraktion (Zustimmung zu AGB).

            Vielleicht könnte man darauf aber auch verzichten, wenn man den Nutzer darauf hinweist, dass er mit Drücken des Download-Buttons den AGB zustimmt.

            Das wäre mit dem Anwalt des geringsten Misstrauens abzuklären.

            Qapla'

            --
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          2. ich möchte einen Download erstellen der nur nach Zustimmung von AGBs funktioniert.
            Ohne serverseitige Programmiersprache wird das wohl nichts.
            Wieso nicht?

            Weil es ohne serverseitigen Mechanismus potentiell unsicher ist.

            Was genau ist hier unsicher?

            Die Tatsache, dass die Ressource "Download" öffentlich aufrufbar ist, einfach so.

            Die Ressource soll ja runtergeladen werden können – allerdings erst nach Nutzerinteraktion (Zustimmung zu AGB).

            Exakt darum geht es wohl.

            Die Aushebelung des JavaScripts wäre auch eine Nutzerinteraktion – und zwar mit krimineller Energie. Ich glaub nicht dass sich jemand, der die Ressource runterläd, darauf berufen kann, den AGB nicht zugestimmt zu haben. Es sollte mich überraschen, wenn ein Richter das anders sähe.

            Eine Aushebelung ist nicht nötig. Es muss nur einer halt mal den Button drücken und danach den erhaltenen Link bei Facebook posten, twittern... was auch immmer. Done.

            1. @@Mitleser:

              nuqneH

              Eine Aushebelung ist nicht nötig. Es muss nur einer halt mal den Button drücken und danach den erhaltenen Link bei Facebook posten, twittern... was auch immmer. Done.

              Da hast du wohl recht.

              Vielleicht könnte man ja die Zustimmung zu den AGB nicht schon beim Download einholen, sondern bei der erstmaligen Benutzung (wenn es sich denn um Software handelt)?

              Qapla'

              --
              „Talente finden Lösungen, Genies entdecken Probleme.“ (Hans Krailsheimer)
              1. Vielleicht könnte man ja die Zustimmung zu den AGB nicht schon beim Download einholen, sondern bei der erstmaligen Benutzung (wenn es sich denn um Software handelt)?

                Denkbar, das ist dann aber die exotische Variante von "Wie geht Download mit Zustimmung". Allgemein sollte man festhalten: "Server oder nix".

              2. Om nah hoo pez nyeetz, Gunnar Bittersmann!

                Eine Aushebelung ist nicht nötig. Es muss nur einer halt mal den Button drücken und danach den erhaltenen Link bei Facebook posten, twittern... was auch immmer. Done.

                Da hast du wohl recht.

                Wobei deine Idee trotzdem nicht schlecht ist, weil sie den Aufwand auf der Serverseite klein hält.

                Matthias

                --
                Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Pin und Pinneberg.