wahsaga: absurdes Urteil in Bezug auf Urheberrecht

hi,

http://www.heise.de/newsticker/meldung/52137

kann man sich da nicht nur noch an den kopp packen ...?

was mich an der argumentation ja besonders stört:

Auch ein Lichtbildschutz nach § 72 UrhG bestehe für die Computergrafiken nicht. Diese Vorschrift schütze nur die "persönliche Leistung des Lichtbildners". Eine Computergrafik sei dagegen nur das Ergebnis eines Programms, welches das Bild hervorbringe, "ohne eigenes selbständiges Zutun dessen, der den Computer bedient".

ich kann ja mit photoshop und co. leider so gut wie gar nicht umgehen - aber dass die ein bild idR. nicht von alleine malen, ist selbst mir bekannt.

wie zum henker kommen also die richter bitte darauf, dass das programm bilder alleine erstellt, der nutzer _gar nichts_ dazu tut, und demnach kein schutzanspruch vorhanden wäre?

wieder mal ein absolut absurdes urteil in meine augen.

gruß,
wahsaga

--
"Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."
  1. moin!

    alles idioten.
    hab ich auch eben gelesen.
    das liegt tatsächlich daran, dass die richter keinen blassen von der erstellung von grafiken hatten. echt! vollkommen idiotisch. ist ein pinsel nicht auch ein werkzeug zur bilderstellung wie zb. photoshop?!

    gruß.
    roger.

    --
    Dein eigenes Newslettersystem auf deiner Homepage: http://newsletter.maennchen1.de
  2. hi,

    wie zum henker kommen also die richter bitte darauf, dass das programm bilder alleine erstellt, der nutzer _gar nichts_ dazu tut, und demnach kein schutzanspruch vorhanden wäre?

    OK, wenn es sich wirklich [url=http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=6664273&forum_id=67109@title=so] verhält, ist das urteil auf diesen speziellen fall hin betrachtet evtl. doch verständlicher.

    aber die derart allgemein gehaltene begründung ist trotzdem nonsense.

    gruß,
    wahsaga

    --
    "Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."
  3. Tachchen!

    Erst einmal beruhigen und dann das (http://www.intern.de/news/6108.html)
    bis zum Schluss lesen, dann sieht das Ganze schon anders aus.

    Das Urteil ist sicher nicht perfekt, aber die ganz großen Sorgen mache
    ich mir noch nicht deswegen.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
    http://www.smartbytes.de
  4. Hallo wahsaga.

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/52137
    wie zum henker kommen also die richter bitte darauf, dass das programm bilder alleine erstellt, der nutzer _gar nichts_ dazu tut, und demnach kein schutzanspruch vorhanden wäre?

    Ich ergänze noch einen Link zum Urteil.

    Wenn ich das richtig interpretiere, war einer der Hauptgründe der Entscheidung, dass das reine Bedienenkönnen einer Bildbearbeitungssoftware zwar eine handwerkliche aber keine künstlerische Tätigkeit ist. Und dass ein Computerbild kein "Lichtbild" im Sinne des UrhG ist, scheint einhellige Gelehrtenmeinung zu sein. Mich hätte eher interessiert, wann nach Meinung des Gerichts die "künstlerische Tätigkeit" in diesem Kontext anfängt bzw. was hierfür erforderlich ist. Btw, warum sich der Kläger nicht auf den urheberrechtlichen Schutz des Lichtbildes, das Grundlage der Computergrafik war, berufen hat, ist mir schleierhaft. Aber ich bin ja auch kein Anwalt.

    Freundschaft!
    Siechfred

    --
    Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
  5. hi,

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/52137

    kann man sich da nicht nur noch an den kopp packen ...?

    Ich würde nicht so vorschnell urteilen, weil man nicht weiss welche Grafiken da erstellten worden sind und Urheberschutz für sich beanspruchen wollten.

    Vielleicht bestanden die Grafiken ja aus einem roten Kreis oder so.

    was mich an der argumentation ja besonders stört:

    Auch ein Lichtbildschutz nach § 72 UrhG bestehe für die Computergrafiken nicht. Diese Vorschrift schütze nur die "persönliche Leistung des Lichtbildners". Eine Computergrafik sei dagegen nur das Ergebnis eines Programms, welches das Bild hervorbringe, "ohne eigenes selbständiges Zutun dessen, der den Computer bedient".

    Naja man muß immer abwarten was genau warum geurteilt worden ist, obwohl die Begründung schon sehr exotisch anmutet.

    tomirl

    1. Hallo.

      Vielleicht bestanden die Grafiken ja aus einem roten Kreis oder so.

      Dann ist ja gut, dass der von http://www.lucent.com/ offenbar per Hand gepinselt wurde.
      MfG, at

  6. Hallo,

    http://www.ipandmore.de/ <- Es geht um eben diese Site.

    Die Graphiken hätte ich auch geklaut...*fg*

    mit freundlichen Grüßen,

    Andreas Kampitsch

    --
    SELFCode:ie:% fl:) br:> va:} ls:[ fo:) rl:( n4:# ss:| de:] js:| ch:? sh:( mo:) zu:|
    1. Hallo,

      http://www.ipandmore.de/ <- Es geht um eben diese Site.

      tja, die Grafiken (wenn es sich denn um die PC-Gehäusegrafiken handelt) sind sicherlich nicht der Brüller, aber ich hätte auch gedacht, das der Ersteller hier gewisse Eigentumsrechte geniest. Bei einem Farbverlauf von blau nach rot könnte ich mich dem Urteil des Gerichtes ja eher anschliessen, hier muste man aber schon etwas mehr zusammenkleben.

      Chräcker

      --
      Erinnerungen?
      zu:]
      1. Moin

        tja, die Grafiken (wenn es sich denn um die PC-Gehäusegrafiken handelt)

        Nach allem, was ich bisher über das Thema gelesen habe, müßte es sich um die beiden Hintergrundbilder oben und links (die komischen blauen Lagerhallen) handeln.
        Das Foto stammt IMHO von einer handelsüblichen Fotosammlung. Die einzige "schöpferische" Leistung des Grafikers bestand darin, das Foto für den Seitenkopf aufzuhellen.

        Thomas J.

        1. (die komischen blauen Lagerhallen)

          Hmm, hab mir die Bilder eben nochmal angeschaut.
          Was ich für das Dach einer Lagerhalle gehalten habe, kann natürlich auch das Produkt einer Spinne im Drogenrausch sein.

          Oder vielleicht ist es sogar -ich wage es kaum auszusprechen- etwas völlig anderes.

          Thomas J.
          (verwirrt)

        2. Hallo Thomas,

          Nach allem, was ich bisher über das Thema gelesen habe, müßte es sich um die beiden Hintergrundbilder oben und links (die komischen blauen Lagerhallen) handeln.

          Ja, so verstehe ich die Urteilsbegründung auch.
          Ansonsten hat der Beklagte wohl nur die Farben, aber nicht das gesammte Layout übernommen. (Die Seiten sind im Urteil leider nicht angegeben)
          Aber schon wenn man die Urteilsbegründung liest, sieht es so aus, als hätten die Richter durchaus recht und nicht so, als ob sie nicht wüssten, wie man mit einem Grafikprogramm arbeitet.
          Warum dann Heise u.a. solche ungenauen und verunsichernden Artikel schreiben müssen, ist mir allerdings nicht klar.

          Grüße

          Daniel

          1. Hallo Daniel,

            Warum dann Heise u.a. solche ungenauen und verunsichernden Artikel schreiben müssen, ist mir allerdings nicht klar.

            Heise gibt Trollen eine Heimat, wo sie sich wohl fühlen ;-)

            Schöne Grüße,

            Johannes

            --
            Das sage ich deshalb, weil ich Hompagebauer bin und Ahnung davon .
            ss:| zu:) ls:[ fo:) de:] va:) ch:) n4:| rl:) br:< js:| ie:{ fl:( mo:}
          2. Moin Daniel

            Naja, mal davon abgesehen, daß Content- und auch Codeklau für den Betroffenen niemals lustig ist, haben sich die Kläger wohl auch bei der Klageschrift etwas naiv angestellt.

            Aber schon wenn man die Urteilsbegründung liest, sieht es so aus, als hätten die Richter durchaus recht und nicht so, als ob sie nicht wüssten, wie man mit einem Grafikprogramm arbeitet.

            Ja, wie gesagt. Ein gekauftes Foto mit einem Blauton einfärben und etwas aufhellen, ist mit drei, vier Mausklicks erledigt und dauert höchstens eine Minute.
            Der CSS-Klau wurde in der letzten Instanz gar nicht verhandelt.

            Thomas J.

  7. Hi,

    ohne jetzt auf diese Sache im besonderen eingehen zu wollen 8und zu koennen). Es gibt immer wieder mal auf den ersten Blick bzw. fuer den Laien unverstaendliche Urteile, die letztlich doch ihren Sinn haben. Oft spielt da auch die Vollziehbarkeit von Gesetzen eine Rolle.

    Juristen sind doch ansonsten durchschnittlich wesentlich intelligenter und rattiger als Informatiker, oder?   ;-)

    Gruss,
    Ludger

    --
    "Die SPD im Aufwind?"