Klaus Roeller: (Rechtslage) Darf ich werben oder nicht?

Hallo liebe Forumler!

Ich hab mal eine kleine juristische Frage an euch. Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

Ich möchte für ein Architektenbüro werben. Sie haben mich gefragt, ob ich ihnen eine Seite erstellen könnte. So nebenbei haben Sie erwähnt, dass sie ansonsten nur Projekt-orientiert werben dürfen, das heißt sie dürfen an ein von ihnen entworfenes Haus ein Plakat anbringen aber sonstige Werbung ist in diesem Gewerbe untersagt. Begebe ich mich jetzt auf gefährliches Terrain, wenn ich denen eine Homepage mache? Könnte ich diese Klausel damit umgehen, dass ich auf der Homepage von konkreten Projekten spreche.

Ich will mir nämlich keinen Ärger einhandeln bevor ich überhaupt richtig angefangen habe!

Ich freue mich auf eure Antworten! Danke!

Gruß,  Klaus

  1. Hallo Klaus,

    habe nur 'mal schnell nach Domains Ausschau gehalten und festgestellt, daß sowohl eine GEsamtvorstellung unter www.architektur.de besteht, als auch eine Vorstellung einiger Büros unter innearchitektur.de (bzw. gleiches Angebot unter "architekt.de", "architekt.net", "architekt.org", "innenarchitekt.de"). Nachdem ich nicht glaube, daß sich v.a. die Initiatoren letzterer Seite in solche Kosten stürzen  und nicht wissen was sie tun, würde ich einfach 'mal annehmen, daß eine Vorstellung/Werbung übers Internet wohl erlaubt ist.

    Wie gesagt, es ist meine Meinung und keine rechtliche Grundlage.

    Gruß
    Julian

  2. Hallo Klaus,

    auch von mir nur eine Meinung. Mir persoenlich waere es recht egal, ob das gegen sie Sitten der Zunft verstoesst. Das muss das Architekturbuero schon selbst wissen. Du bekommst ja nur den Auftrag soetwas zu machen. Rein gesetzlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es verboten ist - eher als Regel der Architektengilde :-)

    Thomas Hieck

    1. Hallo Thomas,

      auch von mir nur eine Meinung. Mir persoenlich waere es recht egal, ob das gegen sie Sitten der Zunft verstoesst. Das muss das Architekturbuero schon selbst wissen. Du bekommst ja nur den Auftrag soetwas zu machen. Rein gesetzlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es verboten ist - eher als Regel der Architektengilde :-)

      Thomas Hieck

      ist natürlich auch eine Auffassung, wäre mir aber viel zu unsicher. Würde mich aber sehr interessieren, ob andere auch so denken.

      Gruß
      Marlies

      1. ist natürlich auch eine Auffassung, wäre mir aber viel zu unsicher. Würde mich aber sehr interessieren, ob andere auch so denken.

        Sagen wir mal so - es waere mir nicht ganz egal, aber es waere einfach nicht meine Aufgabe. Ich denke, wenn jemand einen solchen Auftrag vergibt, weiss er selbst, ob er werben darf oder nicht.

        Viele Gruesse, Thomas

        1. Hallo,

          Danke für eure zahlreichen Antworten!!

          Sagen wir mal so - es waere mir nicht ganz egal, aber es waere einfach nicht meine Aufgabe. Ich denke, wenn jemand einen solchen Auftrag vergibt, weiss er selbst, ob er werben darf oder nicht.

          Viele Gruesse, Thomas

          Der Meinung bin ich halt nun nicht ganz, weil er ja gefragt hat, ob das unter diese Rubrik fällt und somit nicht werben darf. Die Seite wäre dann auch bei mir auf meinem Webspace unter meiner Domain, d.h. ich bin zum Schluss dann doch verantwortlich für die Seite. Ich muss ja nicht nur die Seite machen, sondern diese auch verwalten, also eine Komplettlösung anbieten, weil die noch überhaupt nicht einmal wissen, was ein Link ist. Das Internet ist nun mal auch kein rechtsfreier Raum. :-?

          Wenn ich nur die Seite machen müsste, wäre es mir auch egal, so nach dem Motto nach mir die Sintflut! Aber ich bin nun mal verantwortlich für die Seite.

          Geht es euch eigentlich auch so, oder mein ich das nur, weil ich noch nicht lange im Geschäft bin, dass zur Zeit jeder ins Internet will? Ich glaub mein ganzes Heimatdorf will ins Internet! Aber ich will mich über viel Arbeit ja nicht beschweren, ich bin ja sehr glücklich darüber, aber ich total überrascht gewesen.

          Ich dabke euch für die Diskusion!

          Klaus Roeller

          PS: Ich werd mich jetzt dann mal bei der Architektenkammer umschauen. (Hat vielleicht jemand gerade einen Link zur Hand?)

          1. Hallo,

            Danke für eure zahlreichen Antworten!!

            Sagen wir mal so - es waere mir nicht ganz egal, aber es waere einfach nicht meine Aufgabe. Ich denke, wenn jemand einen solchen Auftrag vergibt, weiss er selbst, ob er werben darf oder nicht.

            Viele Gruesse, Thomas

            Der Meinung bin ich halt nun nicht ganz, weil er ja gefragt hat, ob das unter diese Rubrik fällt und somit nicht werben darf. Die Seite wäre dann auch bei mir auf meinem Webspace unter meiner Domain, d.h. ich bin zum Schluss dann doch verantwortlich für die Seite.

            Eben

            Wenn ich nur die Seite machen müsste, wäre es mir auch egal, so nach dem Motto nach mir die Sintflut! Aber ich bin nun mal verantwortlich für die Seite.

            Kommt meiner Meinung nach darauf an. Sollte die Firma eine eigene Rechtsabteilung haben, würde ich auch meine Klappe halten, andernfalls fände ich es richtig, sie zumindest auf die evtl. Gesetzesverletzung hinzuweisen, nicht nur vom gesetzlichen Standpunkt her.
            Es stimmt zwar, dass nicht der Designer für den Inhalt der Webseite verantwortlich ist, aber irgendwie scheint mir, dass da noch keiner so genau weiß, in welche Richtung das Ganze läuft. Und mich würde ich evtl. in einem Vertrag von jeder Haftung befreien oder sowas.

            PS: Ich werd mich jetzt dann mal bei der Architektenkammer umschauen. (Hat vielleicht jemand gerade einen Link zur Hand?)

            Nee, aber warum versuchst Du es nicht mal mit http://www.architektenkammer ? Wird sich doch wohl eine schon mal eingetragen haben.
            Für Rechtsfragen vielleicht nochmal der Link zu http://www.online-recht.de

            Viele Gruesse
            Marlies

          2. Der Meinung bin ich halt nun nicht ganz, weil er ja gefragt hat, ob das unter diese Rubrik fällt und somit nicht werben darf. Die Seite wäre dann auch bei mir auf meinem Webspace unter meiner Domain, d.h. ich bin zum Schluss dann doch verantwortlich für die Seite. Ich muss ja nicht nur die Seite machen, sondern diese auch verwalten, also eine Komplettlösung anbieten, weil die noch überhaupt nicht einmal wissen, was ein Link ist. Das Internet ist nun mal auch kein rechtsfreier Raum. :-?

            Wenn es um eine gesetzliche Sache ginge, dann waere ich sicher Deiner Meinung. Aber hier geht es um eine Sache die in der Zunft der Architekten geklaert werden muss - nich tmit irgendwelchen Juristen. Es gab in den letzten Jahren wiederholt Aerger, weil sich bekannte Architekten da ein paar Ausfluege aus den Zunftsregeln geleistet haben. Ich denke aber nicht, dass es gegen bundesdeutsches Recht verstoesst eine Homepage fuer ein Architaktenbuero zu machen, was Dir den Auftrag erteilt hat.

            Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem auch nicht. Wenn mich dieses Buero angesprochen haette, waere das sicher eine meiner ersten Fragen gewesen, ob das gegen die Zunft verstoesst und haette mich nach einer Antwort nicht weiter drum gekuemmert.

            Wenn ich nur die Seite machen müsste, wäre es mir auch egal, so nach dem Motto nach mir die Sintflut! Aber ich bin nun mal verantwortlich für die Seite.

            Du uebernimmst also immer die volle Verantwortung fuer den Inhalt einer jeden Seite, die Du gestaltest? Das ist eine sehr schwere Last. Den Schuh woellte und koennte ich mir nur insofern anziehen, wie es allgemein bekannte oder Regeln oder Gesetze betrifft. Ansonsten muesste jeder Webprogrammierer/designer noch einen Juristen nebenbei beschaeftigen.

            Viele gruesse, Thomas Hieck

            1. Wenn ich nur die Seite machen müsste, wäre es mir auch egal, so nach dem Motto nach mir die Sintflut! Aber ich bin nun mal verantwortlich für die Seite.

              Du uebernimmst also immer die volle Verantwortung fuer den Inhalt einer jeden Seite, die Du gestaltest?

              Wenn sie als Sub-Domain unter seinem Namen stehen, muß er das doch wohl, oder? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich für irgendwelche Links verantwortlich sein soll, für Unterseiten meiner Webseite aber nicht :-?

              Gruß
              Marlies

              1. Wenn sie als Sub-Domain unter seinem Namen stehen, muß er das doch wohl, oder?

                Jau klar, in dem Fall wuerde ich es auch machen. Aber ich gehe bei einem Kunden davon aus, dass eine Domain und Webspace angemietet wird. Und diese Domain wird dann auf den Namen des Kunden angemeldet. Dieser ist somit auch verantwortlich.

                Viele Gruesse, Thomas

  3. Hallo Klaus,

    Ich hab mal eine kleine juristische Frage an euch. Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

    Ich möchte für ein Architektenbüro werben. Sie haben mich gefragt, ob ich ihnen eine Seite erstellen könnte. So nebenbei haben Sie erwähnt, dass sie ansonsten nur Projekt-orientiert werben dürfen, das heißt sie dürfen an ein von ihnen entworfenes Haus ein Plakat anbringen aber sonstige Werbung ist in diesem Gewerbe untersagt. Begebe ich mich jetzt auf gefährliches Terrain, wenn ich denen eine Homepage mache? Könnte ich diese Klausel damit umgehen, dass ich auf der Homepage von konkreten Projekten spreche.

    Ich bin keine Fachfrau auf dem Gebiet, habe aber im Ratgeber online-recht der Akademie gelesen, dass für die Internet-Präsenz von Freiberuflern das jeweilige Standesrecht und weitere sondergesetzliche Regelungen zu beachten sind. Deshalb solltest Du auf die besonderen Beschränkungen für Architekten unbedingt eingehen. Bisher galt für Architekten ein grundsätzliches Werbeverbot, zukünftig (weiß aber nicht, wann zukünftig ist) soll es jedoch erlaubt seine, auf die berufliche Tätigkeit, z.B. auf Referenzprojekte und Leistungsschwerpunkte in sämtlichen Medien, also auch im Internet hinzuweisen. Voraussetzung ist, dass Form und Inhalt sachlich gehalten werden. Du solltest Dich also auf jeden Fall vielleicht bei der Architektenkammer einmal darüber erkundigen.  
    Gruesse
    Marlies

  4. Hallo Klaus,
    viele Arztpraxen haben auch Seiten im Internet, von daher nehme ich an, daß es erlaubt ist. Es muss natürlich sachlich bleiben, also keine Sprüche á la "wir sind die Besten"...
    Viele Grüsse,

    Nicolas Muehlen

  5. In einer der letzten c'ts stand sowas. Zumindest ueber Juristen und Steuerberater.

    Ich gucke bei Gelegenheit nach; wenn ich mich recht erinnere, dann darf man besonderer Spezialgebiete auffuehren. Ein Photo des Firmenchefs ist sicher auch noch drin (Portrait). Bei Aerzten ist jedoch ein Photo der ganzen Praxis-Belegschaft verboten. Bei Steuerberatern sind einfache Anfrageformulare (CGI) erlaubt.
    Allgemein wuerde ich zu einem moeglichst klaren und einfachen Design raten, moeglichst nur mit Zeichnungen und Skizzen.
    Dann kann kaum etwas passieren. Und sonst ist es ja auch deren Problem.

    MfG. Bio.

  6. Moin moin,

    ich denke, dieses Thema geht eigentlich alle hier an!

    Ich z.B. möchte gerne eine Site für einen befreundeten Steuerberater machen, auf der mittels CGI aus dem Bruttolohn und einigen anderen Eingaben der Nettolohn errechnet wird. Darf ich das?

    Darf der Steuerberater eigentlich eine (Werbe-)Page haben?

    Bei welchen Berufsständen muß man aufpassen und was darf man einfach machen?

    Fragen über Fragen! Ich hoffe, Boris hat eine Antwort oder einen Link zu dem Thema!

    Gruß
    Dirk