Andreas: Abmahnung in meinem Fall rechtmäßig? + Angriff

Hallo an alle Rechtsexperten unter Euch(und alle Detektive!)!

Naja, nun ist es wohl soweit - ich bin abgemahnt worden. Aber das ganze ist eine SEHR seltsame Geschichte. Als erstes, ich bin nicht wegen Links oder ähnlichen abgemahnt worden, sondern da angeblich etwas in meinen AGBs fehlt!!!
Und zwar handelt es sich hier um einen Online-Shop, den ich schon seit einigen Monaten geschlossen habe(Domain nenne ich lieber nicht, sonst hagelt es hinterher weitere Abmahnungen!)
Die Abmahnung kommt von der "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs", wobei ich da den Zusammenhang nicht sehe, wohl auf eine Beschwerde hin(!).
Genau vorgeworfen wurde mir, dass ich in den AGBs nicht dem neuen Fernabsatzgesetz gemäß den Verbraucher auf sein Rückgaberecht aufmerksam gemacht hätte. Naja, ob dr Vorwurf stimmt? Nein, in den AGBs steht da auch nichts von drin, aber ich habe das damals wohl mitgekriegt, und daraufhin meinen Bestellprozess so umgebaut, das man bevor man die Bestellung abschickt, sowohl auf ei geschäftsbedingungen, als auch eplizit auf das Rückgaberecht hingewieswen wurde!!! Ich habe damals Privatrecht an der Uni gehabt, da wurde das auch behandelt, und ich war der Ansicht das sei so OK gewesen!
Aber das war auch noch gar nicht das komische. Das komische an der Sache ist, das ich den Shop schon vor 3 Monaten geschlossen hatte, und die index.html umbenannt, und eine index.php in den Ordner gelegt habe, halt mit "geschlossen...text" sonst nichts, keine links, nichts.  Was ich gemacht habe, war noch ein Formular, wo man sich in einen Verteiler eintragen könnte, um über dads Wiedereröffnungsdatum informiert zu werden. Aufgrund der Tatsache, das das vor 2 Wochen noch funktionierte(Datum wird mit geloggt) hatte ich mir keine Sorgen gemacht. Als ich gerade nur mal so auf die Seite gucke, war diese index.php weg, und die alte Startseite wieder da! Ich war 100%ig nicht mehr da dran, und niemand anders sollte Zugriff haben!!!
Was interssant ist, vielleicht auch nur Zufall: Als letzter Interessent hat sich ein Konkurent in den Verteiler eingetragen,(vor ca. 2 Wochen)  und 1 Woche später kam die Abmahnung.
Das doofe an der Sache, ich war einige Wochen vorher umgezogen(Providerwechsel), daher funktioniet die Seite nicht mehr(war trotzdem schon vorher zum Testen hochgeladen), daher konnte man nichts bestellen, und das mit den Informationen zum Fernabsatzgesetz gar nicht sehen. Wie gesagt, sollte niemals in der Form an die Öffentlichkeit!
Naja, jetzt muß ich knapp 200 EUR bezahlen, oder später 4000 EUR.

Was soll ich jetzt machen? Ich habe die originalen Bestellprozess-Dateien(mit der Verbraucherinfo), die zuletzt im Febr. geändert wurden. Leider noch keine Rechtschutzversicherung :-(

Außerdem sollte das so nie an die Öffentlichkeit. Und ich habe das mit 100%iger Sicherheit nicht geamcht. Was bleibt mir noch? Welche Möglichkeiten bestehen, wenn man solche Dateien ändern will? Kann ich nachträglich irgendwie nachvollziehen, wer per FTP zugegriffen hat, leider habe ich die index.html schon wieder umbenannt.

Viele Grüße
Andreas

  1. Hi Andreas,

    so pauschal lässt sich da wenig sagen.... mail mir mal die Shop URL und ich werds mir dann mal ansehen, streng genommen könnte die Abmahnung korrekt sein, sofern du

    a, noch aktiv bist
    b, im shop das auch nicht steht

    zum thema fälschung oder nicht: hier kannst du nur die logdateien auswerten... ob das aber dann als glaubwürdig durchkommt ist schwer vorherzusagen...

    mfg

    Korbinian Bachl
    www.whiskyworld.de

    1. Hallo!

      so pauschal lässt sich da wenig sagen.... mail mir mal die Shop URL und ich werds mir dann mal ansehen, streng genommen könnte die Abmahnung korrekt sein, sofern du

      a, noch aktiv bist

      Das bin ich nicht, aber die Seite war ja online, was nicht hätte sein dürfen

      b, im shop das auch nicht steht

      Im Shop stand das, nur nicht in den AGBs! Dummerweise Funktioniert der BEstellvorgang auf dem neuen Server nicht, da ich absolute Verknüpfungen hatte, die leider inzwischen auch nicht mehr existieren!

      zum thema fälschung oder nicht: hier kannst du nur die logdateien auswerten... ob das aber dann als glaubwürdig durchkommt ist schwer vorherzusagen...

      Was meinst Du mit Fälschung? Die Seite ist ja von mir, nur ist die Startseite zurückgeändert worden, von mir aber nicht!

      Zum allgemeinen Verständnis einmal die Ereignisse in chronologischer Abfolge:

      1.
      -> Juni 01
      Eröffnung des Shops

      2.
      -> Januar 02
      Anpassen des Bestellvorgangs an die Bestimmungen des Fernabsatzgestzes (direkt vor der Bestellung "ich nehme zur Kenntnis das ich nach dem neuen Fernabsatzgesetz ein 14-tägiges Rückgaberecht habe..."

      3.
      -> Februar 02
      Kpl. Seite zu Testzwecken bei neuem Provider hochgeladen, Domain zeigt weiter auf alten Provider, und ist auch da gehostet, größte Teil der Seite, wie der Bestellvorgang funktioniert auf der Testseite nicht mehr

      4.
      -> März 02
      Shop "vom Netz genommen", indem ich die Domain immer noch beim alten Provider gehostet, auf auf das Testverzeichnis meines neuen Providers gelenkt habe, und hier die index.html in index_alt.html umbenannt, und eine index.php in das Hauptverzeichnis der Domain gelegt habe, auf der neuen Seite waren keine Links, nur die Ankündigung das der Shop zur Zeit überarbeitet wird und bald wieder eröffnet. Dazu das Formular, in das man seine email-Adresse eingeben kann, Benachichtigungsfunktion.
      Der Rest des Shops, der nur über Raterei zu sehen ist, war nicht funktionsfähig, aus obigen Gründen.

      5.
      -> April 02
      Kündigung meines alten Providers, hosting der Domain beim neuen Provider, gelinkt auf dasselbe Verzeichnis wie vorher.
      Durch das Email-Formular wurden email-Adressen über die gesamte Zeit in den Verteiler eingetragen, mit Datum, durchgehend, letzter Eintrag am 26.05.02, die "geschlossen"-Seite war definitiv bis zu diesem Zeitpunkt noch da!

      5.
      -> 04.06.02
      Datum der Abmahnung

      6.
      -> 08.06.02
      Auf der Internetadresse nachgeguckt - die alte Seite war wieder da! Per FTP nachgeguckt, die "geschlossen"-Seite(index.php) war weg, die index.html war wieder da. Noch schlimmer, ich habe gerade mal nachgeschaut, es war nicht über alle Frames!!! Das war definitiv nicht die Seite, die ich als index.html verwendet hatte! Die hatte 4 Frames, und die jetzige hatte nur die 2 wichtigsten!!!

      -> umgehend umbenannt, eine neue "geschlossen"-Seite gebastelt, und die kpl. Domain auf ein Unterverzeichnis weitergeleitet.

      -> Die 2. Datei, die ich in meiner 1. "geschlossen"-Seite in der Form-action angegeben hatte, war noch da! Nur die index.php fehlt ganz. Was ist das bitte? Das habe ich GARANTIERT nicht selbst gemacht, und GARABTIERT nicht in den letzten 2 Wochen, da war ich nicht annährend an dem Account!

      Das kann alles nicht wahr sein, vor allem bin ich der Meinung, das ich das auf der Webseite korrekt gemacht habe, wo steht das sowas in den AGBs zu stehen hat? AGBs braucht man gar nicht, man muß nur den Verbraucher auf gewisse Dinge aufmerksam machen, in einer geeigneten Form!
      Das dumme hier nur wieder, aufgrund das Testbetriebs funktionierte der Bestellvorgang gar nicht! Also kommt man gar nicht zu der Stelle, wo ich besagte rechtliche Hinweise gebe!

      Ich hoffe Ihr habt ein paar Tipps für mich - ich habe doch nichts verbrochen! Ist ja schön und gut, und auch notwendig, das Verbraucher vor üblen Geschäftemachern geschützt werden, aber wer schützt "gute Geschäftemacher" vor amoklaufenden Verbraucher-Organisationen oder geldgierigen Anwälten?

      Viele Grüße
      Andreas

  2. Hallo Andreas,

    Abgesehen von Korbinians Rat würde ich auf jeden Fall die "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" anschreiben, deine Sicht der Dinge schildern und anfragen, ob der, der sie darauf aufmersam gemacht hat, rein zufällig mit dem Konkurrenten identisch ist, der sich zuletzt in deine Liste eingetragen hat. Man kann ja nie wissen, nicht wahr?

    Du kannst auch auf juramail mal anfragen, wie nach deren Ansicht die rechtliche Situation aussieht - dort müsstest du aber vielleicht etwas detaillierter schildern. Link: http://www.juramail.info/forum/list.php?f=3. Advograf wäre unter Umständen auch eine recht ordentliche Anlaufstelle für solche Probleme: http://www.advograf.de/.

    HTH und

    file Griese,

    Stonie

    1. Hallo!

      Abgesehen von Korbinians Rat würde ich auf jeden Fall die "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" anschreiben, deine Sicht der Dinge schildern und anfragen, ob der, der sie darauf aufmersam gemacht hat, rein zufällig mit dem Konkurrenten identisch ist, der sich zuletzt in deine Liste eingetragen hat. Man kann ja nie wissen, nicht wahr?

      Ja, das mache ich auf alle Fälle.

      Du kannst auch auf juramail mal anfragen, wie nach deren Ansicht die rechtliche Situation aussieht - dort müsstest du aber vielleicht etwas detaillierter schildern. Link: http://www.juramail.info/forum/list.php?f=3. Advograf wäre unter Umständen auch eine recht ordentliche Anlaufstelle für solche Probleme: http://www.advograf.de/.

      Danke für den Tipp, werde ich gleich mal machen, bei sowas ist ein Crossposting wohl zu vertreten, habe nämlich gerade noch einmal die Vorgänge chronologisch aufgeschrieben:

      http://forum.de.selfhtml.org/?m=77280&t=13921

      Viele Grüße
      Andreas

  3. Moin!

    Was für die Abmahnung vollkommen unerheblich ist, ist die Tatsache, was dein Provider oder irgendwer sonst möglicherweise auf deiner Webseite gemacht hat. Ganz klar: Du bist verantwortlich für deine Seite. Wenn der Provider aufgrund eines Serverfehlers ein veraltetes Backup eingespielt hat, welches deine neue Startseite nicht enthält, oder das PHP-Modul nicht mehr arbeitet, bzw. die Standard-Indexseite die Datei "index.php" plötzlich nicht mehr enthält - alles dumm gelaufen. Sollte nicht passieren, kann aber.

    Zurück zur Abmahnung:
    Wichtig scheint mir, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage abgemahnt wurde.

    Das sogenannte Fernabsatzgesetz existiert nicht mehr, sondern ist ins BGB integriert worden. Siehe BGB §312 b ff. Ich hab dazu einen Link gefunden: http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm

    Wenn also die Abmahnung auf dem mittlerweile ungültigen Fernabsatzgesetzes begründet wurde, ist sie möglicherweise schon deshalb unwirksam. Schätzungsweise wird ja dein Handeln im Jahre 2002 beanstandet - die alten Gesetze sind seit dem Jahreswechsel geändert.

    Zweitens: Die AGB sind eine Standardvertragsvereinbarung, die ein Vertragsschließender in jeden seiner Verträge einfließen lassen will. Dazu muß er natürlich explizit darauf hinweisen und dem Vertragspartner die AGBs vor Vertragsschluß zur Kenntnis geben. Allerdings: Man kann z.B. Kaufverträge auch vollkommen ohne AGB abschließen, dann gilt immer die Regelung des BGB. Und AGB können den Vertrag auch nur teilweise weitergehend gestalten. Soll heißen: In den AGB muß keinesfalls das gesamte BGB noch einmal wiederholt werden, was in den AGB nicht drinsteht, ist eben durchs BGB geregelt (oder durch andere, unabdingbare Gesetze). Das Rückgaberecht steht im BGB, es kann durch AGB nicht weiter eingeschränkt, wohl aber erweitert werden - also gilt bei Nichterwähnung das BGB mit den vom Gesetzgeber gewollten Regelungen.

    Was im Ex-Fernabsatzgesetz/jetzt BGB drinsteht: Informationspflicht des Käufers. Ich hab's jetzt nicht so aufmerksam gelesen, aber wenn du schreibst, daß der Käufer vor Kaufabschluß auf sein Rückgaberecht hingewiesen wurde, dann kann man dir höchstens vorhalten, daß du dem Käufer diese Information nicht unbedingt permanent zur Verfügung gestellt hast. Wenn du ihm beispielsweise eine EMail mit dieser Information nochmals zugestellt hast, dann ist dem Gesetz genüge getan. Fax oder Papierpost sind für die Permanenz nicht erforderlich.

    Mein Rat: Anwalt hinzuziehen, genauen Text der Abmahnung studieren, auf Identität mit der damals zugänglichen Webseite prüfen und nur im Ausnahmefall hilfsweise mit der schon längst erfolgten Stillegung argumentieren. Ich würde nämlich sagen, daß deine sonstigen Argumente nicht unbedingt schlechter sind, die Abmahnung nicht zahlen zu müssen.

    Ach ja: Genannte Fristen unbedingt einhalten! ;)

    - Sven Rautenberg

    1. Hi!

      Was für die Abmahnung vollkommen unerheblich ist, ist die Tatsache, was dein Provider oder irgendwer sonst möglicherweise auf deiner Webseite gemacht hat. Ganz klar: Du bist verantwortlich für deine Seite. Wenn der Provider aufgrund eines Serverfehlers ein veraltetes Backup eingespielt hat, welches deine neue Startseite nicht enthält, oder das PHP-Modul nicht mehr arbeitet, bzw. die Standard-Indexseite die Datei "index.php" plötzlich nicht mehr enthält - alles dumm gelaufen. Sollte nicht passieren, kann aber.

      Ja, das stimmt, nur wenn ich das bezahlen müßte, hätte ich ggfs. jemanden, der mir Schadensersatzpflichtig ist! Was ja auch nicht schlecht wäre!

      Das sogenannte Fernabsatzgesetz existiert nicht mehr, sondern ist ins BGB integriert worden. Siehe BGB §312 b ff. Ich hab dazu einen Link gefunden: http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm

      Ja, das war klar. Die hatten sich auf BGB-Paragraphen bezogen! Das wird schon stimmen, prüfe ich aber mal nach.

      Was im Ex-Fernabsatzgesetz/jetzt BGB drinsteht: Informationspflicht des Käufers. Ich hab's jetzt nicht so aufmerksam gelesen, aber wenn du schreibst, daß der Käufer vor Kaufabschluß auf sein Rückgaberecht hingewiesen wurde, dann kann man dir höchstens vorhalten, daß du dem Käufer diese Information nicht unbedingt permanent zur Verfügung gestellt hast. Wenn du ihm beispielsweise eine EMail mit dieser Information nochmals zugestellt hast, dann ist dem Gesetz genüge getan. Fax oder Papierpost sind für die Permanenz nicht erforderlich.

      Da der Bestellprozess bei dem neuen provider nicht mehr funktioniert, kann man das definitiv nicht sehen! Das wichtige am dem Fernabsatzgesetz ist, das man den Verbraucher VOR der bestellung drauf aufmerksam macht, nacher ist zu spät. Das mit den permanenten Datenträger muß zusätzlich passieren. Nur wen Du beides einhälst, verhälst Du dich gesetzeskonform.

      ABER: In Privatrecht habe ich aber gelernt, wenn man das nicht so wie oben beschrieben macht, also den Verbeaucher gar nicht oder falsch oder zu spät drauf aufmerksam macht, dann ist der EINZIGE Unterschied zu vorher, das sich das Rückgaberecht von 2 Wochen auf ich glaub das waren 4 Monate erhöht. Aber das ist doch mein Bier, oder? Wo steht im Gesetz, das sowas Konsequenzen nach sich zieht, die so eine Abmahnung rechtfertigen?

      Mein Rat: Anwalt hinzuziehen, genauen Text der Abmahnung studieren, auf Identität mit der damals zugänglichen Webseite prüfen und nur im Ausnahmefall hilfsweise mit der schon längst erfolgten Stillegung argumentieren. Ich würde nämlich sagen, daß deine sonstigen Argumente nicht unbedingt schlechter sind, die Abmahnung nicht zahlen zu müssen.

      keine Rechtschutz(schließe ich al erstes ab, wird nur nicht zahlen am Anfang), also wird die Beratung am Ende teurer als die Abmahngebühr!!! Hat das Sinn?

      Ach ja: Genannte Fristen unbedingt einhalten! ;)

      stimmt!

      -- Andreas

    2. Moin!

      Was für die Abmahnung vollkommen unerheblich ist, ist die Tatsache, was dein Provider oder irgendwer sonst möglicherweise auf deiner Webseite gemacht hat. Ganz klar: Du bist verantwortlich für deine Seite. Wenn der Provider aufgrund eines Serverfehlers ein veraltetes Backup eingespielt hat, welches deine neue Startseite nicht enthält, oder das PHP-Modul nicht mehr arbeitet, bzw. die Standard-Indexseite die Datei "index.php" plötzlich nicht mehr enthält - alles dumm gelaufen. Sollte nicht passieren, kann aber.

      Bist Du wirklich sicher, dass die Haftung wirklich immer pauschal beim Domaininhaber liegt? Wenn ich zum Beispiel per Log und durch Zeugen nachweisen kann, dass meine Seiten manipuliert wurden? Vielleicht ist tatsächlich der Schwachpunkt der Argumentation von Andreas, dass ein solches Austausch sehr selten vorkommt und dann noch so, dass alles weiter funktioniert. Da dürfte er sicher ein gutes Stück Beweislast zu tragen haben...

      Ich denke, die moderate Abmahnung kann man vielleicht noch ertragen, bevor man sich auf dünnes juristisches Eis begibt. Wie genau muss der Abmahner eigentlich nachweisen, dass seine Argumente stichhaltig sind? Ein einfacher Screenshot dürfte doch wohl nicht reichen?

      Mich würde interessieren, welche Beweismittel typischerweise aufgefahren werden, wenn es wirklich zum Prozess kommt.

      Viele Grüße
      Mathias Bigge

      1. Moin!

        Bist Du wirklich sicher, dass die Haftung wirklich immer pauschal beim Domaininhaber liegt? Wenn ich zum Beispiel per Log und durch Zeugen nachweisen kann, dass meine Seiten manipuliert wurden?

        Dann zeigst du den noch unbekannten Manipulator bei der Polizei an und wartest das Ergebnis ab. Im Falle der Ermittlung des Unholdes reichst du Zivilklage ein, damit er den entstandenen Schaden trägt.

        Es kann ja aber nicht sein, daß z.B. ein Kunde darunter leidet, daß der Anbieter seinen Server nicht im Griff hat. Und genauso wird der Abmahner argumentieren: Entscheidend ist, was er sieht.

        Allerdings: Wenn er nicht mal bestellen kann, weil der Shop nicht funktioniert, dann kann man auch kaum vorwerfen, daß irgendwelche Hinweispflichten vor dem Abschluß des Bestellvorgangs verletzt werden.

        Und außerdem: Es ist nicht vorgeschrieben, daß diese Hinweise in den AGB drinstehen, wenngleich dieser Ort natürlich für solche Dinge nicht ungeeignet wäre. ;)

        Vielleicht ist tatsächlich der Schwachpunkt der Argumentation von Andreas, dass ein solches Austausch sehr selten vorkommt und dann noch so, dass alles weiter funktioniert. Da dürfte er sicher ein gutes Stück Beweislast zu tragen haben...

        Ich denke, die moderate Abmahnung kann man vielleicht noch ertragen, bevor man sich auf dünnes juristisches Eis begibt. Wie genau muss der Abmahner eigentlich nachweisen, dass seine Argumente stichhaltig sind? Ein einfacher Screenshot dürfte doch wohl nicht reichen?

        Der Abmahner kann abmahnen. Will man was gegen die Abmahnung tun, hilft die Einreichung einer negativen Feststellungsklage vor Gericht. Kennen wir doch jetzt alle vom FTP-Explorer-Link in SelfHTML. Erst dann muß der Abmahner irgendwas beweisen. Läßt man die in der Abmahnung genannte Frist verstreichen, riskiert man seinerseits, vor Gericht gezerrt zu werden.

        Mich würde interessieren, welche Beweismittel typischerweise aufgefahren werden, wenn es wirklich zum Prozess kommt.

        Ich würde mal sagen: Das übliche. Screenshots oder Ausdrucke sind durchaus üblich. Zeugenaussagen natürlich auch. Besser also, man hat welche. :)

        Ansonsten empfehle ich, zum Kennenlernen der Stimmung bei Zivilverfahren "Streit um drei" im ZDF zu gucken. Von den vielen Gerichtssendungen im TV ist das IMHO noch die beste Sendung. :)

        - Sven Rautenberg

  4. Deinen Fall solltest Du auch auf jeden Fall den jeweils beauftragten Fördergesellschaften für eCommerce zur Kenntnis bringen. Die Länder unterhalten derartige Gesellschaften, um auch mittelständichen Firmen den Zugang zu eCommerce und Web-Akquise schmackhaft zu machen und sie zu beraten. In Niedersachsen ist dies z.B. die b-online -Initiative von Land und IHKn. Du erreichst das Forum über http://www.b-online-niedersachsen.de/ über das Land oder die IHKn Hannover und Braunschweig. Ich arbeite da gelegentlich mit und der Bereich "Recht und Unrecht" ist mein Arbeitsbereich.

    Auf jeden Fall muss Dir die abmahnende Stelle Ort, Zeit und Art der Verletzung nachweisen. Für den Fall, dass diese Daten, sowie eine Kopie des Korpus Delikti der Abmahnung nicht beigefügt waren, solltest Du Strafanzeige wegen Verdacht des versuchten Betruges stellen. Immerhin ist es denkbar, dass die Abmahnkünstler deine AGB nicht bis zu Ende durchgelesen haben. Man muss erstens mit einem Browser umgeben können (ggf. scrollen) und außerdem den richtigen technischen Standard einhalten. Sollte also z.B. Dein Hinweistext in einer hervorgehobenen Schriftfarbe dargestellt gewesen sein, damit er besonders auffällt, und die Abmahnkünstler hatten Ihren PC in den Grundeinstellungen z.B. so vergurkt, dass dieser dadurch "unsichtbar" wurde, dann ist das ihr Problem.

    Man kann das Gesetz aufgrund dieser technischen Möglichkeiten gar nicht genau anwenden. Geschäfte dürften folglich nur noch auf der gesetzlichen Grundlage zustande kommen (wofür ich persönlich plädiere) oder nach nachweisbarem Austausch von Bedingungen, Kunden- und Lieferantendaten.

    Viel Erfolg weiterhin

    1. Deinen Fall solltest Du auch auf jeden Fall den jeweils beauftragten Fördergesellschaften für eCommerce zur Kenntnis bringen. Die Länder unterhalten derartige Gesellschaften, um auch mittelständichen Firmen den Zugang zu eCommerce und Web-Akquise schmackhaft zu machen und sie zu beraten. In Niedersachsen ist dies z.B. die b-online -Initiative von Land und IHKn. Du erreichst das Forum über http://www.b-online-niedersachsen.de/ über das Land oder die IHKn Hannover und Braunschweig. Ich arbeite da gelegentlich mit und der Bereich "Recht und Unrecht" ist mein Arbeitsbereich.

      Naja, es gab halt eine Beschwerde (durch eines Konkurrenten denke ich), und das was die gesehen hatten, war schon richtig. Da war nirgendwo was von Fernabsatzgesetz - da die Bestellung ja nicht funktionoierte! Definitiv nicht(404er Fehler)!  Käönnen die sich denn auch beschweren, wenn man gar nicht bestellen konnte? Und überhaupt, warum hat gerade dieser "Verstoß" überhaupt Konsequenzen, außer das die Rückgabefrist verlängert wird??? Vor einem Jahr jedenfalls war das noch so! Nun, ich will jetzt den Abmahner gar nicht so in den Schmutz ziehen, ich das war halt auf ne BEschwerde, und in diesem Moment erweckte es tatsächlich diesen Eindruck! Wie gesagt, hätte nie in dieser Version an die Öffentlichkeit gesollt!

      Auf jeden Fall muss Dir die abmahnende Stelle Ort, Zeit und Art der Verletzung nachweisen. Für den Fall, dass diese Daten, sowie eine Kopie des Korpus Delikti der Abmahnung nicht beigefügt waren, solltest Du Strafanzeige wegen Verdacht des versuchten Betruges stellen. Immerhin ist es denkbar, dass die Abmahnkünstler deine AGB nicht bis zu Ende durchgelesen haben. Man muss erstens mit einem Browser umgeben können (ggf. scrollen) und außerdem den richtigen technischen Standard einhalten. Sollte also z.B. Dein Hinweistext in einer hervorgehobenen Schriftfarbe dargestellt gewesen sein, damit er besonders auffällt, und die Abmahnkünstler hatten Ihren PC in den Grundeinstellungen z.B. so vergurkt, dass dieser dadurch "unsichtbar" wurde, dann ist das ihr Problem.

      Man kann das Gesetz aufgrund dieser technischen Möglichkeiten gar nicht genau anwenden. Geschäfte dürften folglich nur noch auf der gesetzlichen Grundlage zustande kommen (wofür ich persönlich plädiere) oder nach nachweisbarem Austausch von Bedingungen, Kunden- und Lieferantendaten.

      Naja, da kam halt ein 404er Fehler, da können die nix zu.

      Grüße
      Andreas