Der folgende Beitrag wurde am 10. 09. 2002, 10:22 Uhr von Julian Hofmann veröffentlicht.
Hallo.
Seit längerem setze ich mich mit den rechtlichen Dingen von Homepages auseinander. Dank des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, diversen Artikeln in der c't und InternetWorld usw. ist mein überblickt auch schon recht gut. Eine Frage wird aber nie angepackt: Welche Regeln gelten für (eingetragene) Vereine? Als was zählt in der Gesetzgebung ein Verein?
Klar, eine Adresse, Telefonnummer und Mailadresse steht schon im Impressum. Aber muss dort auch die Liste der vertretungsberechtigten Personen mit rein? Müssen Angaben zum Vereinsregister und Sitz des Vereins mit aufgenommen werden?
Würde mich freuen, wenn jemand da genaueres wüsste und idealerweise auch die Quellen davon noch weiß.
Grüße aus Würzburg
Julian
Der folgende Beitrag wurde am 10. 09. 2002, 10:55 Uhr von Gorginio veröffentlicht.
Hallo Julian
> Müssen Angaben zum Vereinsregister und Sitz des Vereins mit aufgenommen werden?
Da ich derzeit eine hp für einen Verein mache, weiß ich das die organisation des Vereins auch aufgelistet sein muß. Zumindestens in Österreich (denke aber es wird in deutschland auch nicht anders sein).
Also alle Funktionen wie, vorstand, kassier,... müssen namenlich besetzt werden.
Quelle kann ich dir keine nennen, da meine Infos über die österreichische Wirtschaftskammer telefonisch kommen.
hoffe das es dir hilft.
gorginio
Der folgende Beitrag wurde am 10. 09. 2002, 11:34 Uhr von Sönke Tesch veröffentlicht.
> Welche Regeln gelten für (eingetragene) Vereine? Als was zählt in der Gesetzgebung ein Verein?
Mediendienstestaatsvertrag (http://www.iid.de/iukdg/gesetz/mdstv.html):
§ 6 Anbieterkennzeichnung
(1) Anbieter haben für ihre Angebote anzugeben
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift
des Vertretungsberechtigten.
Ich denke, einen Verein kann man durchaus als PersonenVEREINigung bezeichnen :)
Gruß,
soenk.e
© 1998-2013 SELFHTMLImpressumSoftware: Classic Forum 3.4