Steffen Siemens: Mp3 zum anhören

Guten Tag!

Wie sieht es rechtlich aus wenn ich eine mp3 datei ins netz stelle mit einem link zum anhören?
man kann ja durch drücken der rechten taste die datei downladen.
wenn ich jedoch nur schreibe zum anhören ist das erlaubt oder?

  1. Moin!

    Wie sieht es rechtlich aus wenn ich eine mp3 datei ins netz stelle mit einem link zum anhören?
    man kann ja durch drücken der rechten taste die datei downladen.
    wenn ich jedoch nur schreibe zum anhören ist das erlaubt oder?

    Es ist uninteressant, ob man die Datei downloaden oder anhören kann: Wenn du Musik veröffentlichst (und das Einbringen in einer Webseite ist ein Veröffentlichen), aber die notwendigen Rechte nicht besitzt, hast du ein Problem.

    Es ist technisch übrigens absolut kein Unterschied zwischen "Anhören" und "Downloaden". Also ist rechtlich auch keiner.

    - Sven Rautenberg

    --
    Signatur oder nicht Signatur - das ist hier die Frage!
    1. Hi,

      Wie sieht es rechtlich aus wenn ich eine mp3 datei ins netz stelle mit einem link zum anhören?
      man kann ja durch drücken der rechten taste die datei downladen.
      wenn ich jedoch nur schreibe zum anhören ist das erlaubt oder?

      Es ist uninteressant, ob man die Datei downloaden oder anhören kann: Wenn du Musik veröffentlichst (und das Einbringen in einer Webseite ist ein Veröffentlichen), aber die notwendigen Rechte nicht besitzt, hast du ein Problem.

      Es ist technisch übrigens absolut kein Unterschied zwischen "Anhören" und "Downloaden". Also ist rechtlich auch keiner.

      nicht unbedingt!
      Ich habe irgendwo etwas gelesen, daß wenn man das per Streaming macht, also dem User ein Speichern erschwert und dies nichtkommerziell tut, keinen Verstoß begeht.
      Man müßte wohl u.U. dennoch Gema abführen, aber illegal wäre es nicht.

      Wo das stand weiß ich nicht mehr. Müßte man mal Google bemühen.

      Gruß
      Reiner

      1. Jo Streaming machen auch ein paar offizielle Seiten, zb MTV, wo dann ein Video gestreamt wird, und der Ottonormalverbraucher, weiß dann nicht, wie er das rippen soll.

        Hä? Wieso sind hier mehr als 25% zitierte Zeilen drin?

        1. Hallo,

          ist aber beides schlicht falsch. Für das Aufführen und Veröffentlichen benötigst Du die Erlaubnis (also das vorherige Einverständnis) der Rechteinhaber. Das geschieht zB durch einen Vertrag mit der GEMA, die die meisten Rechteinhaber in DE vertritt. Ohne solche Erlaubnis ist nur das private Vervielfältigen zulässig. Auf der Webseite ist es aber, wie Sven schon sagte, eine Veröffentlichung und gerade kein privates Vervielfältigen. Und das ist IMMER erlaubnispflichtig. Wenn Du das machen willst, kann ich nur empfehlen, einfach mal anfragen, so böse sind die Leute meist nicht, dass sie da nicht mit sich reden lassen. Ohne eine solche Genehmigung ist das Veröffentlich zum einen strafbar und führt zum anderen zu einer zivilrechtlichen Verpflichtung zum Schadenersatz, also im Klartext: teuer. ;)

          Gruss, Thoralf

          --
          Sic Luceat Lux!
      2. Moin!

        Es ist technisch übrigens absolut kein Unterschied zwischen "Anhören" und "Downloaden". Also ist rechtlich auch keiner.

        nicht unbedingt!
        Ich habe irgendwo etwas gelesen, daß wenn man das per Streaming macht, also dem User ein Speichern erschwert und dies nichtkommerziell tut, keinen Verstoß begeht.
        Man müßte wohl u.U. dennoch Gema abführen, aber illegal wäre es nicht.

        Es ist rechtlich absolut egal, ob per HTTP, MMS, RTSP oder sonst einem Protokoll eine Musik angeboten wird: Ohne die Berechtigung, dies zu tun, ist es illegal.

        Das bedeutet: Entweder man ist selbst Hersteller und Autor der angebotenen Musik (beachtenswert ist dann, wer ursprünglicher Komponist der Musik ist!), oder man kauft sich eine Lizenz, die einem das Anbieten erlaubt.

        Das Zahlen von Gebühren an die GEMA ist genau solch ein Lizenzerwerb. Nur dürften die Kosten für eine unlimitierte, unverstümmelte Anbieter-Erlaubnis weit über den Kosten für das Hosting der Datei liegen. Sowas lohnt sich einfach nicht für Otto-Normalwebmaster.

        - Sven Rautenberg

        --
        Signatur oder nicht Signatur - das ist hier die Frage!
  2. Nachtrag:

    Wie sieht die Rechtslage aus wenn die Lieder im Hintergrund ohne sichtbaren Link abgespielt werden?

    1. Wie sieht die Rechtslage aus wenn die Lieder im Hintergrund ohne sichtbaren Link abgespielt werden?

      Nicht anders. Soweit ich weiß, ist auch illegal, wenn du ein Lied, dass dir gehört, auf deinem Server hostest.
      Btw. es ist illegal sich mit Kazaa Musik zu sein. Aber keine Angst, das BKA stürmt dir jetzt nich die Bude...

      1. Wie kommst du denn jetzt auf Kazaa? *lol*
        Meinst Du es ist illegal sich da was downzuloaden?

        1. Hut sei mit euch!| Wie kommst du denn jetzt auf Kazaa? *lol*

          Meinst Du es ist illegal sich da was downzuloaden?

          Jo. Hab "sein" statt "ziehen" geschrieben. Keine Ahnung wieso.
          Ich kommm auf Kazaa, weil viele, die keine Ahnung von Musikrechten haben, das Ding benutzen.

        2. Hallo Steffen,

          Meinst Du es ist illegal sich da was downzuloaden?

          Es kommt natürlich immer darauf an, was Du Dir da runterlädst.

          Viele Grüße,
          Christian

  3. Nabend.

    man kann ja durch drücken der rechten taste die datei downladen.
    wenn ich jedoch nur schreibe zum anhören ist das erlaubt oder?

    Nö. Wenn du sie illegal irgendwo gezogen hast, keine Absprachen mit der Band hast, und dich nicht über die Lizenzen informiert hast, dann ist das bestimmt nicht erlaubt.

    danke fürs Zuhörn,
    scorn