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Die folgende Nachricht zum Thema stammt von: Homer, 30. 05. 2003, 22:21
Hallo!
Wenn man zu einer Werbeagentur geht und sagt, ich möchte einen Flyer entworfen haben, bezahlt man dann für die Datei
oder nur für die Gestaltung? Als Beispiel könnte der Kunde davon ja Flyer Drucken lassen, er könnte die Vorlage zusätzlich aber auch für eine Zeitungsanzeige benutzen.
Besitzt die Agentur die Rechte und man muss für jeden Verwendungszweck extra zahlen, also eigentlich denke ich müsste der Kunde die datei kriegen und kann dann damit machen was er will oder?
Die folgende Nachricht zum Thema stammt von: Mathias Bigge, 30. 05. 2003, 23:31
Hi Homer,
das ist alles Vertragssache. Allerdings sollte es selbstverständlich sein, dass Du alle Rechte an den Produkten erhältst. Weiterhin wäre eine Alternative vielleicht auch ein freier Werbegrafiker. Wenn Du Vorlagen für Prints haben willst, sind diese der Maßstab. Meist kann man aus den Printvorlagen auch Webbilder ziehen, mit Ausnahme vielleicht von großen Formatunterschieden, wobei etwa sehr dünne Linien verschwinden können.
Viele Grüße
Mathias Bigge
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http://www.selfaktuell.teamone.de/tippstricks/index.htm
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Die folgende Nachricht zum Thema stammt von: Siechfred, 30. 05. 2003, 23:56
Guten Abend,
»» das ist alles Vertragssache.
Full ACK.
»» Allerdings sollte es selbstverständlich sein, dass Du alle Rechte an den Produkten erhältst.
Warum? Schließlich hat der Werbegrafiker die "künstlerische Gestaltungshöhe" eingebracht, weswegen er das Urheberrecht an seiner Arbeit hat. Er kann - und wird - dir gegen Aufpreis die uneingeschränkte Nutzung dieses Rechtes einräumen, das Recht selber ist und bleibt seines. Schwieriger wird's da schon, wenn du dem Grafiker Bausteine lieferst (ein Logo, eine selbst entworfene Schrift oder ein Slogan). Aber wie du schon sagtest - alles Vertragssache.
mfg Torsten
--
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Die folgende Nachricht zum Thema stammt von: Wilhelm Turtschan, 31. 05. 2003, 10:47
habe d'ehre
»» Wenn man zu einer Werbeagentur geht und sagt, ich möchte einen Flyer entworfen haben, bezahlt man dann für die Datei
»» oder nur für die Gestaltung? Als Beispiel könnte der Kunde davon ja Flyer Drucken lassen, er könnte die Vorlage zusätzlich aber auch für eine Zeitungsanzeige benutzen.
In der Regel werden die Nutzungsrechte vertraglich geregelt.
Es kann vorkommen, dass Du die Nutzungsrechte fuer Web uebertragen bekommst, selbige fuer Print jedoch nicht. (Oder umgekehrt)
Dies kommt oft bei der Verwendung von Fotos vor.
--
carpe diem
Wilhelm
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