Sandy Mokros: Impressum

Hallo allerseits,

bin ich als Webdesigner verpflichtet dem Kunden mitzuteilen, das er ein Impressum auf seiner Homepage haben muss. Wenn ich eine Internetpräsens ohne Impressum verkauft habe, der Kunde auch nicht wusste das dies notwendig ist, kann er mich dafür haftbar machen?

Vielen Dank im voraus

  1. Hallo,

    Du solltest Deinem Kunden sicherheitshalber sagen, daß er auf einer gewerblich genutzen Website ein Impressum benötigt, dann bist du sozusagen "fein raus".

    Entweder er will dann ein Impressum -> leichter Aufpreis :)

    Oder er will kein Impressum -> dann hast Du ihm gesagt, was ihm dadurch droht (Abmahnungen, etc.)

    Viele Grüße
    Hans

    1. Hallo,

      Du solltest Deinem Kunden sicherheitshalber sagen, daß er auf einer gewerblich genutzen Website ein Impressum benötigt, dann bist du sozusagen "fein raus".

      Auch eine PRIVATE Seite benötig in unserem überregulierten Deutschland ein Impressum!
      Auch wenn es hier schon mal erwähnt wurde: Als Webdesigner sollte es SELBSTVERSTÄNDLICH sein, den Kunden auf das Impressum hinzuweisen (wenn auch ich nicht der Meinung bin, dass ein gesetzlicher Anspruch abgeleitet werden kann). <Ironie>Hat irgendwas mit "Kundenzufriedenheit" und "Servicewüste Deutschland" zu tun...</Ironie>

  2. Moin!

    Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Problem bereits akut geworden ist?
    Was hast du verkauft? Die "Seite" oder das Komplettpaket incl. Upload auf den Server etc.?

    Gruß

    Der Hans

    1. Moin!

      Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Problem bereits akut geworden ist?
      Was hast du verkauft? Die "Seite" oder das Komplettpaket incl. Upload auf den Server etc.?

      Was verkauft wurde, ist erst in zweiter Linie _vielleicht_ interessant.

      Der Anbieter der Seite, also hier der Kunde, ist für seine Seite bzw. alles, was darauf zu sehen oder nicht zu sehen ist, verantwortlich. Logischerweise ist er auch für das Vorhandensein eines Impressums verantwortlich. Wenn das Impressum (bzw. genauer gesagt die Anbieterkennzeichnung gemäß Teledienstegesetz oder Mediendienstestaatsvertrag) fehlt, und eine Abmahnung ins Haus flattert, hat der Anbieter (und Kunde) ein Problem.

      Er kann sich dann aber darauf berufen, dass er selbst kein Experte für Internetfragen ist, der angeheuerte Webdesigner aber sehr wohl. Es kann durchaus konstruiert werden, dass der Webdesigner eine Beratungspflicht hat. Insbesondere sollte man das Impressum nicht vergessen, wenn man als Designer auch das inhaltliche Konzept erstellen soll - das muß einfach Standard sein, wer das vergißt oder gar nicht weiß, handelt grob fahrlässig und muß taub und blind durch die Gegend rennen, denn das Thema sollte mittlerweile wirklich breit bekannt sein - erst recht in Fachkreisen.

      Wenn der Kunde hingegen nur die Gestaltung der von ihm gelieferten Inhalte verlangt hat, ist zumindest der Hinweis notwendig, dass die Anbieterkennzeichnung fehlt. Das ist einfach eine gewisse Beratungspflicht, die man als wissender Experte gegenüber den unwissenden Kunden hat.

      So sehe ich den Fall jedenfalls.

      Wenn noch keine Abmahnung ergangen ist, sondern der Fall nur theoretisch besprochen wird: Schnell ein Impressum einbauen.

      Wenn die Abmahnung schon ergangen ist und der Kunde jetzt Schadenersatz bzw. die Bezahlung der Abmahnkosten fordert: Zum Rechtsanwalt und möglichst gute Argumente finden, warum man nicht zahlen muß - und den Kunden als künftigen Nicht-Kunden abschreiben.

      Oder zahlen.

      - Sven Rautenberg

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    2. Das Problem ist akut, aber nicht für mich, der Kunde hat Ärger mit einen anderem Webdesigner und will jetzt evt. klagen. Leider bin ich rechtlich nicht so bewandert, das ich Ihm die Frage beantworten konnte.

      Ich denke auch das man als Webdesigner eine gewisse Beratungspflicht hat und dem Kunden auf jeden Fall darauf hinweisen sollte, das man ein Impressum benötigt, wenn er ablehnt dann Pech für ihn.

      Ist das nun rechtlich so, das ist hier die Frage, denken können wir uns das alle, aber was wenn die ganze Sache vor Gericht geht?

      Tschau Sandy

      1. Moin!

        Ist das nun rechtlich so, das ist hier die Frage, denken können wir uns das alle, aber was wenn die ganze Sache vor Gericht geht?

        Da geht man zu einem guten Anwalt, der sich entsprechend auskennt (Anwaltskammer fragen) und diese Frage schon in der Erstberatung (für max 180 EUR) klären kann.

        Oder man hat eine Rechtsschutzversicherung, die die Deckung zusagt. :)

        - Sven Rautenberg

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  3. Hallo,

    Ich würde einen Kunden immer auf die Impressumspflicht hinweisen, aber auch darauf, dass es sich bei Webgestaltung um keine Rechtsberatung handelt.

    Sehr praktisch ist der Webimpressumassistent: http://www.digi-info.de/webimpressum/index.php.

    Heiner