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Forumsarchiv 2005, Januar
Bildschirmfotos: Darf man die einfach so veröffentlichen?

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  1. (RECHT) Bildschirmfotos: Darf man die einfach so veröffentlichen? von Olaf, 11. 01. 2005, 22:59

Bildschirmfotos: Darf man die einfach so veröffentlichen?

Der folgende Beitrag wurde am 11. 01. 2005, 22:59 Uhr von Olaf veröffentlicht.

Hallo,

Wenn ich ein Bildschirmfoto von einem Programm mache, oder auch nur von einer Windows-Fehlermeldung etc., verletzte ich damit irgendein Urheberrecht oder gar ein US-Copyright (weil Microsoft oder eine andere Firma, die ein Programm herstellen in den USA sitzen?

Würde mich mal interessieren
Olaf

Bildschirmfotos: Darf man die einfach so veröffentlichen?

Der folgende Beitrag wurde am 12. 01. 2005, 08:17 Uhr von Cybaer veröffentlicht.

Hi,

> Wenn ich ein Bildschirmfoto von einem Programm mache, oder auch nur von einer Windows-Fehlermeldung etc., verletzte ich damit irgendein Urheberrecht oder gar ein US-Copyright (weil Microsoft oder eine andere Firma, die ein Programm herstellen in den USA sitzen?

IMHO nein (BTW: Hier gilt sowieso deutsches Recht).

I.d.R. dürfte das, was auf dem Programmsnapshot zusehen sein wird, nicht die notwendige "geistige Schöpfungshöhe" erreichen, die einen Urheberschutz rechtfertigen würde (anders als z.B. der Programmcode).

Und sollte der Snapshot nur zur Verdeutlichung eines Sachverhaltes dienen, ist es ohnehin egal ("Zitatrecht").

Problematischer wird es IMHO beim Markenrecht. MS könnte z.B.sauer reagieren, wenn geschützte Word- und/oder Bildmarken gezeigt werden, während gleichzeitig die Software über Gebühr runtergeputzt wird.


Gruß, Cybaer

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