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Forumsarchiv 2005, Oktober
Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis?

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  1. (RECHT) Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis? von Lutz, 24. 10. 2005, 16:44

Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis?

Der folgende Beitrag wurde am 24. 10. 2005, 16:44 Uhr von Lutz veröffentlicht.

Hallo liebes Forum,

sicherlich haben einige von Euch bevor sie ein Gewerbe angemeldet hatten bereits die ein oder andere Domain.
Soll diese nun gewerblich genutzt werden (und die laufenden Kosten abgesetzt werden) sollte sie ja ins Eigentum der neuen Firma übergehen. Technisch ist das im Grunde kein Problem - Daten beim Provider ändern, fertig. Rechtlich fehlt dann nur noch ein Quittung fürs FA, von "Max Mustermann" an "Firma Max Mustermann EDV-Dienstleistungen" mit einem Wert, der später als Kaufpreis absetzbar ist. Wie siehts nun aber mit dem Wert der Domain aus? Dieser hängt ja sehr stark vom Domainnamen ab (Länge, Zusammensetzung, Wörter). Benötigt man da ein Wertgutachten oder kann man bis zu einer bestimmten Höhe den Preis beliebig wählen? Wenn Wertgutachten: Welche erkennt das Finanzamt an - es gibt ja sogar kostenlose Online-Tools die einen ungefähren Richtwert aus dem Domainnamen errechnen, oder bei sedo.de für 19 Euro eine Bewertung durch sogenannte Experten.

Grüße

Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis?

Der folgende Beitrag wurde am 24. 10. 2005, 17:06 Uhr von Carrie veröffentlicht.

Hallo, nach meiner Kenntnis erkennt das Finanzamt gar keinen "Kaufpreis" bei Domainnamen an:
http://www.aufrecht.de/3769.html

Viele Grüße Carrie

Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis?

Der folgende Beitrag wurde am 24. 10. 2005, 17:31 Uhr von Andreas veröffentlicht.

Hallo,
nach HGB sind selbsterstellte immaterielle Güter nicht aktivierungsfähig.
Z.B. selbsterstellte Software, selbsterstellte Lizensen, Patente etc.

Gruß Andreas


----------------------------------
Endlich, ich dachte schon ich würde das im Studium erlernte Wissen niemals benötigen ;-)

Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis?

Der folgende Beitrag wurde am 24. 10. 2005, 17:47 Uhr von Martin Hölter veröffentlicht.

HI!

> nach HGB sind selbsterstellte immaterielle Güter nicht aktivierungsfähig.
> Z.B. selbsterstellte Software, selbsterstellte Lizensen, Patente etc.
> ----------------------------------
> Endlich, ich dachte schon ich würde das im Studium erlernte Wissen niemals benötigen ;-)

Er will sie ja auch nicht aktivierern (= in die Bilanz packen), sondern absetzen (in die GuV packen).

Gruß aus Iserlohn

Martin, der weder Steuerberater noch Rechtsanwalt ist und deshalb in "Recht"-Threads immer darauf hinweist, dass das ganze nur seine Laien-Meinung und keinerlei Rechtsberatung darstellt.
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Geht zum Weltspartag!

Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis?

Der folgende Beitrag wurde am 24. 10. 2005, 19:51 Uhr von Chris veröffentlicht.

Hi,

> nach HGB sind selbsterstellte immaterielle Güter nicht aktivierungsfähig.
> Z.B. selbsterstellte Software, selbsterstellte Lizensen, Patente etc.

Und wenn sie abschreibungsfähig sind, dann nur als Firmenwert.

Allerdings könnte es ja sein, dass Du einem Dritten die Rechte daran überträgst, der dann noch etwas daran arbeitet und Deiner Firma schließlich das Gesamtkunstwerk verkauft. Mehrwert und Gewinn müssen dann natürlich auch normal versteurt werden, der Aufwand kann aber (teilweise) auch als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Die Übertragung der Rechte von Privat an den Dritten kann ggf. als Spekulation angesehen werden.


LG
Chris

Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis?

Der folgende Beitrag wurde am 24. 10. 2005, 19:52 Uhr von TomIRL veröffentlicht.

> Hallo,
> nach HGB sind selbsterstellte immaterielle Güter nicht aktivierungsfähig.
> Z.B. selbsterstellte Software, selbsterstellte Lizensen, Patente etc.
>
> Gruß Andreas
>
>
> ----------------------------------
> Endlich, ich dachte schon ich würde das im Studium erlernte Wissen niemals benötigen ;-)

Jo dann studiere mal noch ein bißchen. :-)
Zunächst muß das Unternehmen Bilanzierungspfllichtig sein, Einzelunternehmen sind dies in der Regel nicht.
Dann einen Domain selbst ist weder selbsterstellte Software oder eine Lizenz etc..
Merke: eine Domain selbst ist zunächst lediglich eine Nutzungsrecht.
Die Nutzungsrechte einer Domain können aber sehr wohl an Markenrechte gebunden sein. Diese Markenrechte sind als immatrielle Vermögensgegenstände sehr wohl aktivierungsfähig.
TomIRL
Wie gesagt Rechtsberatung gibts beim Steuerberater. :-)

Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis?

Der folgende Beitrag wurde am 25. 10. 2005, 11:44 Uhr von Siechfred veröffentlicht.

Tag Carrie.

> Hallo, nach meiner Kenntnis erkennt das Finanzamt gar keinen "Kaufpreis" bei Domainnamen an:
> http://www.aufrecht.de/3769.html

Doch, du musst das Urteil nur richtig lesen. Das Finanzamt (und das Gericht) stufen einen Domainnamen (m.E. zu Recht) als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ein und vergleichen ihn mit einer Hausanschrift oder Telefonnummer. Übrigens ist der Kläger in Revision gegangen (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs III R 6/05).

Siechfred
--
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Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis?

Der folgende Beitrag wurde am 25. 10. 2005, 20:08 Uhr von TomIRL veröffentlicht.

Moin Siechfred,
> Doch, du musst das Urteil nur richtig lesen. Das Finanzamt (und das Gericht) stufen einen Domainnamen (m.E. zu Recht) als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ein und vergleichen ihn mit einer Hausanschrift oder Telefonnummer. Übrigens ist der Kläger in Revision gegangen (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs III R 6/05).

Wenn das Deiner Meinung nach richtig ist, was passiert dann mit den Aufwendungen für den Erwerb der Domain?
Können ganz normal als Aufwand geltend gemacht werden gilt dann wohl nicht?!

Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis?

Der folgende Beitrag wurde am 25. 10. 2005, 20:17 Uhr von Siechfred veröffentlicht.

Tag TomIRL.

> > Doch, du musst das Urteil nur richtig lesen. Das Finanzamt (und das Gericht) stufen einen Domainnamen (m.E. zu Recht) als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ein und vergleichen ihn mit einer Hausanschrift oder Telefonnummer. Übrigens ist der Kläger in Revision gegangen (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs III R 6/05).
> Wenn das Deiner Meinung nach richtig ist, was passiert dann mit den Aufwendungen für den Erwerb der Domain?

Kommt drauf an. Wenn du eine Domain erstmals registrierst, zahlst du für die Dienstleistung "Registrierung", also Betriebsausgabe. Wenn eine existente Domain verkauft wird, zahlst du für den Namen, also nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut. Die damit verbundenen Kosten (Umschreiben der Domain z.B. bei der DENIC) sind Anschaffungsnebenkosten, also auch keine Betriebsausgabe. Erst wenn du die Domain weiterverkaufst oder aufgibst, entstehen Betriebsausgaben.

Soweit meine Meinung.

Siechfred
--
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Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis?

Der folgende Beitrag wurde am 24. 10. 2005, 19:17 Uhr von TomIRL veröffentlicht.

> Hallo liebes Forum,
>
> sicherlich haben einige von Euch bevor sie ein Gewerbe angemeldet hatten bereits die ein oder andere Domain.
> Soll diese nun gewerblich genutzt werden (und die laufenden Kosten abgesetzt werden) sollte sie ja ins Eigentum der neuen Firma übergehen. Technisch ist das im Grunde kein Problem - Daten beim Provider ändern, fertig. Rechtlich fehlt dann nur noch ein Quittung fürs FA, von "Max Mustermann" an "Firma Max Mustermann EDV-Dienstleistungen" mit einem Wert, der später als Kaufpreis absetzbar ist. Wie siehts nun aber mit dem Wert der Domain aus? Dieser hängt ja sehr stark vom Domainnamen ab (Länge, Zusammensetzung, Wörter). Benötigt man da ein Wertgutachten oder kann man bis zu einer bestimmten Höhe den Preis beliebig wählen? Wenn Wertgutachten: Welche erkennt das Finanzamt an - es gibt ja sogar kostenlose Online-Tools die einen ungefähren Richtwert aus dem Domainnamen errechnen, oder bei sedo.de für 19 Euro eine Bewertung durch sogenannte Experten.

Welches Unternehmen soll denn Deine Domain kaufen, ein Einzelunternehmen oder eher an eine GmbH oder so?
Bei einzelunternehmen ist die Sache sehr einfach; Du darfst einfach nichts absetzen. Du bist ja in der Regel auch nicht Bilanzierungspflichtig, und solche Eigenbelege werden vom FA auch nicht anerkannt.
Das wäre ja zu schön. :-)
Bei GmbH ist die ganze Sache dann wieder ein wenig anders gelagert, wird Dir aber in der Regel als Sacheinlage anerkannt.
Nun frag ich mich wie man Dir ne Antwort geben wil? :-)
Am besten fragst Du Deinen hoffentlich vorhandenen Steuerberater.
TomIRL


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