Kermit: Hab ich das richtig verstanden?

Hallo,

ich habe das Angebot bekommen neben meiner hautpberuflichen Tätigkeit als Mediengestalter D/P eine Webapplication zu entwicklen.

Nun hat sich für mich die Frage gestellt, ob ich dafür einen Gewerbeschen benötige oder das ganze als Freelancer realisieren darf.

Bei meinen Nachforschungen bin ich auf http://www.ratgeber-e-lancer.de gestoßen. Wirklich gute Seite zu diesem Thema.

Für mich interessant waren die Abgenzungskriterien, da steht u.a.:

"Freie Berufe erfordern eine höhere Bildung oder schöpferische Begabung. Entscheidend ist dabei, dass der Beruf üblicherweise eine Hochschulausbildung erfordert – auch wenn die Freiberuflerin im konkreten Fall Autodidaktin ist."

Das Projekt das ich verwirklichen soll, wird eine Art Multi-Project-CMS. Dazu benötige ich ja eine Serverseitige Sprache, SQL und noch ein bisserl hier und da. Erfülle ich damit schon die oben erwähnte Definition?
Zur Info: Ich habe nur die Mediengestalter Ausbildung, den Umgang mit den Programmiersprachen, Datenbanken und so habe ich mir selbst beigebracht.

Hab ich was wesentliches übersehen? Habt ihr noch Informationen und oder Tipps für mich?

Ich werde mich morgen auch noch mal beim zuständigen Finanzamt erkundigen was die dazu meinen.

Danke
Kermit

  1. Hello,

    Ich werde mich morgen auch noch mal beim zuständigen Finanzamt erkundigen was die dazu meinen.

    Und vergiss nicht, auch Deine Firma (zumindest formal) um Erlaubnis zu fragen.
    Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Überschneidungen mit Deinem Job vorliegen könnten.
    Anderenfalls wäre das Grund zur fristlosen Kündigung und zum Schadensersatz.

    Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau
    1. Guten Morgen

      Und vergiss nicht, auch Deine Firma (zumindest formal) um Erlaubnis zu fragen.

      Das werde ich auf jeden Fall machen.

      Danke
      Kermit

  2. Tachchen!

    Nun hat sich für mich die Frage gestellt, ob ich dafür einen Gewerbeschen benötige oder das ganze als Freelancer realisieren darf.

    Wer nur 1mal etwas gegen Geld tut, braucht selbstverständlich kein Gewerbe
    anzumelden, weil die Tätigkeit ja nicht dem Lebensunterhalt dient.
    Wer seinen gebrauchten Wagen verkauft, ist auch kein Gebrauchtwagenhändler. ;-)

    "Freie Berufe erfordern eine höhere Bildung oder schöpferische Begabung. Entscheidend ist dabei, dass der Beruf üblicherweise eine Hochschulausbildung erfordert – auch wenn die Freiberuflerin im konkreten Fall Autodidaktin ist."

    Freiberuflichkeit erfordert viel mehr, als die von dir zitierte "höhere Bildung".
    Im von dir beschriebenen Tätigkeitsbereich wird Freiberuflichkeit eigentlich
    nie anerkannt.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
    http://www.smartbytes.de
    1. Wer nur 1mal etwas gegen Geld tut, braucht selbstverständlich kein Gewerbe
      anzumelden, weil die Tätigkeit ja nicht dem Lebensunterhalt dient.

      Das stimmt. Definition: "Das Gewerbe muss mit einer gewissen Nachhaltigkeit, der sogenannten Wiederholungs- oder Fortsetzungsabsicht, betrieben werden. Die Fortsetzungsabsicht fehlt beispielsweise bei einmaligem Verkauf gebrauchter Gegenstände aus dem Privatvermögen." (aus einem Paper der IHK)

      7ohan

      --
      Ceterum censeo explorinem esse delendam!
    2. Guten Morgen

      Wer nur 1mal etwas gegen Geld tut, braucht selbstverständlich kein Gewerbe
      anzumelden, weil die Tätigkeit ja nicht dem Lebensunterhalt dient.
      Wer seinen gebrauchten Wagen verkauft, ist auch kein Gebrauchtwagenhändler. ;-)

      Hmmm...klingt gut. Das Projekt ist jetzt allerdings so ausgelegt, dass ich am Weiterverkauf der einzelnen Lizenzen partizipiere. Für jeden Lizenznehmer erhalte ich einmalig einen festen Betrag.
      Dafür gehe ich bei der Erstellung in Vorleistung. Allerdings ist abzusehen, dass die Lizenzverkäufe diese Vorleistung mehr als aufwiegen werden.
      Ändert das etwas?

      Freiberuflichkeit erfordert viel mehr, als die von dir zitierte "höhere Bildung".
      Im von dir beschriebenen Tätigkeitsbereich wird Freiberuflichkeit eigentlich
      nie anerkannt.

      Hmmm...das hatte ich bei Ratgeber-E-Lancer anders verstanden.

      Mal schauen was heute das Finanzamt dazu sagt.

      Danke
      Kermit

      1. Tachchen!

        Hmmm...klingt gut. Das Projekt ist jetzt allerdings so ausgelegt, dass ich am Weiterverkauf der einzelnen Lizenzen partizipiere. Für jeden Lizenznehmer erhalte ich einmalig einen festen Betrag.
        Dafür gehe ich bei der Erstellung in Vorleistung. Allerdings ist abzusehen, dass die Lizenzverkäufe diese Vorleistung mehr als aufwiegen werden.
        Ändert das etwas?

        Da wird wohl deutlich schwieriger.
        Ich _vermute_, dass du in diesem Fall, das Überschreiten von Bagatellgrenzen
        mal vorausgesetzt, diese Einkünfte in deiner normalen Steuererklärung wirst
        angeben müssen (irgendwo in dem Bereich, wo du sonst auch Einkünfte aus
        Kapital, Vermietung etc. angibst).

        Sicher beantworten kann das aber im Zweifel dein Steuerberater. ;-)

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
        ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
        http://www.smartbytes.de
        1. Hallo Piste

          Da wird wohl deutlich schwieriger.

          Sowas habe ich schon vermutet :)

          Ich _vermute_, dass du in diesem Fall, das Überschreiten von Bagatellgrenzen
          mal vorausgesetzt, diese Einkünfte in deiner normalen Steuererklärung wirst
          angeben müssen (irgendwo in dem Bereich, wo du sonst auch Einkünfte aus
          Kapital, Vermietung etc. angibst).

          Das ich die Einkünfte in der Steuererklärung anführen muß ist klar. Was für eine Bagatellgrenze meinst du?

          In Bezug auf Selbstständig vs. Freelancer gibt es da doch die sache mit der "Scheinselbstständigkeit", welche meines Wissens doch erfüllt wäre, wenn man nur für einen Auftraggeber arbeitet.
          Mal sehen was mir das Finanzamt nachher dazu sagen kann :).

          Sicher beantworten kann das aber im Zweifel dein Steuerberater. ;-)

          Das ist klar, der verdient ja auch ne Menge Geld damit *seuftz*

          Danke
          Kermit