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Forumsarchiv 2006, Oktober
Rechtsfrage zu Eigentum

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  1. (MEINUNG) Rechtsfrage zu Eigentum von RuD, 12. 10. 2006, 18:26

Rechtsfrage zu Eigentum

Der folgende Beitrag wurde am 12. 10. 2006, 18:26 Uhr von RuD veröffentlicht.

Seid gegrüßt!
Ich habe heute eine etwas spezielle Frage:
_KONSTRUIERTE SITUATION_
Ich bin bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der NICHT in der Webdesign Branche tätig ist. Während meiner Arbeitszeit und darüber hinaus habe ich eine Internetseite und eine Online-Katalog programmiert.
Jetzt werde ich gekündigt.
Es gibt keinerlei Regelungen über die Egentumsverhälnisse.

Sind die Seiten mein Eigentum? Ich meine nicht die Inhalte der Seiten, sondern ganz im speziellen das "Prgrammier-Drumherum". Kann ich das Zeug mitnehmen?

Ich weis, dass das hier kein Rechtsforum ist, ich denke aber der eine oder andere kann sich in die Situation reindenken.

Danke schonmal im Voraus

--
Bis Später
    
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Rechtsfrage zu Eigentum

Der folgende Beitrag wurde am 12. 10. 2006, 18:52 Uhr von Hamster veröffentlicht.

> Während meiner Arbeitszeit und darüber hinaus habe ich eine Internetseite und eine Online-Katalog programmiert.
> Jetzt werde ich gekündigt.
> Es gibt keinerlei Regelungen über die Egentumsverhälnisse.
> Sind die Seiten mein Eigentum?

Solche Fragen wurden hier bereits mehrfach diskutiert (Archivsuche?), Du hast kein Eigentum erworben während Deiner Arbeitszeit.

Wäre der Sachverhalt anders und Du hättest die genannten Entwicklungsleistungen ausserhalb Deiner Arbeitszeit erbracht, sieht es natürlich anders aus.

Ich würde mich aber in unklarer Situation nicht auf ein rechtliches "Geholze" einlassen. Ausserdem sind gerade auch deutsche Richter zumindest manchmal gar nicht doof.   ;)

> Ich weis, dass das hier kein Rechtsforum ist, ich denke aber der eine oder andere kann sich in die Situation reindenken.

Das war ja auch keine rechtliche Beratung.   ;)

Rechtsfrage zu Eigentum

Der folgende Beitrag wurde am 13. 10. 2006, 00:07 Uhr von RuD veröffentlicht.

Seid gegrüßt!


> Wäre der Sachverhalt anders und Du hättest die genannten Entwicklungsleistungen ausserhalb Deiner Arbeitszeit erbracht, sieht es natürlich anders aus.

Es ist auch teilweise so. Ich meine sogar zu großen Teilen, da ich _während_ der Arbeitszeit auch noch genügend andere Dinge in Angriff nehmen darf :-(

> Ausserdem sind gerade auch deutsche Richter zumindest manchmal gar nicht doof.   ;)
Wie ist das jetz zu verstehen?

--
Bis Später
    
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Rechtsfrage zu Eigentum

Der folgende Beitrag wurde am 13. 10. 2006, 00:14 Uhr von Hamster veröffentlicht.

> > Wäre der Sachverhalt anders und Du hättest die genannten Entwicklungsleistungen ausserhalb Deiner Arbeitszeit erbracht, sieht es natürlich anders aus.
>
> Es ist auch teilweise so. Ich meine sogar zu großen Teilen, da ich _während_ der Arbeitszeit auch noch genügend andere Dinge in Angriff nehmen darf :-(
>
> > Ausserdem sind gerade auch deutsche Richter zumindest manchmal gar nicht doof.   ;)
> Wie ist das jetz zu verstehen?

Das bedeutet, dass der Richter nach sorgfältiger Abwägung zum Sachverhalt zu dem Schluss kommen könnte, dass Deine Extra-Leistungen durchaus im Rahmen des Arbeitsvertrags erbracht worden sind.

Oder andersrum formuliert, Du hättest die Beweispflicht, dass bestimmte Entwicklungen/Produkte ausserhalb des Arbeitsvertrags von Dir erarbeitet worden sind. Und das wird - so wie ich diesen Fall einschätze - schwer werden.

Rechtsfrage zu Eigentum

Der folgende Beitrag wurde am 13. 10. 2006, 00:19 Uhr von RuD veröffentlicht.

Seid gegrüßt!


> Oder andersrum formuliert, Du hättest die Beweispflicht, dass bestimmte Entwicklungen/Produkte ausserhalb des Arbeitsvertrags von Dir erarbeitet worden sind. Und das wird - so wie ich diesen Fall einschätze - schwer werden.

Da hast du recht!! Mist!
--
Bis Später
    
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Rechtsfrage zu Eigentum

Der folgende Beitrag wurde am 13. 10. 2006, 00:23 Uhr von RuD veröffentlicht.

Seid gegrüßt!

Da muß ich mich wohl oder übel fügen.
Ich bilde mir dennoch ein, dass eine Internet-Seite so ne Art "Erfindung" ist. Und "Erfindungen" sind Eigentum des "Erfinders", so weit nicht anders (durch Verkaufen, Schenken, .....) geregelt, ODER?

Würde mich arg stören, die Tatsache, dass ich dort eingestellt wwerden ne Seite schreibe und dann wider gehen darf???
(Um es mal übertrieben auszudrücken)
--
Bis Später
    
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Rechtsfrage zu Eigentum

Der folgende Beitrag wurde am 13. 10. 2006, 01:17 Uhr von Pank veröffentlicht.

Moin,

> Ich bilde mir dennoch ein, dass eine Internet-Seite so ne Art "Erfindung" ist. Und "Erfindungen" sind Eigentum des "Erfinders", so weit nicht anders (durch Verkaufen, Schenken, .....) geregelt, ODER?

Solange du während deiner Arbeitszeit eine Leistung für den Arbeitgeber erbringst, auch wenn es sich um eine geistige Schöpfung handelt, gehen die Rechte daran meiner Meinung nach an den Arbeitgeber über. Ein Forscher, der in einem Pharmaunternehmen arbeitet und ein neues Medikament entdeckt, nimmt die Rechte daran ja auch nicht mit, wenn er die Firma wechselt.

> Würde mich arg stören, die Tatsache, dass ich dort eingestellt wwerden ne Seite schreibe und dann wider gehen darf???
> (Um es mal übertrieben auszudrücken)

Naja, sie werden dir ja auch irgendeine Art von Gehalt gezahlt haben, oder?

MfG,
*Pank

Rechtsfrage zu Eigentum

Der folgende Beitrag wurde am 13. 10. 2006, 09:52 Uhr von Tom veröffentlicht.

Hello,

> Solange du während deiner Arbeitszeit eine Leistung für den Arbeitgeber erbringst, auch wenn es sich um eine geistige Schöpfung handelt, gehen die Rechte daran meiner Meinung nach an den Arbeitgeber über. Ein Forscher, der in einem Pharmaunternehmen arbeitet und ein neues Medikament entdeckt, nimmt die Rechte daran ja auch nicht mit, wenn er die Firma wechselt.

Hier gilt das Arbeitnehmer-Erfinder-Recht.
Wenn es sich um das direkte Berufsumfeld und den Arbeitsauftrag des Betroffenen handelt, wären die Rechte durch tarifgerechte Bezahlung übertragen (Urheberrecht, Erfinderrecht)
Wenn es sich um eine Entdeckung/Erfindung neben der eigentlichen Aufgabe handelt, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Erwerb der Verwertung (sehr begünstigt) und auf (großzügigie) Erstattung der Kosten, sollten seine Ressourcen dafür genutzt worden sein...

Das Patent verbleibt aber ggf. mit allen Rechten beim Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber keinen Wert darauf legt.




Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom
--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau

Rechtsfrage zu Eigentum

Der folgende Beitrag wurde am 13. 10. 2006, 09:21 Uhr von Tom veröffentlicht.

Hello,

grundsätzlich hast Du als Urheber einer solchen Leistung erstmal die Rechte (das Urheberrecht sowieso). Um die Rechte abzutreten, musst Du "angemessen" und/oder "tariflich" bezahlt worden sein. Wenn ich das Gesetz hier richtig interpretiere, muss diese Bezahlung auch tatsächlich erfolgt sein, also nicht nur versrprochen.

Das ändert nichts an der Tatsacche, dass Du deinem Arbeitgeber während der Arbeitszeit eine Leistung schuldest, auf die er Dich in Anspruch nehmen kann. Damit wird aber nicht automatisch Alles und Jedes Eigentum deines Arbeitgebers, was Du in der Arbeitszeit erzeugt hast. Deine Exkremente z.B. darf er nicht für seine Zwecke verwenden, wenn dies nicht ausdrücklich Bestandteil der geschuldeten Leistung ist. Wenn Du Materialen des Arbeitgebers verwendet hast, entsteht für ihn ein Rückbehaltungsrecht an Deiner Leistung, aber keinesfalls ein Eigentum.

Ich bin lange genug Arbeitgeber gewesen, um so einige "nette Tricks" und "Auslegungen" kennengelernt zu haben. Ist übrigens zu empfehlen: Bevor man Angestellter in gehobener Stelle wird, sollte man Arbeitgeber gewesen sein.EDann kann man seine Rechte viel besser durchsetzen ;-)




Harzliche Grüße vom Berg
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Tom
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Rechtsfrage zu Eigentum

Der folgende Beitrag wurde am 13. 10. 2006, 10:21 Uhr von schwarze Piste veröffentlicht.

Tachchen!

Hat der Arbeitgeber dich bezahlt, damit do sowas machst oder während du
sowas gemacht hast? Produziert der Arbeitgeber grundsätzlich IT-Lösungen
oder verkauft er eher Fotozubehör im Onlinevertrieb?
Ist dir die Software den Ärger wert, den es auslösen kann, wenn du offen
angibst, bei deinem Arbeitgeber gearbeitet zu haben, aber nicht für ihn?

Gruß

Die schwarze Piste
--
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Smartbytes Webdesign in Oberhausen

Rechtsfrage zu Eigentum

Der folgende Beitrag wurde am 13. 10. 2006, 10:35 Uhr von RuD veröffentlicht.

Seid gegrüßt!

> Tachchen!
>
> Hat der Arbeitgeber dich bezahlt, damit do sowas machst oder während du
> sowas gemacht hast? Produziert der Arbeitgeber grundsätzlich IT-Lösungen
> oder verkauft er eher Fotozubehör im Onlinevertrieb?
> Ist dir die Software den Ärger wert, den es auslösen kann, wenn du offen
> angibst, bei deinem Arbeitgeber gearbeitet zu haben, aber nicht für ihn?
>
> Gruß
>
> Die schwarze Piste

Nein der Arbeitgeber ist Autoteilehändler und ich bin eigentlich "fürs Büro eingestellt". Aber da ich Seitenschreiben auch "bringe", kann ich dass ja nebenbei (das nebenbei existiert NICHT - das nebenbei ist fast ausschließlich nach der Arbeitszeit zu hause) noch ma schnell son paar Seiten zusammenschmeißen.


--
Bis Später
    
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Der folgende Beitrag wurde am 13. 10. 2006, 11:00 Uhr von schwarze Piste veröffentlicht.

Tachchen!

> Aber da ich Seitenschreiben auch "bringe", kann ich dass ja nebenbei (das nebenbei existiert NICHT - das nebenbei ist fast ausschließlich nach der Arbeitszeit zu hause) noch ma schnell son paar Seiten zusammenschmeißen.

Wenn ich das richtig verstehe, hattest du also die Weisung vom Arbeitgeber,
eine Website mit Shop zu erstellen ... und hast das auch brav gemacht.

Darüber hinaus hast du dich vom Spaß an diesem Projekt übermannen lassen
und zu Hause privat weiter für deinen Chef gearbeitet.
Da sollte man wohl dem Chef zu seinen Motivationsfähigkeiten gratulieren.

Selbst wenn man dir deine Heimarbeit - sehr praxisfern - als Arbeitszeit
anrechnen würde, hast du wohl nicht darauf geachtet, sie abzufeiern. ;-)

Gruß

Die schwarze Piste
--
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Rechtsfrage zu Eigentum

Der folgende Beitrag wurde am 13. 10. 2006, 11:11 Uhr von RuD veröffentlicht.

Seid gegrüßt!

> Tachchen!
>
> > Aber da ich Seitenschreiben auch "bringe", kann ich dass ja nebenbei (das nebenbei existiert NICHT - das nebenbei ist fast ausschließlich nach der Arbeitszeit zu hause) noch ma schnell son paar Seiten zusammenschmeißen.
>
> Wenn ich das richtig verstehe, hattest du also die Weisung vom Arbeitgeber,
> eine Website mit Shop zu erstellen ... und hast das auch brav gemacht.
>
> Darüber hinaus hast du dich vom Spaß an diesem Projekt übermannen lassen
> und zu Hause privat weiter für deinen Chef gearbeitet.
> Da sollte man wohl dem Chef zu seinen Motivationsfähigkeiten gratulieren.
>
> Selbst wenn man dir deine Heimarbeit - sehr praxisfern - als Arbeitszeit
> anrechnen würde, hast du wohl nicht darauf geachtet, sie abzufeiern. ;-)

Ich habe zwar aus - wie du es so schöne sagst- Motivation zu hause gearbeitet. Aber auch aus Zeitmangel - wie schon gesagt ich habe "den normalen Büroalltag" abgearbeitet und die Seite "wenn ich mal Zeit habe" -- die hatte ich nur so gut wie nie. und die Seite mußte ja auch fertig werden. Also blieb mir (fast) nichts anderes übrig.

Und ja ich habe die Zeit nicht "abgefeiert", weil Arbeitszeit zu Hause (nicht laut Arbeitsvertrag, sondern laut Absprache) nicht als Arbeitszeit gilt.
--
Bis Später
    
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Der folgende Beitrag wurde am 13. 10. 2006, 11:33 Uhr von schwarze Piste veröffentlicht.

Tachchen!

> Und ja ich habe die Zeit nicht "abgefeiert", weil Arbeitszeit zu Hause (nicht laut Arbeitsvertrag, sondern laut Absprache) nicht als Arbeitszeit gilt.

Aus meiner Sicht hast du damit deine Situaion ganz gut zusammengefasst.
Mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Gruß

Die schwarze Piste
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Der folgende Beitrag wurde am 13. 10. 2006, 18:56 Uhr von RuD veröffentlicht.

Seid gegrüßt!


> Mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Die da wären?
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