wooki: In Adressleiste nur Domain, nicht Verzeichnisse/Dateien anzeigen

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In Adressleiste nur Domain, nicht Verzeichnisse/Dateien anzeigen

wooki
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    Sven Rautenberg
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      wooki
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        Cybaer
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            wahsaga
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              Mehr als eine Frage pro Posting?

              O'Brien
              • menschelei
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                wahsaga
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                                Impressumspflicht, Nachhaltigkeit

                                O'Brien
                                • recht
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                                  Andreas Schneider
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                                Anbieterkennung nach TDG/MDStV

                                Siechfred
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                                                              Cybaer
  2. -1
    wooki
    1. 0
      wahsaga
  3. 0
    Detlef G.

Ich hatte bereits danach gesucht und nur eine Frame Methode gefunden, welche bei mir aber nicht funtkioniert, da es bei mir wie folgt aufgebaut ist):
Ich besitze 2 Domains:

    1. Domain Privater Vor- und Nachname (besitze ich schon länger, für Bekannte und Freunde, die meinen echten Namen kennen)
    1. Domain Nickname (neu dazubestellt für fremde Personen, welche meinen echten Namen nicht sofort wissen sollten)

Ich habe ein CMS (Joomla) auf der 1. Domain installiert (in einem Unterverzeichnis) und möchte nun mit der 2. Domain auf dieses CMS zugreifen, ohne dass in der Adressleiste der Pfad von der 1. Domain zu sehen ist (also die ganze Zeit nur die 2. Domain)

Aufbau der Seite:
Ich besitze zusätzlich ein "Klicke hier zum Eintreten"-Bild welches zuerst geklickt werden muss (liegt im Root Verzeichnis) und dann in den Ordner /joomla/ (1. Domain) weiterleitet

Nun die große Frage:
Gibt es ein Javascript (o.ä.) welches mir diese Möglichkeit bietet bei der 2. Domain anonym zu bleiben?

PS: Fall in der Statusleiste der Name steht ist dies nicht weiter schlimm, da die meisten Besucher das ehnicht merken ;)

  1. Moin!

    Gibt es ein Javascript (o.ä.) welches mir diese Möglichkeit bietet bei der 2. Domain anonym zu bleiben?

    Hast du schon mal bei der Denic nach deiner "anonymen" Domain gesucht? Da steht höchstwahrscheinlich dein echter Name drin. Und schon entfällt die zwingende Notwendigkeit für dich, deine erste Domain streng geheim zu halten.

    Was hindert dich daran, einfach das CMS auf der zweiten Domain verfügbar zu machen?

    - Sven Rautenberg

    --
    My sssignature, my preciousssss!
    1. Moin!

      Gibt es ein Javascript (o.ä.) welches mir diese Möglichkeit bietet bei der 2. Domain anonym zu bleiben?

      Hast du schon mal bei der Denic nach deiner "anonymen" Domain gesucht? Da steht höchstwahrscheinlich dein echter Name drin. Und schon entfällt die zwingende Notwendigkeit für dich, deine erste Domain streng geheim zu halten.

      Was hindert dich daran, einfach das CMS auf der zweiten Domain verfügbar zu machen?

      • Sven Rautenberg

      Danke für die Antwort, ich weiß per Whois abfrage etc. ist dies möglich (soll es auch aus rechtlichten Gründen) aber ich möchte dem normalen "unerfahrenen" Benutzer nicht die möglichkeit bieten meinen Namen sofort zu finden (Erfahrene, wie du, würden da trotzdem einen Weg finden)

      Aber trotzdem vielen dank

      1. Hi,

        Danke für die Antwort, ich weiß per Whois abfrage etc. ist dies möglich (soll es auch aus rechtlichten Gründen) aber ich möchte dem normalen "unerfahrenen" Benutzer nicht die möglichkeit bieten meinen Namen sofort zu finden

        Und deswegen hat der Gesetzgeber ein leicht erreichbares Impressum vorgeschrieben, damit *jeder Depp* auf Anhieb und ohne Fachwissen deinen Namen, Anschrift etc. nachlesen kann. Solltest Du aufs Impressum verzichten, dann wäre es ziemlich dumm zu glauben, daß ein Abmahnanwalt nicht Frames auflösen oder mit whois umgehen kann.

        Gruß, Cybaer

        --
        Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
        1. Hi,

          Danke für die Antwort, ich weiß per Whois abfrage etc. ist dies möglich (soll es auch aus rechtlichten Gründen) aber ich möchte dem normalen "unerfahrenen" Benutzer nicht die möglichkeit bieten meinen Namen sofort zu finden

          Und deswegen hat der Gesetzgeber ein leicht erreichbares Impressum vorgeschrieben, damit *jeder Depp* auf Anhieb und ohne Fachwissen deinen Namen, Anschrift etc. nachlesen kann. Solltest Du aufs Impressum verzichten, dann wäre es ziemlich dumm zu glauben, daß ein Abmahnanwalt nicht Frames auflösen oder mit whois umgehen kann.

          Gruß, Cybaer

          Achso ich möchte denen, die es interessiert ja ermöglichen durch Whois meinen Namen etc. herrauszufinden nur ich will einem "kurzbesucher" nun nicht die möglichkeit geben sofort meinen vor und zu namen zu kennen, wie soll ich dies denn nun machen?

          1. hi,

            zitiere bitte sinnvoll!

            nur ich will einem "kurzbesucher" nun nicht die möglichkeit geben sofort meinen vor und zu namen zu kennen, wie soll ich dies denn nun machen?

            Hast du Svens zweiten Einwand (bzw. Rückfrage) beachtet?

            gruß,
            wahsaga

            --
            /voodoo.css:
            #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
            1. Hi wahsaga,

              Hast du Svens zweiten Einwand (bzw. Rückfrage) beachtet?

              dies scheint ein generelles Problem zu sein; die Menschen sind anscheinend nicht mehr in der Lage, mehr als eine Frage bzw. einen Sachverhalt pro Posting bzw. E-Mail zu verarbeiten - oder aber sie wollen es nicht. (Ich tendiere allerdings eher zur ersten Möglichkeit.)

              Wie oft habe ich schon Anfragen per E-Mail geschrieben bezüglich der Eigenschaften eines Produktes o.ä., und allzu häufig wurde nur die erste Frage beantwortet. Selbst eine Nummerierung der Fragen half nichts. Also entweder wird meine böse Aura auch per E-Mail übertragen oder aber "Wir sind blöd"?

              Schönen Sonntag noch!
              O'Brien

              --
              Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
              1. hi,

                dies scheint ein generelles Problem zu sein; die Menschen sind anscheinend nicht mehr in der Lage, mehr als eine Frage bzw. einen Sachverhalt pro Posting bzw. E-Mail zu verarbeiten

                Hängt sicher auch mit der denkbefreiten Art zu Zitieren zusammen.

                Wer ordentlich zitiert, beschäftigt sich beinahe automatisch noch mal mit den einzelnen Teilen der Antwort des Vorposters - aber wer seine Antwort nur über oder unter ein Fullquote schreibt ...

                gruß,
                wahsaga

                --
                /voodoo.css:
                #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
              2. Hallo.

                die Menschen sind anscheinend nicht mehr in der Lage, mehr als eine Frage bzw. einen Sachverhalt pro Posting bzw. E-Mail zu verarbeiten - oder aber sie wollen es nicht. (Ich tendiere allerdings eher zur ersten Möglichkeit.)

                Wie lautete noch gleich die zweite?
                MfG, at

                1. Hi at,

                  die Menschen sind anscheinend nicht mehr in der Lage, mehr als eine Frage bzw. einen Sachverhalt pro Posting bzw. E-Mail zu verarbeiten - oder aber sie wollen es nicht. (Ich tendiere allerdings eher zur ersten Möglichkeit.)

                  Wie lautete noch gleich die zweite?

                  die zweite was?

                  Schönen Sonntag noch!
                  O'Brien

                  --
                  Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um doe Pointe zu zerreden!"
                  1. Hallo.

                    die Menschen sind anscheinend nicht mehr in der Lage, mehr als eine Frage bzw. einen Sachverhalt pro Posting bzw. E-Mail zu verarbeiten - oder aber sie wollen es nicht. (Ich tendiere allerdings eher zur ersten Möglichkeit.)

                    Wie lautete noch gleich die zweite?

                    die zweite was?

                    Zweite?
                    MfG, at

            2. Hast du Svens zweiten Einwand (bzw. Rückfrage) beachtet?

              ja habe ich allerdings wurde meine Frage nicht beantwortet. Mir ist sehr wohl klar das man das "einsehen" kann, nur ich möchte nicht das jeder sofort anhand der Domain sieht wer der Besitzer ist. Kurzbesucher schauen nunmal nicht alles an ;)

              1. Hi,

                Hast du Svens zweiten Einwand (bzw. Rückfrage) beachtet?

                ja habe ich allerdings wurde meine Frage nicht beantwortet. Mir ist sehr wohl klar das man das "einsehen" kann, nur ich möchte nicht das jeder sofort anhand der Domain sieht wer der Besitzer ist. Kurzbesucher schauen nunmal nicht alles an ;)

                was hat dein jetziger Einwand mit Svens Frage zu tun? Ich zitiere ihn mal:
                "Was hindert dich daran, einfach das CMS auf der zweiten Domain verfügbar zu machen?"

                Gibt es deinerseits eine Antwort auf diese durchaus sinnvolle Frage?

                Schönen Sonntag noch!
                O'Brien

                --
                Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
                1. "Was hindert dich daran, einfach das CMS auf der zweiten Domain verfügbar zu machen?"

                  Ja und wie soll ich dies machen? Ich hab keine Lust 2 Ordner anzulegen, da ich bei einen CMS bleiben möchte und den kurzbesuchern nur nicht meine Hauptdomain zeigen möchte

                  1. Hi,

                    "Was hindert dich daran, einfach das CMS auf der zweiten Domain verfügbar zu machen?"

                    Ja und wie soll ich dies machen? Ich hab keine Lust 2 Ordner anzulegen, da ich bei einen CMS bleiben möchte und den kurzbesuchern nur nicht meine Hauptdomain zeigen möchte

                    das hängt von den technischen Gegebenheiten ab. Du könntest z.B. beide Domains auf das gleiche Verzeichnis auf dem Webserver zeigen lassen, dann bleibt der jeweilige Domainname in der Adressleiste stehen, aber der Inhalt ist bei beiden identisch.

                    Wenn du uns sagst, wo das Problem genau liegt und welche technischen Voraussetzungen du hast, kann dir bestimmt geholfen werden.

                    Schönen Sonntag noch!
                    O'Brien

                    --
                    Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
                    1. Wenn du uns sagst, wo das Problem genau liegt und welche technischen Voraussetzungen du hast, kann dir bestimmt geholfen werden.

                      Mittlerweile habe ich eine Hilfe gefunden, da das CMS nur mit einer Domain kompatibel ist (und diese auch beim Menüklick aufgerufen wird) ich habe nun die Iframe Methode genommen und diese ist vollkommend ausreichend, ebenfall habe ich das "Impressum" ergätzt (wusste nicht das dies zwingend ist, danke für den Hinweiß ;-) )

                      1. Hi wooki,

                        Mittlerweile habe ich eine Hilfe gefunden, da das CMS nur mit einer Domain kompatibel ist (und diese auch beim Menüklick aufgerufen wird) ich habe nun die Iframe Methode genommen und diese ist vollkommend ausreichend,

                        prima, dann hast du ja eine Lösung gefunden.

                        ebenfall habe ich das "Impressum" ergätzt (wusste nicht das dies zwingend ist, danke für den Hinweiß ;-) )

                        Und der Hinschwarz hat dir nicht geholfen? ;)

                        Bez. Impressum ist natürlich zwischen rein privaten und gewerblich genutzten Websites zu unterscheiden, aber das weißt du vermutlich jetzt auch.

                        Schönen Sonntag noch!
                        O'Brien

                        --
                        Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
                        1. Hi,

                          Bez. Impressum ist natürlich zwischen rein privaten und gewerblich genutzten Websites zu unterscheiden, aber das weißt du vermutlich jetzt auch.

                          Unsinn! Es ist zw. "geschäftsmäßiger" (Impressum) und nicht geschäftsmäßiger (kein Impressum) Website zu unterscheiden. Ist sie "geschäftsmäßig" (also dauerhafter Natur), dann ist es egal, ob sie gewerblichen oder privaten Zwecken dient.

                          Gruß, Cybaer

                          --
                          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                          1. Hi Cybaer,

                            Unsinn! Es ist zw. "geschäftsmäßiger" (Impressum) und nicht geschäftsmäßiger (kein Impressum) Website zu unterscheiden. Ist sie "geschäftsmäßig" (also dauerhafter Natur), dann ist es egal, ob sie gewerblichen oder privaten Zwecken dient.

                            deinem Text kann ich folgende Aussagen entnehmen:

                            1. "geschäftsmäßig" = mit Impressum (OK)

                            2. "nicht geschäftsmäßig" = kein Impressum (OK)

                            3. "geschäftsmäßig" => dauerhafter Natur (wieso gilt diese Folgerung?)

                            4. "geschäftsmäßig" kann gewerblichen oder privaten Zwecken dienen (?)

                            Ich hatte bisher den Kenntnisstand, dass Diensteanbieter geschäftsmäßiger Teledienste ein Impressum vorhalten müssen. Geschäftsmäßig seien diejenigen Angebote, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbracht werden. Mir ist daher nicht klar, wie eine geschäftsmäßig genutzte Website privaten Zwecken dienen kann. Kannst du es mir sagen? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, dazu bin ich schließlich hier.

                            Schönen Sonntag noch!
                            O'Brien

                            --
                            Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um uns belehren zu lassen!"
                            1. Hi,

                              1. "geschäftsmäßig" => dauerhafter Natur (wieso gilt diese Folgerung?)

                              Ist keine Folgerung, eher eine Umschreibung in allgemein verständlicherem Deutsch.

                              1. "geschäftsmäßig" kann gewerblichen oder privaten Zwecken dienen (?)

                              Ja. Du hast "geschäftsmäßig" mit "gewerbsmäßig" verwechselt.

                              Geschäftsmäßig seien diejenigen Angebote, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbracht werden. Mir ist daher nicht klar, wie eine geschäftsmäßig genutzte Website privaten Zwecken dienen kann. Kannst du es mir sagen?

                              Ja, aber Du hast es doch selbst zitiert: "Geschäftsmäßig" = "aufgrund nachhaltiger Tätigkeit", oder mit anderen Worten: wenn die Site von "dauerhafter Natur" ist. :)

                              Will heißen: Wenn Du z.B. für 'ne Woche eine Website online stellst, ist ein Impressum keine Pflicht. Hast Du vor, daß deine Website nachhaltig/dauerhaft/über einen längeren Zeitraum erreichbar ist, dann ist ein Impressum Pflicht. Ob Du die Website gewerbsmäßig (also z.B. als Online-Shop) oder privat ("Hallo, ich bin der O'Brien!") nutzt, spielt dabei keine Rolle. Das Kriterium ist, wie Du richtigerweise zitiert hast, nur die Nachhaltigkeit!

                              Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, dazu bin ich schließlich hier.

                              Dann sind wir schon zu zweit. ;-)

                              Gruß, Cybaer

                              PS: "Aufgrund nachhaltiger Tätigkeit" bedeutet *nicht*, daß die "Tätigkeit" etwas gewerbliches/berufliches ist. Und "mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht" bedeutet *nicht*, daß es sich um z.B. einen Online-Shop handelt, aber Du noch nicht weißt, ob Du mit deinem Online-Shop Geld verdienen oder eigentlich nur Geld verlieren möchtest. ;-)

                              --
                              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                              1. Hi Cybaer,

                                Geschäftsmäßig seien diejenigen Angebote, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbracht werden. Mir ist daher nicht klar, wie eine geschäftsmäßig genutzte Website privaten Zwecken dienen kann. Kannst du es mir sagen?

                                Ja, aber Du hast es doch selbst zitiert: "Geschäftsmäßig" = "aufgrund nachhaltiger Tätigkeit",

                                so weit i.O., aber

                                oder mit anderen Worten: wenn die Site von "dauerhafter Natur" ist. :)

                                kann ich nicht ganz nachvollziehen. In http://www.lexexakt.de/glossar/geschaeftsmaessigeteledienste.php heißt es zum Thema "geschäftsmäßig":
                                "Nach a.A. wenn der Anbieter in der Absicht handele, nachhaltig Einnahmen zu erzielen oder die nachhaltige Erzielung von Einnahmen unter Zuhilfenahme von Telediensten zu fördern."

                                Auch weitere Recherchen ergaben für mich bisher nicht die eindeutige Zuordnung zwischen "geschäftsmäßig" und "dauerhaft". Auch in http://www.jurpc.de/aufsatz/20020076.htm (unter Bezug auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Bundesratsdrucksache BR 136/01 vom 16.02.2001, S. 34.) finde ich den Hinweis darauf, dass der Begriff "geschäftsmäßig" den Anwendungsbereich auf kommerzielle Teledienste eingrenzt. Ich habe den Eindruck, dass die Begriffe "nachhaltig" und "dauerhaft" in diesem Zusammenhang auf keinen Fall synonym verwendet werden dürfen, sondern hier "nachhaltig" eine Teilmenge von "dauerhaft" ist.

                                Will heißen: Wenn Du z.B. für 'ne Woche eine Website online stellst, ist ein Impressum keine Pflicht.

                                Selbst dann nicht, wenn es sich um eine Kurzzeitaktion im Rahmen meines Gewerbes "O'Briens Resterampe" handelt, bei der ich nur über diese Website 1000 Autos zu Schleuderpreisen verticke?

                                Schönen Sonntag noch!
                                O'Brien

                                --
                                Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
                                1. Hallo O'Brien,

                                  Auch weitere Recherchen ergaben für mich bisher nicht die eindeutige Zuordnung zwischen "geschäftsmäßig" und "dauerhaft". Auch in http://www.jurpc.de/aufsatz/20020076.htm (unter Bezug auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Bundesratsdrucksache BR 136/01 vom 16.02.2001, S. 34.) finde ich den Hinweis darauf, dass der Begriff "geschäftsmäßig" den Anwendungsbereich auf kommerzielle Teledienste eingrenzt. Ich habe den Eindruck, dass die Begriffe "nachhaltig" und "dauerhaft" in diesem Zusammenhang auf keinen Fall synonym verwendet werden dürfen, sondern hier "nachhaltig" eine Teilmenge von "dauerhaft" ist.

                                  Das kann man auch anders interpretieren.

                                  Grüße
                                  Andreas

                                  --
                                  Oh my God! What did you do to the cat? It looks half-dead!
                                  (Schroedinger's Wife)
                                  1. Hi,

                                    Das kann man auch anders interpretieren.

                                    Diese Interpretation ist kürzer, scheint mir aber sinnvoller zu sein. :-)

                                    Gruß, Cybaer

                                    --
                                    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                                2. Hi,

                                  kann ich nicht ganz nachvollziehen.

                                  Macht nichts. :)

                                  In dem von dir verlinkten Text heißt es ja auch gleich im ersten Satz: "Da es an einer gesetzlichen Definition fehlt ist der Begriff umstritten".

                                  Zwar ist der Begriff nicht exakt definiert, jedoch haben halt Gerichte im "Real-Life" (ich glaube, Finanzgerichte) das geschäftsmäßig halt so "definiert".

                                  Üblicherweise gilt aber, sofern keine explizite andere Gesetzeslage/Rechtsprechung vorliegt, die derzeitige Rechtsprechung, auch wenn sie sich auf Nicht-Internet-Recht bezieht.

                                  Nun gibt es Juristen, die sagen, das Internet ist speziell und was das nicht explizit geregelt ist, ist als rechtlich unsicher anzusehen. Du findest aber mehr Juristen, die sagen, daß das Internet kein spezieller Rechtsraum ist, und bisherige Gesetze/Rechtsprechung im Zweifel analog anzuwenden sei.

                                  Auch in http://www.jurpc.de/aufsatz/20020076.htm (unter Bezug auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Bundesratsdrucksache BR 136/01 vom 16.02.2001, S. 34.) finde ich den Hinweis darauf, dass der Begriff "geschäftsmäßig" den Anwendungsbereich auf kommerzielle Teledienste eingrenzt.

                                  Das ist die Meinung eines Juristen. Andere haben andere Meinungen. So ist das nun mal ...

                                  ... bis es der Gesetzgeber hinreichend klärt (naturgemäß unwahrscheinlich ;->) oder eben ein Gericht. Und Gerichte orientieren sich im Zweifel gerne an bestehenden Urteilen - auch jenseits des Internetrechts. :) (übrigens schön zu sehen an der Urheberrechtssprechung, die eigentlich auch keiner "Klarstellung bedurft hätte - aber schön, daß wir jetzt diesbezügl. klarere (und längere) Gesetze haben, die auch nichts geändert haben.)

                                  BTW: Es ist natürlich prinzipiell sinnvoller, sich fundiert über Gesetzestexte auzulassen, als über deren Entwürfe.

                                  Aber der Autor verweist ja selbst auch auf die entsprechende Position ("Der Begriff der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit geschäftlicher Tätigkeit ist vor allem den Steuerrechtlern gut bekannt: Im Einkommenssteuerrecht ist eine nachhaltige Tätigkeit eine solche, die subjektiv von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und sich objektiv durch Wiederholung als nachhaltig darstellt").

                                  Und seinen Ausführungen (bzw. der Abwägung seiner durchaus gegensätzlichen Ausführungen) kann man folgen, muß man jedoch nicht (s.o.). Er beleuchtet die Thematik ja durchaus von mehreren Seiten, zieht dann aber letztendlich ja den "Hintergrund der Entstehung und der Zielsetzung des Gesetzes" als Begründung für seine Auffassung heran, weil es ihm (bzw. der Argumentation) an expliziter Definition und Schlüssigkeit mangelt. Das ist dann doch ziemlich vage! Über Hintergrund und Entstehung des Gesetzes kann man sicherlich einiges spekulieren. Ob dafür ein Jurist, bekanntermaßen sind Juristen ja erwiesene Internet-Spezialisten, geeignet ist: nun ja. >:-> Z.B. kann man bei Hintergrund/Zielsetzung auch ans Medienrecht denken: Jedermann via Impressum einfach eine Anlaufstelle für Gegendarstellungen/rechtliche Maßnahmen gegen, auch privat, verbreitete (Falsch-)Informationen zu geben. Da hat es sich was mit "gewerbsmäßiger" Nutzung, wenn Du unter dem Deckmäntelchen der Anonymität ("ist doch privat") zum Verleumder wirst. Nicht jeder betreibt, wie mitunter die Bild-Zeitung, die Lüge gewerbsmäßig! >:->

                                  Und schwups, ist seine (Nicht-)Argumentation ziemlich, ähm, zusammengebrochen.

                                  Ich habe den Eindruck, dass die Begriffe "nachhaltig" und "dauerhaft" in diesem Zusammenhang auf keinen Fall synonym verwendet werden dürfen, sondern hier "nachhaltig" eine Teilmenge von "dauerhaft" ist.

                                  ?

                                  Selbst dann nicht, wenn es sich um eine Kurzzeitaktion im Rahmen meines Gewerbes "O'Briens Resterampe" handelt, bei der ich nur über diese Website 1000 Autos zu Schleuderpreisen verticke?

                                  Ja. Laut dem von dir zitieren Juristen ist dem so. :) Allerdings mußt als Verkäufer nach BGB so oder so *deutlich* auf das Widerrufsrecht hinweisen (wozu wiederum eine Adresse gehört, wo man widerrufen kann 8-)). Tut der Geschäftsmann das nicht, dann hat der Verbraucher automatisch unbegrenztes Widerrufsrecht. Also auch unter diesem Gesichtspunkt ist der Artikel wohl ziemlich, ähm, flach ...

                                  Gruß, Cybaer

                                  --
                                  Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                                  1. Hi,

                                    habe noch nicht alles gelesen (da gehe ich mal heute Abend dran). Nur eins ist mir mal wieder klar geworden: Wer zum Teufel hat bloß den Juristen erfunden? Ich weiß schon, warum ich i.d.R. viel Abstand von solchen Leuten halte und mich in Sachen wie hier lieber dreimal zu viel absichere als einmal zu wenig ...

                                    Danke jedenfalls an euch beide für die Aufklärung.

                                    Schönen Sonntag noch!
                                    O'Brien

                                    --
                                    Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
                              2. Hell-O!

                                1. "geschäftsmäßig" => dauerhafter Natur (wieso gilt diese Folgerung?)
                                  Ist keine Folgerung, eher eine Umschreibung in allgemein verständlicherem Deutsch.

                                Die aber eher irre- denn zielführend ist, es fehlt die Einnahmeerzielungsabsicht. "Mein Haus, mein Auto, mein Hund"-Seiten sind auch dauerhafter Natur. Die Merkmale können unterschiedlich stark ausgeprägt sein, entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse. Ich würde mich übrigens bei der Beantwortung der Frage "geschäftsmäßig" auf die sehr umfangreiche Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft stützen.

                                Will heißen: Wenn Du z.B. für 'ne Woche eine Website online stellst, ist ein Impressum keine Pflicht.

                                Ebenso pauschal wie falsch.

                                Hast Du vor, daß deine Website nachhaltig/dauerhaft/über einen längeren Zeitraum erreichbar ist, dann ist ein Impressum Pflicht. Ob Du die Website gewerbsmäßig (also z.B. als Online-Shop) oder privat ("Hallo, ich bin der O'Brien!") nutzt, spielt dabei keine Rolle. Das Kriterium ist, wie Du richtigerweise zitiert hast, nur die Nachhaltigkeit!

                                Wie kommst du denn nur darauf? Oder lässt du dich vielleicht vom MDStV fehlleiten? Dieser erfordert aber keine "Geschäftsmäßigkeit", eine Anbieterkennung ist *immer* Pflicht. Erst für die Frage, was in der Anbieterkennung nach dem MDStV stehen muss, kommt es auf die Geschäftsmäßigkeit an.

                                Siechfred

                                --
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                                1. Hi Siechfred,

                                  Hell-O!

                                  :)

                                  [viel Text]

                                  Du darfst mich Urban Priol nennen, so stehen mir jetzt die Haare zu Berge. Kann denn unser Gesetzgeber nicht mal so richtig eindeutige Gesetze geben? Obwohl es selbst dann wahrscheinlich wieder diverse Winkelschnäpse gibt, die auch daran noch herumdeuteln würden ...

                                  Schönen Sonntag noch!
                                  O'Brien

                                  --
                                  Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu lesen und zu lernen und zu lesen und zu lernen und ...!"
                                2. Hi,

                                  Die aber eher irre- denn zielführend ist, es fehlt die Einnahmeerzielungsabsicht.

                                  Einnahmeerzielungsabsicht -> gewerbsmäßig.

                                  Ich würde mich übrigens bei der Beantwortung der Frage "geschäftsmäßig" auf die sehr umfangreiche Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft stützen.

                                  Das sehe ich auch so.

                                  Will heißen: Wenn Du z.B. für 'ne Woche eine Website online stellst, ist ein Impressum keine Pflicht.
                                  Ebenso pauschal wie falsch.

                                  Ergänze: Eine Website gemäß TDG

                                  Wie kommst du denn nur darauf?

                                  Lesen.

                                  Oder lässt du dich vielleicht vom MDStV fehlleiten?

                                  Nein.

                                  Gruß, Cybaer

                                  --
                                  Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                                  1. Hell-O!

                                    Die aber eher irre- denn zielführend ist, es fehlt die Einnahmeerzielungsabsicht.
                                    Einnahmeerzielungsabsicht -> gewerbsmäßig.

                                    Schon wieder falsch, Voraussetzung für "geschäftsmäßig" sind die Merkmale "Nachhaltigkeit" *und* "Einnahmeerzielungsabsicht". Letztere ist nicht mit der "Gewinnerzielungsabsicht" zu verwechseln.

                                    Will heißen: Wenn Du z.B. für 'ne Woche eine Website online stellst, ist ein Impressum keine Pflicht.
                                    Ebenso pauschal wie falsch.
                                    Ergänze: Eine Website gemäß TDG

                                    Auch dann wäre es falsch weil zu pauschal.

                                    Oder lässt du dich vielleicht vom MDStV fehlleiten?
                                    Nein.

                                    Dann scheinen wir aneinander vorbeizureden, denn der ein oder andere Punkt deiner Postings ist definitiv nur die halbe Wahrheit oder sogar falsch.

                                    Siechfred

                                    --
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                                    1. Hi,

                                      Einnahmeerzielungsabsicht -> gewerbsmäßig.
                                      Schon wieder falsch, Voraussetzung für "geschäftsmäßig" sind die Merkmale "Nachhaltigkeit" *und* "Einnahmeerzielungsabsicht".

                                      Da gibt es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen.

                                      Letztere ist nicht mit der "Gewinnerzielungsabsicht" zu verwechseln.

                                      AFAIK nehmen die Gerichte an, daß, zumindest auf Dauer, bei einer "Einnahmeerzielungsabsicht" automatisch auch eine "Gewinnerzielungsabsicht" vorliegt.

                                      Ergänze: Eine Website gemäß TDG
                                      Auch dann wäre es falsch weil zu pauschal.

                                      Das sieht der "O'Briens Jurist" nicht so. :)

                                      Nun gut, wie ich schrieb, teile ich seine Auffassungen ja ohnehin nicht ... :)

                                      Dann scheinen wir aneinander vorbeizureden,

                                      Ich weiß nicht, wovon Du redest. Ich rede von Websites gemäß TDG, und daß diese, auch bei "privater Nutzung", eines Impressums bedürfen - sofern das Angebot nachhaltig (im Sinne von "dauerhaft") ist.

                                      Daß Gerichte (im Nicht-Internetrecht) bislang durchaus zw. Nachhaltigkeit (im Sinne von "dauerhaft") und irgendwelchen kommerziellen Aktivitäten (egal ob mit "Einnahmeerzielungsabsicht", "Gewinnerzielungsabsicht" oder was auch immer) unterscheiden, habe ich seit Beginn der Diskussionen um das Thema Impressumspflicht gemäß TDG mehrfach von qualifizierter Seite gelesen (oder meine das zumindest >;->). Das Ergebnis dieser Aussagen erscheint mit logisch und nachvollziehbar, die Diskussion mithin abgeschlossen - jedenfalls bis neue Argumente auftauchen, die ich bislang jedoch nicht gesehen habe (auch in diesem Thread nebst verlinkten Quellen nicht).

                                      Impressumspflicht

                                      "Andreas' Juristen" (Impressumspflicht) heben ja auch auf diese Erfahrung ab (also, daß entsprechende Bewertungen von Gerichten auch zukünftig zu erwarten sind), und raten daher auch bei privaten Sites zum Impressum.

                                      Wenn Du jetzt neue, qualifizierte, dem widersprechende Aspekte in die Diskussion einführen möchtest, dann tue das bitte.

                                      Gruß, Cybaer

                                      --
                                      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                                      1. Einnahmeerzielungsabsicht -> gewerbsmäßig.
                                        Schon wieder falsch, Voraussetzung für "geschäftsmäßig" sind die Merkmale "Nachhaltigkeit" *und* "Einnahmeerzielungsabsicht".
                                        Da gibt es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen.

                                        Das mag sein, du weißt doch: Frage drei Juristen und du bekommst vier verschiedene Antworten :-)

                                        Letztere ist nicht mit der "Gewinnerzielungsabsicht" zu verwechseln.
                                        AFAIK nehmen die Gerichte an, daß, zumindest auf Dauer, bei einer "Einnahmeerzielungsabsicht" automatisch auch eine "Gewinnerzielungsabsicht" vorliegt.

                                        Das wäre mir neu.

                                        Dann scheinen wir aneinander vorbeizureden,
                                        Ich weiß nicht, wovon Du redest. Ich rede von Websites gemäß TDG, und daß diese, auch bei "privater Nutzung", eines Impressums bedürfen - sofern das Angebot nachhaltig (im Sinne von "dauerhaft") ist.

                                        Nein, dem ist m.E. eben nicht so:

                                        "Die Vorschrift gilt nur für geschäftsmäßige Angebote, die aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht abgegeben werden. Sie gilt dagegen nicht für private Gelegenheitsgeschäfte. Gelegentliche An- und Verkäufe z. B. über virtuelle "Schwarze Bretter" unterfallen daher nur dem allgemeinen Recht, so daß etwa bei Vertragsschluß die nach bürgerlichem Recht erforderlichen Angaben zu machen sind."

                                        (Auszug aus BT-Drs. 13/7385)

                                        Wenn du den Satz mal auseinandernimmst, sind hier zwei Merkmale genannt, nämlich "geschäftsmäßig" und "nachhaltig". Für das Vorliegen eines geschäftsmäßigen Angebots ist das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich, gleichwohl muss es sich um ein geschäftsmäßiges Angebot handeln, was m.E. bedeutet, dass der Betreiber Einnahmen erzielen wollen muss. Ist es dann auch noch "auf Dauer" ausgelegt (auch hier genügt die Absicht), gilt § 6 TDG.

                                        Mir ist durchaus bewusst, dass diese Auslegung nicht von allen geteilt wird, aber so ist das bei teleologischen Auslegungen nunmal. Vielleicht mal eine kurze "Pro-und-Kontra-Liste":

                                        Pro Einnahmeerzielungsabsicht:
                                        http://www.realname-diskussion.info/webimp.htm
                                        http://www.jurpc.de/aufsatz/20020076.htm
                                        http://www.dr-bahr.com/faq/faq_rechtderneuenmedien.php#RechtderNeuenMedien_id12
                                        http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_webimpressum.php?we_objectID=341

                                        Kontra Einnahmeerzielungsabsicht:
                                        http://wwwstud.uni-giessen.de/~st8632/misc/jura/impressumspflicht.html
                                        http://www.homolog.de/faq_impressm.htm#geschaeftsmaeszig
                                        http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r36.html

                                        Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil des BVerfG vom 29.07.2004, das sich sehr eingehend mit der Auslegung des Begriffs "Geschäftsmäßigkeit" befasst. Tenor ist, dass es bei derart unbestimmten Rechtsbegriffen darauf ankommt, ob der konkrete Einzelfall dem Schutzzweck eines Gesetzes zuwider läuft.

                                        Wenn Du jetzt neue, qualifizierte, dem widersprechende Aspekte in die Diskussion einführen möchtest, dann tue das bitte.

                                        Ich hoffe, dieser Forderung zumindest ansatzweise nachgekommen zu sein.

                                        Siechfred

                                        --
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                                        1. Hi,

                                          Das mag sein, du weißt doch: Frage drei Juristen und du bekommst vier verschiedene Antworten :-)

                                          Ich lese im selfForum. Und da gilt: Frage keinen Juristen und "er" postet doch! >;->

                                          (Auszug aus BT-Drs. 13/7385)

                                          Nur eine Meinung von denen, die eben dieser Meinung sind. ;-)

                                          Mir ist durchaus bewusst, dass diese Auslegung nicht von allen geteilt wird, aber so ist das bei teleologischen Auslegungen nunmal. Vielleicht mal eine kurze "Pro-und-Kontra-Liste":

                                          Vielen Dank für die Mühe, aber dafür muß ich mir Zeit nehmen. ;-)))

                                          (...) dass es bei derart unbestimmten Rechtsbegriffen darauf ankommt, ob der konkrete Einzelfall dem Schutzzweck eines Gesetzes zuwider läuft.

                                          Damit wären wir wieder bei der letztlichen "Begründung" für die Ablehnung der Impressums-Pflicht seitens "O'Briens Jurist" wg. Sinn und Zweck des Gesetzes (was der sinnvollerweise dann auch gar nicht mehr erläutert >;->). Und dieses Sicht teile ich, *gerade* mit Blick auf den Zweck des Gesetzes, eben in keinster Weise.

                                          Dazu kommt dann noch die entsprechende Begriffsdeutung (wie beschrieben) seitens "Andreas' Juristen", deren Sicht ich *zusätzlich* teile.

                                          Das macht dann nach meiner Sicht immer noch 2:0 *fürs* Impressum (1 wg. Begrifflichkeit, 1 wg. Sinnhaftigkeit), woran sich (die URL-Listen noch nicht bewertend) bislang ...

                                          Wenn Du jetzt neue, qualifizierte, dem widersprechende Aspekte in die Diskussion einführen möchtest, dann tue das bitte.
                                          Ich hoffe, dieser Forderung zumindest ansatzweise nachgekommen zu sein.

                                          ... noch nichts geändert hat.

                                          Gruß, Cybaer

                                          --
                                          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                                          1. Hi Cybaer,

                                            seitens "O'Briens Jurist"

                                            hey hey hey, das ist nicht _mein_ Jurist, es handelt sich nur um _eine_ Quelle, die ich bei meiner Recherche gefunden habe und die meine vorgefasste Meinung bestätigte. Der Autor ist ja nicht der einzige, der seine Meinung zur Impressumspflicht und Geschäftsmäßigkeit im Web zur Schau stellt. Und Siechfred, dessen Kompetenz in rechtlichen Dingen ich bisher immer geschätzt habe, hat uns ja nun auch noch einiges zu lesen an die Hand gegeben. ;)

                                            Wobei die ganze Diskussion nichts an meiner bisherigen Vorgehensweise, lieber doppelt vorsichtig zu sein, geändert hat.

                                            Schönen Sonntag noch!
                                            O'Brien

                                            --
                                            Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
                                          2. (Auszug aus BT-Drs. 13/7385)
                                            Nur eine Meinung von denen, die eben dieser Meinung sind. ;-)

                                            Den Auszug heranzuziehen, ist notwendiger Bestandteil einer teleologischen Auslegung. Diese ist hier einzig und allein zielführend, da es (leider) keine Legaldefinition von "geschäftsmäßig" gibt.

                                            (...) dass es bei derart unbestimmten Rechtsbegriffen darauf ankommt, ob der konkrete Einzelfall dem Schutzzweck eines Gesetzes zuwider läuft.
                                            Damit wären wir wieder bei der letztlichen "Begründung" für die Ablehnung der Impressums-Pflicht seitens "O'Briens Jurist" wg. Sinn und Zweck des Gesetzes (was der sinnvollerweise dann auch gar nicht mehr erläutert >;->). Und dieses Sicht teile ich, *gerade* mit Blick auf den Zweck des Gesetzes, eben in keinster Weise.

                                            Der Schutzzweck des Gesetzes ist "Verbraucherschutz". Recht anschaulich führt es die Begründung zur EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr aus:

                                            Absatz 8:
                                            "Ziel dieser Richtlinie ist es, einen rechtlichen Rahmen zur Sicherstellung des freien Verkehrs von Diensten der Informationsgesellschaft zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen ..."

                                            Absatz 18:
                                            "Die Dienste der Informationsgesellschaft umfassen einen weiten Bereich von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die online vonstatten gehen. Diese Tätigkeiten können insbesondere im Online-Verkauf von Waren bestehen. Tätigkeiten wie die Auslieferung von Waren als solche oder die Erbringung von Offline-Diensten werden nicht erfaßt. Die Dienste der Informationsgesellschaft beschränken sich nicht nur auf Dienste, bei denen online Verträge geschlossen werden können, sondern erstrecken sich, soweit es sich überhaupt um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, auch auf Dienste, die nicht von denjenigen vergütet werden, die sie empfangen, wie etwa Online-Informationsdienste, kommerzielle Kommunikation oder Dienste, die Instrumente zur Datensuche, zum Zugang zu Daten und zur Datenabfrage bereitstellen."

                                            Das TDG ist die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht, somit könnte man auch die Richtlinie selber heranziehen. Aus den o.g. Passagen lässt sich m.E. recht deutlich herauslesen, dass es um den Schutz des Verbrauchers im Zusammenhang mit *wirtschaftlich* orientierten Diensten geht. Wovor sollte ein Verbraucher bei einer "Haus, Auto, Katze"-Seite geschützt werden müssen?

                                            Und weiter in Artikel 2 der genannten Richtlinie:
                                            "Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck ...
                                            a) 'Dienste der Informationsgesellschaft' Dienste im Sinne von Artikel 1 Nummer 2 der Richtlinie 98/34/EG in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG"

                                            Jetzt werfen wir noch mal einen Blick in die genannte Richtlinie 98/48/EG, dort heißt es in Artikel 1 Nr. 2:

                                            "2. 'Dienst': eine Dienstleistung der Informationsgesellschaft, d. h. jede in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung."

                                            Aha, da endlich haben wir einen Anhaltspunkt für die Einnahmeerzielungsabsicht. Da steht nämlich etwas von "in der Regel gegen Entgelt".

                                            Das macht dann nach meiner Sicht immer noch 2:0 *fürs* Impressum (1 wg. Begrifflichkeit, 1 wg. Sinnhaftigkeit), woran sich (die URL-Listen noch nicht bewertend) bislang ...

                                            Mindestens 2:1 ... ;-)

                                            Siechfred

                                            --
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                                            1. Hi,

                                              Den Auszug heranzuziehen, ist notwendiger Bestandteil einer teleologischen Auslegung. Diese ist hier einzig und allein zielführend, da es (leider) keine Legaldefinition von "geschäftsmäßig" gibt.

                                              Schon, aber er enthält keine *neue* Information. *Daß* es unterschiedliche Interpretationen gibt, ist ja bereits hinlänglich bekannt. :)

                                              Recht anschaulich führt es die Begründung zur EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr aus:

                                              Daß eine Richtlinie über Geschäftsverkehr geschäftliche Dinge im Vordergrund hat, ist aber nun nicht wirklich überraschend. =;-)

                                              Das TDG ist die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht, somit könnte man auch die Richtlinie selber heranziehen.

                                              Ja? Oder ist der Verbraucherschutz nicht vielmehr nur *ein Teil* der Gründe, für diese Gesetze?

                                              Wovor sollte ein Verbraucher bei einer "Haus, Auto, Katze"-Seite geschützt werden müssen?

                                              <title>Siechfred aus selfHTML</title>
                                              <h1>Siechfred ...</h1>
                                              <p>... ist ein <strong>Kinderficker</strong> und <strong>Katzenquäler</strong></p>
                                              <p>Er hat eine Firma, die <strong>übelsten Schund</strong> produziert, der keinen Euro wert ist!</p>

                                              Hier hättest Du ein "schönes" Beispiel, warum auch bei einer private Seite ein Impressum geboten ist: Üble Nachrede/Verleumdung einer privaten Person und einer rechtlichen Person (unwahre Behauptung über ein Produkt einer Firma).

                                              Aha, da endlich haben wir einen Anhaltspunkt für die Einnahmeerzielungsabsicht. Da steht nämlich etwas von "in der Regel gegen Entgelt".

                                              Ja, das haben Dienstleistungen auch so an sich. =;-)

                                              Nur: Darum geht es eben nicht ausschließlich.

                                              Mindestens 2:1 ... ;-)

                                              Wie, Du willst noch ins Elfmeterschießen? ;-)

                                              Gruß, Cybaer

                                              --
                                              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                                              1. Hell-O!

                                                Schon, aber er enthält keine *neue* Information. *Daß* es unterschiedliche Interpretationen gibt, ist ja bereits hinlänglich bekannt. :)

                                                Er ist aber Grundlage dieser Interpretationen.

                                                Daß eine Richtlinie über Geschäftsverkehr geschäftliche Dinge im Vordergrund hat, ist aber nun nicht wirklich überraschend. =;-)

                                                Eben.

                                                Das TDG ist die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht, somit könnte man auch die Richtlinie selber heranziehen.
                                                Ja? Oder ist der Verbraucherschutz nicht vielmehr nur *ein Teil* der Gründe, für diese Gesetze?

                                                Verbraucherschutz indiziert Schutz des Verbrauchers (= Privat) im geschäftlichen Verkehr, siehe § 13 BGB. Welches die Beweggründe für die Richtlinie sind, hatte ich doch bereits zitiert.

                                                Wovor sollte ein Verbraucher bei einer "Haus, Auto, Katze"-Seite geschützt werden müssen?
                                                Hier hättest Du ein "schönes" Beispiel, warum auch bei einer private Seite ein Impressum geboten ist: Üble Nachrede/Verleumdung einer privaten Person und einer rechtlichen Person (unwahre Behauptung über ein Produkt einer Firma).

                                                Das ist in der Tat verwerflich, aber betrifft nicht den *Verbraucher*schutz.

                                                Aha, da endlich haben wir einen Anhaltspunkt für die Einnahmeerzielungsabsicht. Da steht nämlich etwas von "in der Regel gegen Entgelt".
                                                Ja, das haben Dienstleistungen auch so an sich. =;-)
                                                Nur: Darum geht es eben nicht ausschließlich.

                                                Doch, der Richtlinie, die Grundlage der Novellierung des TDG durch das EGG war, geht es ausschließlich darum, wie du auch in den Vorbemerkungen der Gesetzesbegründung nachlesen kannst:

                                                "Mit dem EGG soll die Richtlinie 2000/31/EG ... über den elektronischen Geschäftsverkehr ... umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung der geltenden innerstaatlichen Regeln für Dienste der Informationsgesellschaft und die Sicherstellung des freien Dienstleistungsverkehrs in diesem Bereich."

                                                Was "Dienste der Informationsgesellschaft" sind, hatte ich bereits versucht zu erklären.

                                                Mindestens 2:1 ... ;-)
                                                Wie, Du willst noch ins Elfmeterschießen? ;-)

                                                Nee, das 2:2 anzuerkennen, würde mir vorerst reichen :-)

                                                Siechfred

                                                --
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                                                1. Hi,

                                                  Welches die Beweggründe für die Richtlinie sind, hatte ich doch bereits zitiert.

                                                  Die Richtlinie ist das eine, die Gründe für die Impressumspflicht TDG/MDG das andere. Teilmenge!=Gesamtmenge.

                                                  Das ist in der Tat verwerflich, aber betrifft nicht den *Verbraucher*schutz.

                                                  Muß auch nicht. AFAIR gabe es damals in der politischen Diskussion halt mehrere Gründe (hinzu käme z.B. noch weitere, zivil- wie strafrechtlich relevante Aussagen - noch verstärkt durch 9/11). Diese anderen Gründe einfach auszublenden mag scheinbar "hilfreich" sein mit Ziel auf ein best. Diskussionsergebnis, hilft aber der neutralen Meinungsbildung nicht weiter.

                                                  Auf diese Art kann man auch die Evolutionstheorie verwerfen und Intelligent Design "beweisen". ;->

                                                  Nee, das 2:2 anzuerkennen, würde mir vorerst reichen :-)

                                                  Wen hast Du als Schiedsrichter nominiert? Hoyzer? ;->

                                                  Gruß, Cybaer

                                                  --
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                                                  1. Hell-O!

                                                    Ich sehe, wir kommen einander nicht näher. Zumindest sollte man aber anerkennen, dass es in der Tat zwei vertretbare Auffassungen gibt, welche sich durchsetzen wird, obliegt letztlich den deutschen Zivilgerichten.

                                                    Nee, das 2:2 anzuerkennen, würde mir vorerst reichen :-)
                                                    Wen hast Du als Schiedsrichter nominiert? Hoyzer? ;->

                                                    Psst, den Namen darf ich nicht nennen, nur so viel: Ein gewisses Nachwuchstalent eines renommierten süddeutschen Fußballclubs gab mir einen Tipp ... ;-)

                                                    Siechfred

                                                    --
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                                                    1. Hi,

                                                      Zumindest sollte man aber anerkennen, dass es in der Tat zwei vertretbare Auffassungen gibt,

                                                      Klar. Aber auch das ist ja nicht neu. =;-)

                                                      welche sich durchsetzen wird, obliegt letztlich den deutschen Zivilgerichten.

                                                      Also wenn die Gerichte analog zu bisherigen Nicht-Internet-Verfahren entscheiden, dann ... (duck und schnell wegrenn ;-)))

                                                      Psst, den Namen darf ich nicht nennen, nur so viel: Ein gewisses Nachwuchstalent eines renommierten süddeutschen Fußballclubs gab mir einen Tipp ... ;-)

                                                      He, es wäre doch gelacht, wenn nicht irgendeine Wettfirma Wetten auf einen möglichen Prozeßausgang annehmen würde?! :))

                                                      Eigentlich sogar eine neue Geschäftsidee: "JuraBed - unser Motto: Freispiel statt Verjährung" ;-)

                                                      Gruß, Cybaer

                                                      --
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                                                      1. Hell-O!

                                                        Zumindest sollte man aber anerkennen, dass es in der Tat zwei vertretbare Auffassungen gibt,
                                                        Klar. Aber auch das ist ja nicht neu. =;-)

                                                        Nun, neu ist sie insofern, als dass die von mir vertretene Auffassung zu Zeiten, als ich meinen Feature-Artikel verfasst habe die einzige war. Aber wenn du mal einen Blick in den Artikel wirfst, habe ich ihn im Ergebnis unserer Diskussion schon geändert :-)

                                                        Eigentlich sogar eine neue Geschäftsidee: "JuraBed - unser Motto: Freispiel statt Verjährung" ;-)

                                                        Ich bin dabei :-)

                                                        Siechfred

                                                        --
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                                                        1. Hi,

                                                          Aber wenn du mal einen Blick in den Artikel wirfst, habe ich ihn im Ergebnis unserer Diskussion schon geändert :-)

                                                          Oops, wußte gar nicht, daß es den gab. Irgendwie sollte ich mich doch mal verstärkt alle Artikel durchgehen ... =:-o

                                                          Gruß, Cybaer

                                                          --
                                                          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                                                      2. Hi,

                                                        Eigentlich sogar eine neue Geschäftsidee: "JuraBed - unser Motto: Freispiel statt Verjährung" ;-)

                                                        was willst du mit einem Juristen im Bett?

                                                        Schönen Sonntag noch!
                                                        O'Brien

                                                        --
                                                        Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
                                                        1. Hell-O!

                                                          Eigentlich sogar eine neue Geschäftsidee: "JuraBed - unser Motto: Freispiel statt Verjährung" ;-)
                                                          was willst du mit einem Juristen im Bett?

                                                          Es gibt:
                                                          a) auch weibliche Forumsteilnehmer
                                                          b) auch weibliche Juristen

                                                          ;-))

                                                          Siechfred

                                                          --
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                                                          1. Hi,

                                                            Es gibt:
                                                            a) auch weibliche Forumsteilnehmer
                                                            b) auch weibliche Juristen

                                                            Ich kenne nur "Frauen im Knast"! >;->

                                                            Gruß, Cybaer

                                                            --
                                                            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                                                            1. Hallo.

                                                              Ich kenne nur "Frauen im Knast"! >;->

                                                              Die Fortsetzung von "Frust mit Knarren"?
                                                              MfG, at

                                                              1. Hi,

                                                                Ich kenne nur "Frauen im Knast"! >;->
                                                                Die Fortsetzung von "Frust mit Knarren"?

                                                                Tsts, Frauen morden eher leise!

                                                                Gruß, Cy-"Schatz, warum hat mein Morgentee eigentlich so einen bitteren Beigeschmack?"-baer

                                                                --
                                                                Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                                                        2. Hi,

                                                          Eigentlich sogar eine neue Geschäftsidee: "JuraBed - unser Motto: Freispiel statt Verjährung" ;-)
                                                          was willst du mit einem Juristen im Bett?

                                                          Mir war in dem Moment *sonnenklar*, daß da noch was kommt, als mir der Vertipper auffiel. 8-)

                                                          Aber kennst Du nicht die Nachfolge-Anwalts-Serie von "Edel & Stark"? "Willig & Geil"! O;->

                                                          BTW: "BedandWin": Er: "Jippieh, schon wieder erster!" Sie: "Darauf hätte ich wetten können!" >;->

                                                          Gruß, Cybaer

                                                          --
                                                          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                                                          1. Hallo.

                                                            Aber kennst Du nicht die Nachfolge-Anwalts-Serie von "Edel & Stark"? "Willig & Geil"! O;->

                                                            Ich hätte auf "Himmelarsch & Zwirn" getippt.
                                                            MfG, at

                                                            1. Hi,

                                                              Aber kennst Du nicht die Nachfolge-Anwalts-Serie von "Edel & Stark"? "Willig & Geil"! O;->
                                                              Ich hätte auf "Himmelarsch & Zwirn" getippt.

                                                              Ne, daß ist doch die Nachfolgeserie von "Die Super-Strickliesl"!

                                                              Gruß, Cybaer

                                                              --
                                                              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
  2. OK Problem erledigt! Sorry hab herausgefunden, dass es mit IFrames geht, hier meine GANZ einfache Lösung:

    2. Domain wird in ein anderes Verzeichnis geleitet und dort steht in der Index.htm einfach:

    <iframe src="http://1. URL ADRESSE" width="100%" height="100%">

    Nun habe ich aber noch einen kleinen Rand um den IFrame, wie bekomme ich den weg?

    1. hi,

      OK Problem erledigt! Sorry hab herausgefunden, dass es mit IFrames geht, hier meine GANZ einfache Lösung:

      Glaubst du wirklich, dass das eine "Lösung" sein kann?

      gruß,
      wahsaga

      --
      /voodoo.css:
      #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
  3. Hallo wooki

      1. Domain Privater Vor- und Nachname (besitze ich schon länger, für Bekannte und Freunde, die meinen echten Namen kennen)

    Kennen diese deinen Nicknamen bzw. dürfen sie ihn einfach erfahren?

    Ich habe ein CMS (Joomla) auf der 1. Domain installiert (in einem Unterverzeichnis) und möchte nun mit der 2. Domain auf dieses CMS zugreifen, ohne dass in der Adressleiste der Pfad von der 1. Domain zu sehen ist (also die ganze Zeit nur die 2. Domain)

    Dann könntest du es doch andersherum machen.
    Lege das CMS auf die Nicknamedomain und leite von deiner Vollnamensdomain
    dahin um.

    Auf Wiederlesen
    Detlef

    --
    - Wissen ist gut
    - Können ist besser
    - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!