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Forumsarchiv 2011, Oktober
BGH VII ZR 22/11 - Internetdienstleister nahm Revision zurück

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  1. (RECHT) BGH VII ZR 22/11 - Internetdienstleister nahm Revision zurück von fastix®, 14. 10. 2011, 18:17

BGH VII ZR 22/11 - Internetdienstleister nahm Revision zurück

Der folgende Beitrag wurde am 14. 10. 2011, 18:17 Uhr von fastix® veröffentlicht.

Moin!

... oder wie am als "Webdesigner" nicht verkaufen darf.

http://www.google.de/search?hl=de&q=BGH+%22VII+ZR+22%2F11%22

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix

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Des fastix kleines CMS

BGH VII ZR 22/11 - Internetdienstleister nahm Revision zurück

Der folgende Beitrag wurde am 15. 10. 2011, 21:20 Uhr von Ulysses veröffentlicht.

Hi!
>
> ... oder wie am als "Webdesigner" nicht verkaufen darf.
>
> http://www.google.de/search?hl=de&q=BGH+%22VII+ZR+22%2F11%22
>
Mittlerweile sind die Vertreiber bis in's tiefste Österreich vorgedrungen, um auch noch die letzten uninformierten KMU abzuzocken. Ich "durfte" vor ein paar Wochen bei einem Verkaufsgespräch dabei sein. Das läuft nach wie vor haargenau nach dem bekannten Schema...

>
FG Ulysses

BGH VII ZR 22/11 - Internetdienstleister nahm Revision zurück

Der folgende Beitrag wurde am 16. 10. 2011, 11:40 Uhr von fastix® veröffentlicht.

Moin!

> Hi!
> >
> > ... oder wie am als "Webdesigner" nicht verkaufen darf.
> >
> > http://www.google.de/search?hl=de&q=BGH+%22VII+ZR+22%2F11%22
> >
> Mittlerweile sind die Vertreiber bis in's tiefste Österreich vorgedrungen, um auch noch die letzten uninformierten KMU abzuzocken. Ich "durfte" vor ein paar Wochen bei einem Verkaufsgespräch dabei sein. Das läuft nach wie vor haargenau nach dem bekannten Schema...
>
> >
> FG Ulysses

Das sollte mich zwar de jure wundern, ich wundere mich aber nicht, dass mich das nicht wundert.

Gerichtliche Verfügung des LG Salzburg

Nachfolgender Vergleich

Wenn es so ist wie Du darstellst, dann ist der

Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
Schwarzenbergplatz 14
1041 Wien Postfach

der ideale und sehr interessierte Ansprechpartner.


MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix

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Des fastix kleines CMS

BGH VII ZR 22/11 - Internetdienstleister nahm Revision zurück

Der folgende Beitrag wurde am 16. 10. 2011, 19:38 Uhr von Ulysses veröffentlicht.

Hi!

> Wenn es so ist wie Du darstellst,
Ja, es war die klassische "Referenzkundenmasche", nur dass mein Bekannter durch mich vorbereitet war und den Vertreter nach einiger Zeit einfach auflaufen ließ.
Ich wusste aber nicht, dass es gegen diese Methoden schon ein österr. Gerichtsurteil gibt, sonst hätten nicht nur mein Bekannter und ich uns amüsiert sondern vielleicht auch ein Rechtsanwalt - schade aber auch...

FG Ulysses

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