Hallo,
mal eine theoretische Frage:
Müßte man nicht (zumindest nach Freiherrenlogik)sämtliche Suchmaschinen abmahnen, die den Link auf den FTP-Explorer in
ihrer Datenbank führen und ihn als Suchergebnis für den
Suchbegriff "Explorer" ausgeben?
Macht sich also als Konsequenz daraus der Betreiber einer
Suchmaschine möglicherweise strafbar, wenn er nicht sämtliche
Einträge auf Markenschutzverletzungen überprüft?
MfG
David
PS: Erinnert sich noch jemand von euch daran, wie FvG dutzende
von Kids in den finanziellen Ruin treiben wollte, weil sie
raubkopierte C64-Spiele besassen?