Die Rechtsprechung sieht sogar eine Warenähnlichkeit zwischen
"Feuerlöschsystem" und "Hard- und Software" ( DPMA - rechtskräftig - IMHO zu weitgehend),
"Autolautsprechern" und "Hard- und Software" ( LG Düsseldorf - rechtskräftig - IMHO zu weitgehend),
"Radios" und "Hard- und Software" (BPatG - rechtskräftig).
Ich orientiere mich nur an der Rechtsprechung!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Explorer
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)