Axel: Bestellt aber ich bekomme nichts...

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Die Kosten für ein Verfahren richten sich nach dem Streitwert. Wenn Du Klage vor dem Amtsgericht erhebst, werden dafür bei einem Streitwert von 266 EUR Gerichtskosten (als Vorschuss) in Höhe von 75 EUR erhoben. Wenn Du die Sache gewinnst, trägt der Gegner alle Kosten (Voraussetzung dafür, dass Du den Vorschuss zurückbekommst, ist aber in der Tat, dass beim Gegner noch etwas zu holen ist...)

Wenn Du die Sache verlierst, sind die 75 EUR natürlich weg. Hinzu kommen dann eventuell noch Anwaltsgebühren des Gegners. Die sind ebenfalls streitwertabhängig und liegen bei einem so niedrigen Streitwert maximal (bei Beweisaufnahme) ebenfalls bei 75 EUR. Nimmst Du selbst auch einen Anwalt, verlangt der ebenfalls 75 EUR. Hinzu kommen noch Auslagen für Zeugen, etc. (bei Dir wenig wahrscheinlich, dass Zeugen oder Sachverständige benötigt werden).

Beweisen müsstest Du wohl die Voraussetzungen für Dein Rücktrittsrecht, denn in der Sache ist es ja das, was Du möchtest und bereits erklärt hast: weil der Partner nicht geleistet hat, nimmst Du nun vom Kauf Abstand.
Zu beweisende Voraussetzung ist dafür, dass Du ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrages gesetzt hast und diese erfolglos verstrichen ist. Vielleicht hast Du ja eine Email von der anderen Seite bekommen, in der er Dich zur Angabe der Kontonummer aufgefordert hat. Das dürfte als Beweis reichen, dass mit Leistung der Ware nicht mehr zu rechnen ist.
Auch beweisen müsstest Du, dass Du das Geld bereits gezahlt hast(Kontoauszug, erwähnte Email, etc.).
Das alles gilt aber nur, wenn Dein Partner die Voraussetzungen überhaupt bestreitet.

In jedem Fall würde ich Dir bei einer solchen Summe zu einem gerichtlichen Mahnverfahren raten. Dafür sind auch nur Gebühren i.H.v. 12,50 EUR fällig (ebenfalls streitwertabhängig). Das geht auch recht schnell, während ein Gericht Wochen braucht, um in der Sache tätig zu werden. Vordrucke für Mahnbescheide gibt es in guten Schreibwarengeschäften (Kosten: ca. 1,25 EUR). Die mitgelieferte Anleitung zum Ausfüllen ist recht gut verständlich.
Allerdings besteht natürlich die Gefahr, dass Dein Vertragspartner Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt. Dann geht die Sache doch vors Amtsgericht, wenn Du darauf bestehst.

Wegen der drohenden Insolvenz des Partners würde ich eher schnell handeln. Den Staatsanwalt lass aus dem Spiel. Der interessiert sich zuerst für die strafrechtliche Komponente (Betrug), verhilft Dir aber nicht zu Deinem Geld.