Sven Rautenberg: Bestellt aber ich bekomme nichts...

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Moin!

Soll ich jetzt langsam einen Anwalt anrufen? Bringt das überhaupt was? Ich habe gehört ein gerichtliches Verfahren wird er ab 600€ angesetzt, mein Produkt allerdings hat "nur" 266€ gekostet. Immerhin für mich auch ne Menge Geld... Ja und wenn, müsste ich ja den Anwalt auch bezahlen usw...

Es gibt keinen gesetzlichen Mindestbetrag für Gerichtsstreitigkeiten. Aber tatsächlich können Gerichte eine Sache wegen Geringfügigkeit abweisen - diese Geringfügigkeit dürfte aber streitwertmäßig eher bei Cent-Beträgen liegen. 266 Euro sind definitiv vollkommen ausreichend.

Was würdet Ihr mir raten?

Du mußt abwägen: Wenn du jetzt direkt Klage einreichst, führt das hoffentlich recht schnell zu einem Urteil, du kriegst einen vollstreckbaren Titel - und wenn bis dahin der Shop noch nicht pleite ist, dann kannst du damit pfänden lassen.

Die Alternative für schusselige, vergessliche, aber die Sache nicht bestreitende Schuldner wäre das gerichtliche Mahnverfahren. Das empfiehlt sich nach allgemeiner Auffassung aber nur, wenn der Schuldner nur zu doof zum Zahlen ist, in der Sache aber nichts einzuwenden hat. Wenn der Schuldner widerspricht, landet das Verfahren auf deinen oder seinen Wunsch erst dann echt vor Gericht - dabei geht also Zeit verloren, die man u.U. nicht verlieren möchte.

Du mußt auch keinen Anwalt befragen und/oder beauftragen, wenn du nicht willst. Dein Streitwert ist so gering, dass das Amtsgericht zuständig ist - und da herrscht kein Anwaltszwang. Wenn du dich also selber drum kümmern und damit herumärgern willst, dann kannst du die Klage auch selbst einreichen. Das einzige, was an Kosten auf dich zukommen wird, ist vermutlich ein Vorschuß auf die Verfahrenskosten. Das Geld kriegst du im Gewinnfall vom Schuldner auch erstattet.

- Sven Rautenberg