Sven Rautenberg: Bestellt aber ich bekomme nichts...

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Moin!

Auch hier greift sozusagen wie bei Strafverfahren die Un-Schulden-Vermutung.
Man ist erst dann Schuldner, wenn es einem bewiesen wurde (oder natürlich, wenn man es selbst zugegeben hat).
Der Schuldner muß nicht beweisen, daß er nichts schuldet - der Gläubiger muß beweisen, daß der Schuldner etwas schuldet.

Naja, nicht so ganz. Die Partei muß einen Sachverhalt dann beweisen, wenn er für günstig ist. Der Gläubiger muß beweisen, dass der Schuldner z.B. einen Vertrag geschlossen hat, weil er dadurch ja Geld kriegt.

Ansonsten gilt in Zivilverfahrn wohl auch noch der Grundsatz: Was nicht bestritten wird, kann der Richter als gegeben anerkennen. Ich vermute mal, auf dieser Grundlage basieren auch die Versäumnisurteile, denn wenn die eine Partei sich nicht zur Sache äußert und auch nach Aufforderung nicht vor Gericht erscheint, dann kann das ja z.B. kein Grund sein, dass ein tatsächlicher Schuldner nicht zahlen muß.

- Sven Rautenberg