seth: (e-mail-)adressen veroeffentlichen

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gudn tach Tom!

da hatten wir vor ca. 9 Wochen gerade erst einen Diskurs.

du meintest wahrscheinlich http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2005/4/t105815/#m654424.

Ich hatte da verschiedene Fragen zum BDSG aufgeworfen und Sven Rautenberg dankenswerterweise noch den aktuellen Link dazu geliefert.

ja, die links zu den dokumenten sind mir bekannt. ich hoffte jedoch, dass ich mich vor dem lesen derer druecken koenne.
aber ok, ok, "self", schon klar... ;-)

also gut. gleich im ersten paragraphen stocke ich an folgender stelle:
bdsg §1 (2): "Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch [...] nicht-öffentliche Stellen[...], es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten."

heisst das, dass folgende faelle nicht durch das bdsg abgedeckt sind?
1. A e-mailt 250 seiner bekannten einen witz, wobei A die adressaten nicht ins bcc-feld schreibt.
2. B leitet die e-mail von A (inkl. aller alten adressaten) an 250 seiner bekannten weiter.
3. C war einer der adressaten von B und stellt die e-mail komplett (inkl. aller e-mail-adressen) ins netz.
4. D stellt, ohne zu fragen, eine telefonnummernliste seines biertrinkvereins ins netz.

prost
seth