Siechfred: Ergänzung

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Um Jottes Willen, nein! Der *Bruttoumsatz* ist maßgebend.
Ist der Umsatz nicht immer Brutto?

Im USt-Recht nicht, siehe § 10 Abs. 1 UStG:
"Der Umsatz wird [...] nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer."

Im Vergleich dazu § 19 UStG:
"Die [...] geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern [...] nicht erhoben, wenn der [...] Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird."

Das bedeutet unterm Strich: steuerlicher Umsatz ist Entgelt minus USt.

Die Begriffe "Nettoumsatz" und "Bruttoumsatz" stammen aus der Betriebswirtschaftslehre, wobei der Begriff "Umsatz" hier im Sinne von "Umsatzerlösen" gemeint ist. "Umsatz" dient hier der Klassifikation der betrieblichen Einnahmen und bedeutet m.W.n., dass dies die Erlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit sind. Daneben gibt es ja noch sonstige betriebliche Erträge, Zinserträge usw. usf. etc. pp.

Siechfred