Der Martin: Finanzierung eines Projektes

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Hallo,

Ein restriktives Datenschutzrecht, wie es in Deutschland mit den Landesdatenschutzgesetzen, den Ableitungen des Grundgesetzes, der Strafprozessordnung und im Kern natürlich des Bundesdatenschutzgesetzes existiert, schließt den Missbrauch zwar nicht aus, bestraft ihn aber. Im Großen und Ganzen halten sich die Unternehmen auch daran

es gibt leider noch viel zu viele schwarze Schafe, die sich nicht dran halten. Beispielsweise wären die vielen Adressenhändler und entsprechende Agenturen bei weitem nicht so schwer an den Eiern zu packen, wenn sie die Datenschutzvorschriften in DE tatsächlich einhalten würden.
So schreibt BDSG §33 eigentlich vor, dass der Betroffene benachrichtigt wird, wenn ein Unternehmen (eine "nichtöffentliche Stelle") erstmalig personenbezogene Daten über ihn speichert. Das tun solche Adressenagenturen aber generell nicht. Und damit nehmen Sie dem Betroffenen präventiv die Möglichkeit, sein Veto gemäß BDSG §4.2 zu äußern.
Auch eine Eintragung in der Robinsonliste des deutschen Direktmarketing-Verbands wird von vielen solchen Agenturen geflissentlich ignoriert.

Der letzte Punkt ist gerade bei Online-Diensten wichtig, da vor allem hier eine aufmerksame Öffentlichkeit existiert, die in Blogs, über Twitter, Facebook- und *VZ-Gruppen entsprechende Stimmung macht.

Zumal im Web auftauchende Daten ruck-zuck von diversen Online-Archiven indiziert und zusätzlich gespeichert (archiviert) werden und so viele Jahre abrufbar bleiben. Aus diesem Problem hat sich ja schon ein ganzer neuer Geschäftszweig entwickelt.

So long,
 Martin

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