Cybaer: wer kennt diese Firma?

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Hi,

Wenn ohne eine bestimmte Technik nichts zu sehen ist, ist da nach meinem Verständnis auch nichts zum Nutzen da, also braucht es für diese Nichtnutzbarkeit auch keine nutzbare Anbieterkennung.

Selbst wenn Inhalt vorhanden wäre: Gerichte haben den Grundsatz des (sinngemäß) "üblichen Surfverhaltens" bereits in anderen Zusamenhängen postuliert.

Und JS gehört nunmal üblicherweise zum Surfverhalten dazu.

Ich denke daher nicht, daß ein "JS-Impressum" rechtliche Probleme machen würde. Wenn ein Anwalt/Richter/... mit seinem handelsüblichen Browser darauf zugreifen kann (und JS ist per default aktiviert - die wenigen Browser ohne JS sind nicht "handelsüblich), dann ist es OK.

Daß es (i.d.R.) dumm ist, wie es generell dumm ist, Webinhalte von JS abhängig zu machen, steht auf einem anderen Blatt.

Analog wäre das wie bei einer Website, die zwar eine öffentliche Domain hat, deren Inhalte aber ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient, sprich: der Ausschluss durch eine technische Sperre realisiert ist und damit keine öffentliche Nutzbarkeit gegeben ist.

Persönliche/familiäre Nutzung hat nichts mit einer Zugangsbeschränkung zu tun. Oder anders: solche Websites müssen nicht zugangsbeschränkt werden, um ohne Impressum auskommen zu dürfen.

Gruß, Cybaer

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Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
(Joseph Joubert, Schriftsteller)