Hallo,
»» Aus meiner Sicht sind die Bedenken sicherlich begründet, aber das Ganze scheint mir eher ein Fall für das Verfassungsgericht.
Gerade wenn man die Bedenken für begründet und die Verfassungwidrigkeit für gegeben hält, ist Protest Bürgerpflicht. Bürger in einer Demokratie zu sein ist eine aktive Eigenschaft.
Genau, deshalb diskutieren wir ja. Und jeder entscheidet für sich, bei mir siehts da eher 50/50 aus, deshalb meine Ansicht mit dem Gericht. Im Netz hat sich in Bezug auf Spam ja auch so eine Filter-Kultur entwickelt, die auf Blacklisting und Greylisting beruht.
Gruß
jobo