- Pornographische Fotos einer erwachsenen Frau, die damit einverstanden war, es genoß, aber leider das "Pech" hat, jünger als 18 auszusehen? Oops, spätestens jetzt bin ich froh, daß meine Fotosammlung mehrfach BKA-sicher verschlüsselt ist. Ich kann mich da an eine damals 20jährige Freundin erinnern, die sah erheblich jünger als 18 aus und von der ...
Aber lassen wir das an dieser Stelle.
Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht.
"Danach genügt es aber nicht, dass die Volljährigkeit der betreffenden Person für den objektiven Betrachter zweifelhaft ist; vielmehr müsste der Beobachter umgekehrt eindeutig zu dem Schluss kommen, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind.
...
So äußerte die Sachverständige Prof. Dr. Hörnle, in der Regel erlaubten es weder körperliche Merkmale noch eine Analyse von Gesichtszügen, die Unterscheidung zwischen sechzehn- oder siebzehnjährigen Mädchen oder geringfügig älteren Personen mit hinreichender Zuverlässigkeit zu treffen (Stellungnahme vom 18. Juni 2007, S. 9). Auch der Sachverständige Dr. Wehowsky war der Auffassung, die visuelle Ununterscheidbarkeit von jungen Erwachsenen und gereiften Jugendlichen sei die Regel (Stellungnahme vom 14. Juni 2007, S. 6). Hinzu kommt, dass ein Verstoß gegen § 184c StGB auch Vorsatz hinsichtlich des (scheinbaren) Alters der sexuell handelnden Personen voraussetzt.
Ein ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko im Zusammenhang mit pornographischen Darstellungen "Scheinjugendlicher" lässt sich danach allenfalls annehmen, wenn und soweit in pornographischen Filmen auftretende Personen ganz offensichtlich noch nicht volljährig sind, etwa dann, wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen."
Quelle: BVerfG, Beschluss vom 6. 12. 2008 - 2 BvR 2369/ 08
Aber das alles ist nach *deutscher* Definition verbotene KiPo
Oder JuPo. Als ich vor einiger Zeit den Gesetzesentwurf dazu gesehen habe, habe ich gedacht, das kommt so niemals, da werden noch ein paar Leute mit Hirn eingreifen. Nun ist der 184c StGB Realität und Jugendliche, die sich beim Sex explizit filmen machen sich strafbar.
Ganz nebenbei, der deutsche Gesetzgeber hat befunden man dürfe sich ab 16 prostituieren bzw. man dürfe diese Dienste in Anspruch nehmen. Aber wehe man filmt sich nun dabei.
Der §184c StGB ist übrigens "aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31.10.2008" entstanden, enthält aber keine Regelungen die Kinder betreffen.