Texter mit x: Whats App und Weitergabe privater Daten

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Ein paar Stichwortfetzen (ich habe auch nicht mehr Informationen dazu), wenn Du suchen willst (was ich anhand der Fetzen noch nicht getan habe). Wie nahe es am Thema ist habe ich nicht geprüft:

Rechtsnormen:
BDSG
EU-VO- Rom-I
EU-VO- Rom-II

Urteiele:
LG Berlin zu Appel AGB, das könnte es sein
VGH Sl-H zu Facebook

Und noch was zu der anderen Frage, was bei meiner Suche abgefallen ist:
"Bei iPhones kann immerhin verhindert werden, dass auch die Adressbücher ausgelesen werden, bei Android ist das nicht möglich."
...
"Der oberste Hamburger Datenschützer Johannes Caspar kann dem Zusammenschluss der Internet-Giganten aber auch etwas Positives abgewinnen.
...
Wie er der Frankfurter Allgemeinen mitteilte, könnte es auch eine Änderung beim Auslesen der Adressbücher gegeben."
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/whatsapp-und-facebook-was-passiert-mit-den-daten/
siehe auch "Ähnliche Beiträge"

Und zu Facebook, was ich oben meinte war der Freundefinder, ein recht neues Urteil:
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/facebook-freundefinder-ist-rechtswidrig-467663

Fraglich bleibt, wie das Verhalten der Nutzer zu bewerten ist. Das Urteil habe ich noch nicht gelesen. Aber, zumindest das was ich darüber gelesen habe, läßt offen, daß Nutzer sehr wohl auch stellvertretend die Einwilligung über Daten Dritter geben könnten, wenn sie die Erlaubnis dazu haben. Demnach dürften sich Nutzer, auch nach dem Urteil, nicht darauf zurückziehen können, daß facebook das nicht darf und ihre Zustimmung über Daten Dritter kein Bedeutung mehr hat.

Zumindest auf Unterlassung müßte man sie in jedem Fall in Anspruch nehmen können, denke ich.