Tom: Newsletter Anmeldung - Double-Opt-In vs. E-Mail

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Hello,

diese ganzen Verfahren haben ohnehin keine Beweiskraft. Jedes Server-Log ist fälschbar, genauso wie eMails. Wenn es keine Zeugen dafür gibt, die die Echtheit dieser Aufzeichnungen bestätigen, dienen die in ihrer Gesamtheit höchstens der "Glaubhaftmachung". Da kann die Gegenseite aber mit Nichtwissen bestreiten und schon steht Aussage gegen Aussage. Der Kläger hält aber i.d.R. eine eMail mit umfangreichen Inhalten in Händen, die merkwürdigerweise dann meistens als Nachweis (nicht als Beweis) anerkannt wird. Aber die wäre ja auch fälschbar...

Und das nun wegen eines Spam-Letters die Vorratsdaten der Provider ausgertet würden (die ja im Moment rechtlich auch wieder in der Luft hängen), habe ich noch nie gehört.

Erlaubt ist der Newsletter allerdings, wenn eine Geschäftsbeziehung besteht. Um diese zu begründen könnte man dem Webseitenbesucher eine Referenzzahl und eine Kontonummer nennen und ihn bitten, das er 1Cent überweist auf das Konto des Newsletter-Versenders.

Dadurch wäre dann, zusammen mit der Dokumentation des Verfahrens und dem Nachweis, dass die Referenznummern nicht einfach erratbar sind, eine beweisfähige Urkunde (Kontoauszug) einer vermeintlich neutralen Stelle (Bank) entanden. Und außerdem würde man damit nur wirklich potentielle Kunden ausfiltern. Ob die Datenbank damit dann tatsächlich auf unter 20% zusammenschrumpft, wäre einen Versuch wert.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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