Rodger: Newsletter URL´s Maskieren

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Jedenfalls ist das, was Du vor hast in DE ohne substantiierte Einwilligung des Clients nicht zulässig.

Hallo Tom,

das ist bei allen großen Newsletterbetreibern (auch in Deutschland) gang und gebe. Gerade A/B Testing bei Designvarianten ist doch Marktüblich.
Wie sonst sollte man auch Öffnungsraten und co bestimmen: https://www.google.de/search?q=newsletter+öffnungsrate