Artikel 5, Informationsfreiheit
Wo steht da, dass die Landbevölkerung sich nicht per Internet, und zwar auf typische Weise vom eigenen Schreibtsich aus, informieren darf und die Stadtbevölkerung bevorzugt zu bedienen ist?
Nirgendswo. Soetwas habe ich auch nicht gefordert oder befürwortet. Bitte lies meinen Post nochmal ganz langsam und mit möglichst neutraler Einstellung durch, ich denke du hast mich missverstanden.
Jeder Pressevertrieb weiß ein Lied davon zu singen, dass er auch die ländlichen Gebiete bedienen muss, sonst verliert er seine Lizenz. Warum geht diese Auflage nicht auch für Internetdienstleister?
Ich weiß nicht, ob so eine Auflage existiert und falls ja wie sie genau aussieht und rechtlich ausgelegt ist. Ich würde es aber befürworten, wenn ein Provider auch ländliche Gebiete bedienen muss, wenn dies dort von potenziellen Kunden gewünscht wird. Aber auch nur unter der Voraussetzung, dass diese Kunden das ganze selbst auch vollständig selbst bezahlen - auch wenn der Anschluss dann 10000€ kostet. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass du mit genügend Knete auch heute die Provider dazu kriegst, dir eine Leitung zu legen. Es muss sich für diese natürlich lohnen.