Auge: Unterschied zwischen noindex und noarchive

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Hallo

Auch rechtlich ist die robots.txt kein gutes Argument (ich widerspreche dem BGH).

Die robots.txt bezieht sich auf das Lesen der Ressourcen. Das Lesen einer öffentlich zugänglichen Ressource kann man nicht verbieten, also ist die robtots.txt auch nicht verbindlich.

Habe ich das irgendwo behauptet? Ist an „die robots.txt (Folgeleistung ebenfalls optional)“, insbesondere an „optional“ irgendwas missverständlich?

index/noindex und archiv/noarchiv stellt dagegen eine Willenserklärung über eine Nutzungsform dar. Wenn es sich um Inhalte handelt, bei der die Nutzung von der Erlaubnis des Rechteinhabers abhängig ist, dann kann man wohl sagen, daß die Willenserklärung beachtet werden muß. Da keine Suchmaschine den Inhalt charakterisieren kann, muß sie jedes html-Dokument so behandeln als wäre die Nutzung von der Erlaubnis abhängig. Das gilt für das Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und jedes andere mögliche Gesetz. (Die Durchsetzbarkeit steht natürlich auf einem anderen Blatt.)

Die Befolgung von noindex und noarchive ist mMn genauso optional wie die Befolgung der Anweisungen in der robots.txt. Wo ist reglementiert, dass das „von der Erlaubnis abhängig“ entspricht? Wie willst du sie erzwingen, wo du es bei der robots.txt nicht kannst?

Tschö, Auge

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Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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