ADZ: leicht offtopic: Gewährleistungsanspruch bei Reparatur

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Vor knapp 2 Jahren wurde bei meinem Auto die Klimaanlage repariert. Letztlich war der Kompressor kaputt. Das Auto war gebraucht, ohne Gewährleistung gekauft (Kauf schon länger her). Also hab ich in den sauren Apfel gebissen und die Reparatur durchgeführt. Jetzt knapp 2 Jahre später ging Klimaanlage nicht. Also wurde heute in der Werkstatt der Kompressor ausgetauscht, da dieser wieder defekt ist. Diesesmal auf Garantie (da die erste Reparatur noch keine 2 Jahre her ist).

Nun sagte man mir in der Werkstatt aber, das die Gewährleistung sich dadurch nicht verlängert. Also sollte jetzt der Kompressor in den nächsten Monaten kaputt gehen (was aber unwahrscheinlich wäre, so deren Aussage), so könnte ich jetzt aber keine Garantie mehr geltend machen. Denn so die Aussage der Werkstatt, die Garantie läuft in kürze ab. Eine Reparatur oder Austausch eines defekten Teils verlängert den Anspruch nicht. Ich jedoch bin der Meinung, das wenn nun z.B. in 6 Monaten dieser Kompressor wieder kaputt ist, das ich dann ja eigentlich wieder eine Garantie auf den Kompressor habe.

Ähnlich wäre ja auch bei einem PC. Nehmen wir an, mein Laptop hat nach 1,5 Jahren ein defektes Board und das wird ausgetauscht und 9 Monate später ist das Board wieder kaputt, dann müßte ich eigentlich erneut Anspruch auf einen Austausch haben. Denn so könnte es ja sein, das der PC Hersteller mir ein altes Board einbaut (ist hypothetisch ist klar, aber wäre denkbar). Ähnlich bei meinem Auto.

Oder ich lass mir ein Haus bauen und die Haustüre schließt nicht richtig. So nun wird es repariert und es treten immer wieder Fehler auf. Plötzlich sind die 2 Jahre um und der Handwerker sagt "Ätsch, 2 Jahre sind vorbei".

Eigentlich nicht ganz richtig oder?