Tom: leicht offtopic: Gewährleistungsanspruch bei Reparatur

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Hello,

siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrechtsmodernisierung

Was Dich vermutlich interessiert, ist die Gewährleistung. Die dauert mWn seit der Schuldrechtsreform 2001 immer zwei Jahre. Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer beweisen, dass er nicht für den Schaden aufkommen muss (Kunde war schuld), in den folgenden 1,5 Jahren bis zum Ablauf der Gewährleistung muss der Kunde beweisen (glaubhaft machen), dass der Verkäufer / Hersteller Schuld hat.

Wenn der Schaden nun kostenlos für Dich behoben wird, verlängert sich auch kein Gewährleistungsanspruch. Nur wenn eine neue kostenpflichtige Reparatur stattfindet, wentstehen neue Rechte.

Es wäre daher also plausibel, wenn die Werkstatt das jetzt "erstmal so" macht (kein Neuteil) und dann in einem halben Jahr, wenn das Ding wieder kaputt ist, eine kostpflichtige Reparatur (mit Neuteilen) anbietet. Dann beginnt die Gewährlesitung aber wieder von vorne.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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