Sven Rautenberg: leicht offtopic: Gewährleistungsanspruch bei Reparatur

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Moin!

Oder ich lass mir ein Haus bauen und die Haustüre schließt nicht richtig. So nun wird es repariert und es treten immer wieder Fehler auf. Plötzlich sind die 2 Jahre um und der Handwerker sagt "Ätsch, 2 Jahre sind vorbei".

Eigentlich nicht ganz richtig oder?

Du kaufst ein Gerät (Häuser lasse ich mal außen vor, da gibts eigene Gesetze). Der Gesetzgeber gibt dir 2 Jahre Gewährleistung (wobei du nach 6 Monaten beweisen musst, dass das Problem schon zum Übergabe- bzw. Kaufzeitpunkt bestand).

Im besten Fall kriegst du also nach 1 Jahr 11 Monaten und 28 Tagen aufgrund der Gewährleistung ein repariertes oder fabrikneues Gerät zur weiteren Nutzung. Aber die Gewährleistung ended egal, ob deinem Gerät was passiert ist oder nicht, nach 2 Jahren ab Kauf.

Davon unabhängig ist die Garantie. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, d.h. er kann die Bedinungen frei bestimmen. Wenn er bestimmt, dass die Garantiezeit nicht verlängert wird, obwohl er dir ein Austauschgerät gibt, ist das sein Recht.

Garantie und Gewährleistung sind lediglich Aussagen, dass du _AB_KAUF_ eine gewisse Zeit lang davon ausgehen können sollst, dass das Gerät funktioniert und nutzbar ist. Da du durch den Garantie- oder Gewährleistungfall zwar eventuell ein neues Gerät kriegst (oder es auch nur repariert), dieses Gerät aber nicht neu kaufst und Geld bezahlst, endet die Garantie- und die Gewährleistungsfrist irgendwann.

Ansonsten wäre der einmalige Kauf nahezu ein unlimitiertes Anrecht auf lebenslange Geräteerneuerung. Eigentlich nicht ganz richtig, oder?

- Sven Rautenberg