M.: Angabe korrekter persönlicher Daten

Beitrag lesen

Mahlzeit,

Nimm aber mal den alltäglichen Kaufvertrag im Supermarkt: Da gibst du überhaupt keinen Namen an und er ist trotzdem gültig.

Das ist aber was anderes, da hier keine persönlichen Daten verlangt werden. Wenn solche Daten verlangt werden, und du verweigerst die Auskunft, kann der Verkäufer den Vertrag auch verweigern.

Ich halte einen Vergleich mit einen Kauf im Supermarkt und dem Anmelden bei einem Service für völlig ungeeignet weil grundsätzlich verschiedenen Dinge.

--
42