Der Martin: Angabe korrekter persönlicher Daten

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Hallo,

Und so bekommen Anbieter von mir normalerweise nur die Daten, die sie zur Erfüllung der gewünschten oder versprochenen Aufgabe oder des Vertrags (falls einer zustande kommt) brauchen.
Das würde heißen dass selbst ein Kaufvertrag mit frei erfundenen Namen gültig ist, solange die Ware irgendwie bezahlt wird?

meiner Ansicht nach schon. Solange direkt bezahlt wird, besteht IMO auch keine Veranlassung, dass die Vertragspartner einander per Namen kennen müssen - etwa so wie beim Einkauf im Kaufhaus, wo der Kunde in der Regel auch anonym bleibt.

Natürlich können beide Vertragspartner ein berechtigtes Interesse daran haben, den anderen zu kennen, um spätere Ansprüche (Nachbesserung, Rückabwicklung) geltend machen zu können. Aber als notwendig sehe ich das nicht.

Um sowas ging es nämlich auch. Und um die Gültigkeit von AGBs, in denen ja oft steht man muss wahrheitsgemäße Angaben machen. Muss man das wirklich?

Das ist eine Zwickmühle: Mache ich die "richtigen" falschen Angaben, bin ich hinterher nicht mehr greifbar oder identifizierbar. Die Forderung ist also nicht wirklich durchsetzbar und damit IMO ebenso sinnlos, als würde man Privatleuten aus hygienischen Gründen verbieten, ihre eigene Küche nackt zu betreten.

Wird das nicht üblicherweise per Ausweis überprüft?
Meine "Einschreiben" im Hotel durfte ich eigentlich schon immer selbst machen und hätte vielleicht was beliebiges eintragen können, aber ich meine das wird dann wenigstens noch angeschaut und mit dem Ausweis abgeglichen.

So meinte ich das auch: Anmeldeformular ausfüllen, Hotelangestellte(r) checkt das kurz gegen den Ausweis, okay. Vielleicht auch nur stichprobenartig.

Ciao,
 Martin

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Bitte komme jemand mit einem *g* zum Wochenende, damit nicht über mich gelacht wird.
  (Gunnar Bittersmann)
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