Der Martin: Angabe korrekter persönlicher Daten

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Hi,

Solange direkt bezahlt wird, besteht IMO auch keine Veranlassung, dass die Vertragspartner einander per Namen kennen müssen
Willst du mit jemanden einen Vertrag abschliessen, der dich von Anfang an belügt?

das kommt drauf an, in welchen Punkten er mich belügt. Angenommen, ich soll einem Firmeninhaber eine bestimmte Software für den Einsazu in seinem Betrieb entwickeln, und frage ihn bei Vertragsabschluss auch nach seinem Familienstand und nach der Anzahl der Beschäftigten, dann weiß ich, dass diese Angaben nicht auftragsrelevant sind. Dass ich sie überhaupt erhebe, müsste ich mir sogar zum Vorwurf machen (lassen). Wenn also mein Kunde auch erkennt, dass diese Angaben irrelevant sind und da irgendeinen Unsinn einträgt, kann (und muss) mir das egal sein.

Grad von dir würde ich erwarten, dass du damit ein Problem hast.

Wie gesagt: Es kommt mir drauf an, ob die geforderten Angaben für die Erfüllung des Vertrags wirklich relevant sind. Wenn ich einen Kleintransporter kaufe, geht es den Händler auch einen feuchten Kehricht an, ob ich das Fahrzeug geschäftlich oder privat nutzen werde.

Ciao,
 Martin

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Niemand ist überflüssig: Er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.
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