ralphi: erledigt :-)

Beitrag lesen

Also-

Erstmal muss festgestellt werden, um was für Gutscheine es sich handelt. Gutscheine gegen eine Leistung ("Ein Bier") sind bei Ausgabe als Anzahlung zu verstehen und somit sofort umsatzsteuerpflichtig – damit erübrigt sich auch die Frage der Rechnungsausgabe.

hab mich jetzt auch mit Anderen unterhalten, die GELD – Gutscheine ausgeben (keine warenbezogenen).

Und in der Tat, ist hier nur eine Quittung fällig - keine Rechnung.

Es handelt sich um ein Geschenk, keine Spende oder Arbeitslohn. D.h. da hat man als Schenkender keinen Einfluss drauf, ob und was der Beschenkte mit der Ersatzwährung macht.
Der Beschenkte bekommt dann die Rechnung beim Einlösen.

Das hat nichts mit der Ausgabe von Gutscheinen für Kunden zu tun. Die 44 Euro sind ein monatlicher Freibetrag aus der Einkommensteuer, den der Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann für Leistungen, die sein Arbeitgeber ihm zusätzlich zum Einkommen zukommen lässt.

Korrekt :-)
andere Abteilung im FA

Viele Grüße aus LA

--
ralphi