MrMurphy: Auflösung einer GmbH & Co. KG "verfolgen"

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Hallo,

eine "Vorwarnung" ist zur Auflösung einer Gesellschaft nicht erforderlich. Wenn die zum 01.01. ihren Geschäftsbetrieb einstellt muss das also erst am 01.01. eingetragen werden. Wobei das wegen des Feiertags schwierig werden dürfte.

Gruss

MrMurphy