tami: Auflösung einer GmbH & Co. KG "verfolgen"

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hi Sven,

Moin!

Hallo,

eine "Vorwarnung" ist zur Auflösung einer Gesellschaft nicht erforderlich. Wenn die zum 01.01. ihren Geschäftsbetrieb einstellt muss das also erst am 01.01. eingetragen werden. Wobei das wegen des Feiertags schwierig werden dürfte.

Insbesondere ist das Handelsregister im Prinzip auch nur die Stelle, die als allerletztes von irgendwelchen Vorgängen erfährt - nämlich wenn "es" denn gemeldet und eingetragen werden soll/muss.

Natürlich muss sich die Firma ihre ggf. verzögerte Eintragung evtl. entgegenhalten lassen, weil sich im geschäftlichen Verkehr auf diese Veröffentlichung verlassen werden kann. Das bringt bei aufgelösten Gesellschaften nur selten noch etwas.

Das mal eine sinnvolle Zusammenfassung. Im Zweifel ist also der Gang zum Register der letzte ...;

mfg

tami