Kay: Auflösung einer GmbH & Co. KG "verfolgen"

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Moin!

Viele Firmen veröffendlichen nur im Bundesanzeiger. Einige Stadtbibliotheken haben es aboniert.

Der Bundesanzeiger ersetzt das Handelsregister nicht. Im Gegenteil: Änderungen im Handelsregister könnten in den Bundesanzeiger gelangen (ich kenn das Teil nicht), oder dort dupliziert werden.

  • Sven Rautenberg

Viele Firmen haben in ihren Gesellschaftsverträgen stehen, das sie nur im Bundesanzeiger veröffendlichen. Von ersetzen des Handelsregisters war auch nie die Rede. Eine Alternative, um aktuell an Informationen zu kommen. Das kann durch aus schneller gehen, als der Eintrag beim Registergericht. Vor dem Internet war es das Publikationsorgan.

"Der Bundesanzeiger (BAnz, bis 31. März 2012 BAnz.) ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und erscheint im Bundesanzeiger-Verlag, der 1998 teil- und 2006 vollständig privatisiert wurde.

Bis zur Einführung des elektronischen Bundesanzeigers (eBAnz) war der Bundesanzeiger zusätzlich Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen, für alle Handelsregistereintragungen sowie für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen und Hinterlegungsbekanntmachungen der Unternehmen.

Der Bundesanzeiger erschien vor dem 1. April 2012 viermal wöchentlich. Seitdem kann er, je nach Notwendigkeit, bis zu fünfmal wöchentlich herausgegeben werden, jedoch nicht an den Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen." aus Wikipedia.

In den 70gern und 80gern habe ich noch regelmäßig dort nachengesehen, wenn man Informationen über auswärtige Firmen brauchte. OK hat nicht mehr ganz die Bedeutung, wie vor ein paar Tagen.