hi Sven,
Moin!
Viele Firmen veröffendlichen nur im Bundesanzeiger. Einige Stadtbibliotheken haben es aboniert.
Der Bundesanzeiger ersetzt das Handelsregister nicht. Im Gegenteil: Änderungen im Handelsregister könnten in den Bundesanzeiger gelangen (ich kenn das Teil nicht), oder dort dupliziert werden.
Aber ist denn eine (nicht) Veröffentlichung Pflicht?
mfg
tami