Hi,
Das gilt aber eben nur für "volljährig mit 18"
Nö. Auch z.B. für die vorherige Regelung "volljährig mit 21". Für jede Variante, bei der das Volljährigkeits-Alter nicht durch 4 teilbar ist.
Aber die Einschränkung, daß das nur unter gewissen Voraussetzungen gilt, hatte ich ja erwähnt.
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
O o ostern ...
Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
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