Kay: index Seite als Film

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Copyright ist amerikanisches Recht, hierzulande gilt das Urheberrecht. Was ich so aus der vergangenen Rechtssprechung mitbekommen habe, ist Webseiten-Code kein Computerprogramm und damit kein Werk im Sinne des UrhG. Teile von Webseiten-Code damit auch nicht, und das fällt auch nicht unters Leistungsschutzrecht.

dedlfix.

Das ist natürlich eine verkehrte Einschätzung im rechtlichen Rahmen.

Webseite können sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein. Es muss nur eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden. Hier zu gibt es auch verschiedene Urteile.