Der Martin: Haftpflichtversicherung

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Hallo,

Moment, wenn ich Angstellt bin, so haftet doch mein Arbeitgeber.

ja, meistens - solange du im Sinne deines Arbeitgebers gehandelt hast.

Es sei dem ich würde extra irgendwas anstellen.

Im Versicherungsjargon heißt das "grob fahrlässig" oder "mutwillig". Grob fahrlässig handelt man beispielsweise, wenn man Sicherheitsmaßnahmen bewusst umgeht oder außer Funktion setzt; mutwillig handelt man, wenn man den Schaden absichtlich herbeiführt.

Beides, sowohl grob fahrlässig als auch mutwillig, ist von Versicherungen fast immer als Haftungsfall ausgeschlossen.

Ciao,
 Martin

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Zwei Kumpels sitzen vor dem Computer. "Welche Suchmaschine benutzt du eigentlich meistens?" - "Prima Vera." - "Hmm, kenn' ich gar nicht." Dann geht die Tür auf: "Schatz ich habe deine Sonnenbrille wiedergefunden!" - "Prima, Vera!"
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