Texter mit x: Buchung per Iframe - Impressumspflicht?

Beitrag lesen

  1. Wer ist rechtlich für die Kaufabwicklung und korrekte Durchführung verantwortlich?

In der Regel der Vertragspartner. Vermittler können aber auch Pflichten haben, zumindest für Täuschungen wären sie verantwortlich.

  1. Muss die Webseite in einem Iframe der Impressumspflicht nachkommen?

Schon, wenn sie einzeln aufgerufen werden kann, steht das außer Frage.

Und zur Gesamtsituation:
Einerseits sprechen Gerichte davon, daß durchschnittlich informierten Nutzern die Existenz und grundsätzliche Funktion von Einbindungen bekannt ist, andererseits sind die Formulierungen und Auslegungen zur Umsetzung der Impressumspflicht strenger. Zu beachten dürfte auch sein, daß es auch nicht zwei Impressen(?) auf scheinbar nur einer Seite geben darf. Nicht vergessen sollte man auch, daß man den Kunden ggf. Daten an eine dritte Stelle übermitteln läßt, ohne, daß der sich unbedingt darüber bewußt ist.

Ich würde mich für Transparenz aussprechen, das geht auch unter Beibehaltung einer stimmigen Gestaltung.